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Schuldenbremse, Ausgleichszahlung, Generationenpakt, Neuorganisation, Personalverteilung, Zulagewesen, Lebensarbeitszeitgrenze ...

Eine Landesvorstandssitzung, die es in sich hatte!

Ein Berichtfür die Deutsche Polizei, Landesteil Saarland

Lebach.

Selten war eine Sitzung des Landesvorstandes der GdP Saar so gespickt mit wichtigen, aktuellen, brisanten Themen.

Der GdP-Landesvorsitzende Hugo Müller hatte am 29. September 2011 zu einer ganztägigen Landesvorstandssitzung nach Lebach in den Räumlichkeiten der Bundeswehr eingeladen.

Die inhaltliche Auseinandersetzung mit diversen Themen wurde begleitet von einem faszinierenden Vortrag von Oberstleutnant Thomas Blank, der mit den Soldaten des Lebacher Fallschirmjägerbataillons 6 Monate im Einsatz in Afghanistan war.

Auch die rund zweistündige Debatte des Landesvorstandes mit Innenminister Toscani und Staatssekretär Jungmann zu den aktuellen Fragestellungen, die Ehrung des ausscheidenden Landespolizeidirektors Paul Haben sowie eine Debatte über die anstehende Organisationsreform mit den Mitgliedern der Projektgruppe AG Polizei 2020 zählten zu den Highlights des Tages.



Hugo Müller eröffnet die Landesvorstandssitzung


Der Sitzungstag im Offiziersheim wird lang und anstrengend

Ausgangslage: Schuldenbremse

Der GdP-Landesvorsitzende Hugo Müller eröffnete die Diskussion mit einer Kurz-Zusammenfassung der wesentlichen Kennzeichen und Auswirkungen der Schuldenbremse: Die sog. „Schuldenbremse“ ist ein Geflecht von im September 2009 mit den notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland niedergeschriebenen Verfassungsnormen. Sie verpflichtet alle Bundesländer, bis zum Jahr 2020 die Landeshaushalte so strukturiert zu haben, dass danach keine „neuen“ Schulden mehr gemacht werden (müssen/ dürfen). Die meisten Bundesländer können selbstständig entscheiden, wann sie mit den hierzu erforderlichen Ausgabebegrenzungs-Maßnahmen beginnen, sie müssen allerdings alle bis 2020 diese Pflicht erfüllt haben. Die sog. Haushaltsnotlageländer (Thüringen, Schleswig-Holstein, Bremen und Saarland) müssen(!) mit den notwendigen Strukturveränderungen schon im Jahr 2011 beginnen und in zehn etwa gleichen Schritten das zuvor vom Bundes-Stabilitätsrat definierte Konsolidierungspotenzial bis 2020 erreichen. Kommt etwa das Saarland dieser Pflicht nicht nach, werden die jährlichen Konsolidierungshilfen in Höhe von 260 Mio € (insgesamt 2,6 Milliarden bis 2020) nicht gewährt. Im Extremfall droht dem Saarland eine „Staatspleite“ mit unabsehbaren Konsequenzen. Aufgrund der Niederlegung dieser Grundsätze im Grundgesetz kann die Politik (gleich welche Parteien die Verantwortung tragen) nicht mehr über das Ob, sondern nur noch über das Wie der Beachtung bzw. Realisierung dieser Grundsätze entscheiden.

Die Haushaltsstrukturkommission hat, begleitet von Vertretern der Unternehmensberatung PWC, das dem Saarland auferlegte Konsolidierungspotenzial bezogen auf das Referenz-Haushaltsjahr 2010 im Juni 2011 festgelegt. Bei einem Ausgabestatus von etwa 3,6 Milliarden € jährlich muss (in zehn gleichen Schritten) bis 2020 ein Konsolidierungspotenzial von ca. 1 Milliarde € realisiert sein. Diese Summe muss im Wesentlichen über die Ausgabeseite erreicht werden, da auf der Einnahmeseite kein ausreichendes Potenzial vorhanden ist: Würde man jene Gesetze, die in den vergangenen 15 Jahren zu Steuereinnahmereduzierungen führten, alle wieder rückgängig machen, so würde diese zu einer Steuermehreinnahme im Saarland von ca. 230 Mio. € führen. Im Laufe der 10 Jahre wären im Extremfall Eingriffe in Besoldung und Versorgung zu befürchten, um die vorgegebene Sparsumme zu erreichen. Das Land Berlin ist hier ggf. beispielgebend. Dort wurden im Jahr 2001 die Einkommen der öffentlich Beschäftigten um 10 % reduziert. Berliner Polizisten haben seitdem bis heute nur noch 90 % ihrer früheren Besoldung.

