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Flugblatt 14/ 2014

„Altersdiskriminierende Besoldung“

EuGH-Entscheidung

Luxemburg/ Saarbrücken.

Auf diese Entscheidung haben in Bund und Ländern zahlreiche Beamtinnen und Beamte gewartet, die ihre rein am Lebensalter festgemachte Einordnung in eine Dienstalters-, später Erfahrungsstufe der Besoldung für altersdiskriminierend hielten und hiergegen Anträge gestellt, Widersprüche erhoben und Klagen angestrengt hatten.

Mehrere deutsche Verwaltungsgerichte (u.a. das VG Berlin) hatten die Grundsatzfrage dem EuGH vorgelegt, um zu klären, ob die Einstufungen gegen EU-Recht verstoßen und ob die deutschen Dienstherren im Besoldungssystem nachbessern bzw. Nachzahlungen in Richtung auf eine höhere Besoldungsstufe leisten müssen.

Nach dem im November 2013 erfolgten positiven Votum des EuGH-Generalanwalts bestand Anlass zu einer zuversichtlichen Prognose auf den Ausgang der bevorstehenden eigentlichen EuGH-Entscheidung zu diesen Fragen. Die GdP hatte fortlaufend informiert und (obgleich sie selbst hinsichtlich der Erfolgsaussichten nur „vorsichtig optimistisch“ war) für interessierte Mitglieder Musterschreiben für vorsorgliche Anträge und Widersprüche bereitgestellt.

Am 19. Juni 2014 hat nun der EuGH über die Einstufung der Beamten in Deutschland nach Lebensalter entschieden. Im Internet kann die 27 Seiten umfassende Entscheidung abgerufen werden unter dem Link:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=153813&pageIndex
=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=484108

Der EuGHG befand, dass die Einstufung der Beamten nach Lebensalter altersdiskriminierend und nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Gleichzeitig damit wurde die Entscheidung zu Übergangsregelungen des Landes Berlin und des Bundes getroffen, mit denen bei der Besoldung (wie auch im Saarland zum 1.7.2009) das alte „Dienstaltersstufensystem“ auf ein „Erfahrungsstufensystem“ umgestellt worden war. Hierzu stellte der EuGH fest, dass mit der Überleitung in das neue System die bestehenden Nachteile zwar insoweit nicht beseitigt worden seien, die in der Folge jedoch an der Berufserfahrung orientierten Stufenanstiege aber zulässig sind. Das EU-Recht schreibe es auch keinesfalls vor, den diskriminierten Beamten rückwirkend einen Ausgleich zwischen dem tatsächlichen und dem aus der höchsten Erfahrungsstufe möglichen Gehalt ihrer Besoldungsstufe zu zahlen.

Unabhängig davon sei die Frage einer möglichen Haftung (Nachzahlungsverpflichtung) der Dienstherren in bestimmten Fallkonstellationen auf nationaler Ebene zu klären, weil Deutschland das EU-weite Verbot der Altersdiskriminierung zu spät umgesetzt hat.
Hier sind nun also die im Lichte der EuGH-Entscheidung von deutschen (Verwaltungs-) Gerichten zu fällenden Urteile in den zahlreichen anhängigen Verfahren abzuwarten. Es ist davon auszugehen, dass hier am Ende das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig die maßgebende Entscheidung treffen wird und die Dienstherren dieser wohl noch in 2014 zu erwartenden Entscheidung abwarten. Sie wollen nämlich erst dann eigene Maßnahmen (Bescheidung von Anträgen und Widersprüchen, eventuelle Nach- oder Ausgleichszahlungen etc.) treffen, wenn von der nationalen Rechtsprechung auch die komplexen Fragen der anzuwendenden Verjährungsfristen geklärt sind.

Das Ministerium für Inneres und Sport im Saarland wird die Beamtenschaft wohl Ende Juli per Rundschreiben über die nach der EuGH-Entscheidung konkret gegebene Situation und den beabsichtigten weiteren Verfahrensfortgang informieren.

Nach aktueller Lage sieht sich die GdP Saarland, die mit Blick auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Mitgliedsbeiträgen und die Vermeidung von Rechtsschutzaufwendungen für unnötige Verwaltungsgerichtsverfahren agiert und vor allzu großen Hoffnungen potenzieller Antragsteller, Widerspruchsführer und Kläger gewarnt hatte, durch die EuGH-Entscheidung in ihrer umsichtigen Haltung bestätigt.

Selbstverständlich wird aber der GdP-Landesbezirk Saarland gemeinsam mit dem DGB sowie der GdP in Bund und Ländern, mit unseren eigenen Juristen und den Vertragsanwälten auch die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten, seine Mitglieder umgehend informieren und beraten.

Die EuGH-Entscheidung vom 19. Juni 2014 ist auf der Internetseite des Landesbezirks (siehe unten!) abrufbar.


GdP – immer am Ball !


Der Landesbezirksvorstand

P.S.:

Hier sind das Flugblatt 14/ 2014 und die entsprechende Pressemitteilung des EuGH eingestellt.


Flugblatt 14/ 2014


Urteil EuGH "Altersdiskriminierung" vom 19.06.2014

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