Videoüberwachung: GdP im Expertengespräch beim 21. Europäischen Polizeikongress
Bruchmüller: Schwieriger Polizeispagat zwischen Ermittlungserfolg und Datenschutz
Flächendeckende Videoüberwachung weiter abgelehnt
Zudem fühle sich die Öffentlichkeit an der Festnahme mittelbar beteiligt und sehe sich in ihrer Auffassung: Opfer- vor Täterschutz bestärkt, erklärte Bruchmüller, verwies aber gleichzeitig auf rechtlich wie ethisch notwendige Grenzziehungen für den Einsatz dieser sich ständig weiterentwickelnden Technik. Bruchmüller: „Das Bundesverfassungsgericht hat schon eine bloße Kamera-Monitor-Übertragung als intensiven Grundrechtseingriff bewertet, weil der Betroffene davon abgehalten werden könnte, seine Grundrechte wahrzunehmen.“Innerhalb des momentan abgesteckten rechtlichen Rahmens hält die Gewerkschaft der Polizei Videoüberwachung für technisch umsetzbar und polizeilich sinnvoll. Eine Ausweitung der Maßnahme könne jedoch nur für solche Orte erfolgen, die erstens als gefährliche Orte zu bewerten seien, oder auch besondere Erkenntnisse aus der Terrorismusbekämpfung zu Grunde lägen wie bei Weihnachtsmärkten. Flächendeckende Überwachung beispielsweise von Stadtteilen ohne nachvollziehbare und überprüfbare Gefährdungsexpertisen lehne die GdP weiterhin ab.
„Fakt ist aber auch, dass es für die Polizei zunehmend schwieriger wird, den Spagat zwischen individueller und kollektiver Sicherheit, also vor allem polizeilicher Prävention und Repression, und prinzipiell nützlichen Einsatzmitteln wie Videoüberwachung, die einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage bedürfen, zu halten“, verdeutlichte der Gewerkschafter, der für die GdP in Brüssel seit fast zwei Jahren internationale Aufgaben wahrnimmt.