Um solche Auswirkungen im Saarland zu verhindern, hat – angesichts der vorbeschriebenen Ausgangslage - die GdP-Spitze im Sommer 2010 ihre gewerkschaftliche Strategie neu justiert. Die konstruktiv-kritische Auseinandersetzung mit den Problemen, das Erkennen und Realisieren der eigenen Konsolidierungspflicht oder, einfach gesagt, das Lösen der Probleme, statt ihre Existenz zu bejammern oder sich nach Vogel-Strauß-Mentalität in den Sand einzugraben, war nach unserer Auffassung angesagt. Dass man damit Verantwortung übernimmt und auch für unangenehme Ergebnisse einsteht, ist nur logisch. Der Anspruch ist aber, dass solche Ergebnisse besser sind als die, die ohne GdP-Beteiligung entstanden wären. Die Alternative dazu wäre nur, ohne Einfluss- bzw. Gestaltungsmöglichkeit „als Zuschauer am Spielfeldrand zu sitzen und sich über das Ergebnis zu ärgern“.

Konkret war Hugo Müller bereit, in der Arbeitsgruppe Polizei 2020 mitzuarbeiten. Wir waren auch bereit, angesichts der uns bevorstehenden Debatte über das Thema Lebensarbeitszeitgrenze sowie den drohenden Wegfall der Finanzierungsquellen für den Beförderungs-Generationenpakt über das Thema „Ausgleichszahlung“ zu reden. Dabei spielte ständig eine entscheidende Rolle, dass das in der Haushaltsstrukturkommission festgestellte Konsolidierungspotenzial auch für die Polizei im Juni 2011 konkret beziffert war, nämlich ca. 33 bis 35 Mio € zu erbringen bis 2020. Intensive Verhandlungen und Überzeugungsarbeit hinter den Kulissen haben letztlich zum Ergebnis geführt, dass die „Konsolidierungspflicht der saarländischen Polizei“ von der neuen Ministerpräsidentin sowie Innen- und Finanzminister auf eine Summe von ca. 25 Mio € herabdefiniert wurde. Diese Summe soll in der Polizei erbracht werden durch: ca. 3 Mio € durch die bekannten Kürzungen im Jahr 2011 (Kostendämpfungspauschale, Halbierung Beförderungsbudget pp), ca. 16 Mio € durch die auf 10 Jahre angelegte Stellenreduzierung, die mit der bevorstehenden Orga-Entwicklung abgefedert werden sollen, gut 4,5 Mio € über den Wegfall der Ausgleichszahlung sowie ca 1,5 Mio € aus dem Sach- und Liegenschaftshaushalt. Diese Detail-Zahlen verursachen sicherlich nicht gerade Jubel und Freude. Sie sorgen aber dafür, dass auf Eingriffe in Besoldung und Versorgung verzichtet werden kann.

Übrigens: Minister Toscani und Staatssekretär Jungmann machten sehr deutlich, dass damit die im Rahmen der Schuldenbremse in der Polizei bzw. von den Polizeibeschäftigten zu erbringenden Opfer frühzeitig abschließend definiert sind. In allen anderen Ressorts bzw. Haushaltsbereichen stünden die entsprechenden Untersuchungen und Entscheidungen aber genauso an.


Staatssekretär Jungmann und Minister Toscani erklären die Haltung der Landesregierung zur "Schuldenbremse" und sehen im Kontext des Öffentlichen Dienstes den Sparbeitrag der Polizei im Wesentlichen erbracht

Ausgleichszahlung, Generationenpakt, Beförderungen

Minister Toscani, Staatssekretär Jungmann und unser Landesvorsitzender Hugo Müller erläuterten die in den letzten Wochen hierzu geführten Gespräche und vorläufigen Ergebnisse. Nachdem – wie oben beschrieben - in der Planung des Finanzministers die volle Streichung der Ausgleichszahlung (ca 4,5 Mio €) als bedeutender Teil zum Erreichen des Konsolidierungsziels in der Polizei bereits gereift war, konnte durch weitere Verhandlungen schließlich erreicht werden, dass die Hälfte dieses Betrages in der Polizei verbleiben kann als neue und dauerhafte Finanzierungsquelle für den Generationenpakt. Bereits zum 1. Oktober 2011 standen so 220.000,- € zusätzliche Beförderungsmittel zur Verfügung. Aufgrund entsprechender GdP-Initiativen war man auch bereit, über Übergangsregelungen nachzudenken. Bislang ist im Gesetzentwurf der Landesregierung als eine solche Übergangsregelung die Ausnahme vom Wegfall für Kollegen eingebracht, die in A 9 bis zum 31. März 2014 in Ruhestand gehen müssen. In den nun bevorstehenden Haushalts-Beratungen mit den Fraktionen werden wir auf weitere Übergangsregelungen drängen, insbesondere solcher zeitlicher Art. Wir sind der Auffassung, dass man sich auf die entsprechenden negativen Wirkungen auch einstellen bzw. vorbereiten können sollte, und nicht „überfallen“ wird.

