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GdP zu Verkehrsgerichtstag

Plickert: Gefährliches Verhalten im Straßenverkehr muss höher bestraft werden

Düsseldorf/Berlin.

"Da stimmt etwas nicht"

Die GdP fordert eine stärkere Ausrichtung von Bußgeldern an der Gefährlichkeit des sanktionierten Verhaltens. Im europäischen Vergleich gehört Deutschland mit seinen Bußgeldern gerade bei den wichtigen Unfallursachen Geschwindigkeit und Ablenkung zu den Schlusslichtern. Plickert betonte: „Mit einem Bußgeld von 35 Euro werden wir der Gefahr, die von jemandem ausgeht, der innerorts 70 statt 50 Stundenkilometer fährt, nicht gerecht.“

Auch im gewerblichen Personen- und Güterverkehr plädiert die GdP für eine entsprechende Anpassung der Bußgelder, insbesondere auch für Lenkzeitverstöße auf das europäische Niveau. Der GdP-Vize erklärte: „Wenn Lkw-Fahrer meine Kollegen kurz vor der niederländischen Grenze bitten, ihnen noch schnell einen deutschen Kontrollbescheid auszustellen, damit sie von dem höheren Bußgeld im Nachbarland verschont bleiben, dann stimmt etwas nicht.“

Bei besonders unfallträchtigen Verstößen fordert die GdP zudem die Einführung einer Halterhaftung, wie sie im europäischen Ausland praktiziert wird: Wenn der Halter den für einen Verkehrsverstoß verantwortlichen Fahrzeugführer nicht benennen will, oder dies nicht kann, soll er zumindest für die entstandenen Verwaltungskosten aufkommen müssen. „Aus Sicht der Verkehrsunfallprävention ist es nicht nachvollziehbar, warum eine Halterhaftung zwar für Parkverstöße, nicht aber im fließenden Verkehr möglich sein soll“, so Plickert.

Auf dem Verkehrsgerichtstag begleiten Experten der GdP neben dem Arbeitskreis Sanktionen auch die Arbeitskreise zu den Themen Unfallflucht sowie Cannabis und Fahreignung.

GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow im Interview mit "mdr aktuell"

Zum pdf-Download der GdP-Pressemeldung

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