GdP Bayern: Gerichtliche Schnellverfahren für gewalttätige Demonstranten sind das richtige Signal
Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind hohe Güter in unserer Verfassung. Wenn sogen. „demonstrierende Spaziergänger“ meinen, sich hier nicht an Recht und Gesetz halten zu müssen und sich mit ihrer Ignoranz außerhalb geltenden Rechts stellen, müssen sie damit rechnen, dass sich der Staat ihr strafbares Handeln nicht gefallen lässt wenn gezielt und bewusst gegen geltende Gesetze verstoßen und die Polizei stellvertretend für den Staat gewaltsam angegriffen wird.
Bei den teilweise nicht angemeldeten Versammlungen sogen. „demonstrierender Spaziergänger“ aus denen heraus dann auch noch teils massive Straftaten begangen wurden, sind von einigen wenigen gewalttätigen Teilnehmern bewusst diese roten Linien von Recht und Gesetz überschritten worden.
Peter Pytlik: „Die GdP Bayern begrüßt das konsequente Vorgehen der Justiz in Schweinfurt, um diesen ignoranten und gewaltbereiten Menschen, die sich friedliche Demonstrationen als Trittbrett für bewusste Provokationen und Gewalteskalation zu Nutze machen, die Wehrhaftigkeit des Staates in aller Deutlichkeit vor Augen zu führen.“
Bei den teilweise nicht angemeldeten Versammlungen sogen. „demonstrierender Spaziergänger“ aus denen heraus dann auch noch teils massive Straftaten begangen wurden, sind von einigen wenigen gewalttätigen Teilnehmern bewusst diese roten Linien von Recht und Gesetz überschritten worden.
Peter Pytlik: „Die GdP Bayern begrüßt das konsequente Vorgehen der Justiz in Schweinfurt, um diesen ignoranten und gewaltbereiten Menschen, die sich friedliche Demonstrationen als Trittbrett für bewusste Provokationen und Gewalteskalation zu Nutze machen, die Wehrhaftigkeit des Staates in aller Deutlichkeit vor Augen zu führen.“