Neuorganisation

Eine zentrale Bedeutung in den Diskussionen im Landesvorstand sowie anschließend im Gespräch mit Minister und Staatssekretär hatte die bevorstehende Neuorganisation. Auf Basis der Vorschläge der AG Polizei 2020 sowie unter Berücksichtigung der vielfältigen Beiträge der internen und externen Debatte wird der Minister wohl am 18. Oktober 2011 eine Organisationsentscheidung treffen und bekannt geben. Vor den abschließenden Beratungen des Ministers mit der Projektgruppe wollten wir ihm die wesentlichen Auffassungen und Empfehlungen mit auf den Weg geben. Auf der Basis einer grundsätzlichen Akzeptanz des Orga-Vorschlages unsererseits sprachen wir hier konkret etwa über die notwendige Repräsentanz der Flächenorganisation, z.B. über eine eigene Direktionsanbindung, über die politische Sicherheit des dem Vorschlag zugrunde liegenden Einstellungskorridors, über die Auswirkungen der quantitativen Personalentwicklung (- 300) für die einzelnen Zentralstellen und die Flächenorganisation, über die Vor- und Nachteile bzw. Gefahren des dem Vorschlag zugrunde liegenden Mehrliniensystems, über die Auswirkungen einer Personalvermehrung bei der E-Hu für die SEE-Einheiten, über die Grundsätze der Personalverteilung jetzt zum Oktober 2011 und den weiteren Jahren, über Notwendigkeiten bzw. Begrenzungen der Flexibilisierung von Personaleinsatz auf „A- bzw. B-Inspektionen“, über die künftige Personalvertretungsstruktur, über … . Der Minister sagte eine faire und offene Auseinandersetzung mit den GdP-Empfehlungen zu.

Verlängerung der Lebensarbeitsgrenze

Minister Toscani machte deutlich, dass das Saarland sich künftig diesem Thema nicht mehr entziehen könne. Es seien allerdings bislang keine konkreten Entscheidungslinien vorbereitet, weder für den öffentlichen Dienst im allgemeinen, noch für die Polizei im besonderen. Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer habe vielmehr den öD-Gewerkschaftsvorsitzenden unlängst in einem Spitzengespräch angeboten, in einer Art „runder-Tisch-Situation“ entsprechende Konzepte gemeinsam zu entwickeln. Dieses Angebot möchte er der GdP gegenüber ebenfalls für die Entwicklung polizeilicher Detail-Regelungen machen.

Verabschiedung/Ehrung von Thomas Blank und Paul Haben

Der Landesvorstand nutzte die Gelegenheit, dem Kommandeur des Fallschirmjägerbataillons 261, Oberstleutnant Thomas Blank, für die freundschaftliche Verbundenheit mit der GdP Saar und die hieraus entstandenen vielfältigen Unterstützungen zu danken. Thomas Blank verließ einen Tag später, am 30. September, das Lebacher Bataillon, um sich künftig neuen Herausforderungen in der Bundeswehr in Koblenz zu widmen.

Ebenso würdigte Hugo Müller das Schaffen und das Engagement des aus dem Dienst ausscheidenden Landespolizeidirektors Paul Haben. Er bedankte sich für seine Verbundenheit mit der saarländischen GdP. Paul Haben blickt auf weit über 40 Jahre ÖTV- und GdP-Mitgliedschaft zurück. Wir werden in der nächsten Ausgabe DP-Landesteil seine Vita ausführlich würdigen.


Hugo Müller dankt OLT Thomas Blank


Paul Haben wird von Hugo Müller geehrt

Den Abschluss des Sitzungsmarathons bildeten an diesem Tag viele gute Gespräche mit den Mitgliedern der Projektgruppe AG Polizei 2020.

Fazit: Ein anstrengender Tag, aber im Sinne unserer Mitglieder eine gute Sache!!

Der GdP-Landesvorstand

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