Schöner Erfolg:
Beamtinnen und Beamte bei Sicherheitsdiensten (LfV) erhalten zukünftig auch "DuZ"
Damit wird das jetzt auszufertigende und alsbald im Amtsblatt zu veröffentlichende Artikelgesetz wieder die ursprüngliche, noch im 1. Entwurf enthaltene, dann aber im 2. Entwurf aufgrund von Einwänden des Finanzministers entfallene und letztlich von uns (Anhörung Innenausschuss am 10.04.2008) wieder "hineingedrückte" Regelung enthalten, wonach künftig auch
- Beamtinnen und Beamte bei Sicherheitsdiensten (LfV) die Zulage "Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ)" erhalten,
da der Ausschlusstatbestand aus § 5 Abs. 1 Nr. 5 EZulV nicht mehr in Anwendung gebracht wird.
EIN SCHÖNER ERFOLG - auch unter Berücksichtigung einer schon 6 Jahre alten gewerkschaftlichen und bundesweiten GdP-Beschlusslage (Beschluss D 40, 22. Bundeskongress der GdP, Magdeburg 2002), die nun im Saarland als erstem Bundesland umgesetzt werden konnte.
In diesem Sinne auch ein herzliches Dankeschön an alle, die mitgewirkt haben, sowie die Bitte an Dich, lieber Eugen, diesen Dank "in den parlamentarischen Raum" weiterzureichen.
Gutes Wochenende!
Carsten Baum, Vorsitzender des GdP-Bundesfachausschusses Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht
P.S.:
Unser Fachmann für Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht, Carsten Baum, berichtet hierüber für die Juli-Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei.