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GdP begrüßt Urteil des Bundesgerichtshofs

Plickert: Permanente und anlassunabhängige Videoaufnahmen bleiben verboten

Berlin.

Kein Freibrief für Hobbypolizisten

Wichtig sei weiter, dass der Bundesgerichtshof klarstellte, dass permanente und anlassunabhängige Videoaufnahmen aus dem Auto weiter verboten seien. „Die Entscheidung macht deutlich, dass technische Möglichkeiten wie das ständige Löschen der Aufnahmen beziehungsweise eine Aufnahme nach einer Kollision zwingend zu beachten sind“, sagte der GdP-Vize. Wer jetzt auf die Idee komme, mit Videoaufnahmen irgendwelcher Verkehrsverstöße zur nächsten Polizeistation zu laufen, um dort eine Anzeige zu erstatten, verstoße gegen den Datenschutz und mache sich strafbar.

Plickert verwies darauf, dass dieses Urteil kein Freibrief für Hobbypolizisten und selbsternannte Hilfssheriffs darstelle. Nach wie vor sei die Polizei zuständig für die Überwachung des öffentlichen Straßenverkehrs.

Zum pdf-Download der GdP-Pressemeldung

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