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Besoldungsrunde 2024

GdP MV im Landtag zur Anhörung im Finanzausschuss

Schwerin.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Erneut war die Expertise der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in der Sitzung des Finanzausschusses des Landestages Mecklenburg-Vorpommern am 11. April 2024 gefragt. In dieser Sitzung ging es um die zwei Gesetzentwürfe, welche die weitere Entwicklung der Besoldung und Versorgung insbesondere mit Blick auf die Tarifrunde 2023 regeln als auch die verfassungsgemäße Alimentation für das Jahr 2023 sicherstellen sollen.

Nur die notwendigsten Änderungen

Für die GdP erklärte deren Landesvorsitzender Christian Schumacher, dass in den Gesetzentwürfen nur die notwendigsten Änderungen im Besoldungsrecht beabsichtigt und dringend zusätzliche Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung erforderlich sind.


Dabei verwies der Landesvorsitzende unter anderem auf folgende Möglichkeiten:
  • die Erhöhung aller Erfahrungsstufen aller Besoldungsgruppen um mindestens ein Prozent (und nicht nur der jeweils ersten drei Erfahrungsstufen) für das Jahr 2023,
  • die Einführung einer zweigeteilten Laufbahn mit dem Einstiegsamt A 9 im Bereich der Landespolizei,
  • die Neuregelung der sogenannten „systemnahen Berufszeiten“,
  • die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen, insbesondere im Bereich der Polizei und beim Verfassungsschutz sowie
  • die Weiterentwicklung der Erschwerniszulagen.

Von der Inflationsausgleichsprämie ausgeschlossen

Die GdP kritisierte auch, dass Eltern - egal ob Tarifbeschäftigte oder Beamte - die sich in der Elternzeit und dem entsprechenden Bezug von Elterngeld befinden, von der Inflationsausgleichsprämie ausgeschlossen sind. Schumacher abschließend: „Es liegt nun in der Hand des Landtages, ob er „nur“ das Notwendigste beschließen möchte oder ob er die deutlichen Zeichen der Beschäftigten zur Kenntnis nehmen und über die vorliegenden Gesetzesentwürfe hinausgehende Maßnahmen, insbesondere zur Steigerung der Attraktivität des Beamtenverhältnisses und damit des öffentlichen Dienstes in Mecklenburg-Vorpommern, ernsthaft prüfen und verabschieden will.“
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