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Schöner Erfolg:

Beamtinnen und Beamte bei Sicherheitsdiensten (LfV) erhalten zukünftig auch "DuZ"


Saarbrücken.
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Lieber Eugen Roth,
liebe Gewerkschaftskolleginnen und -kollegen,
liebe Kolleginnen und Kollegen im LfV,

nun ist es amtlich: Unsere gemeinsamen Anstrengungen haben Früchte getragen!

Wie aus der beigefügten pdf-Datei (siehe dort unter Ziffer 5.) zu entnehmen, hat der Landtag des Saarlandes in seiner 54. Sitzung am 14. Mai 2008 bei Zweiter und letzter Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (LT-Drucks. 13/1811) den von uns initiierten Abänderungsantrag (LT-Drucks. 13/1890) wie auch das insoweit geänderte Gesetz einstimmig angenommen.




Damit wird das jetzt auszufertigende und alsbald im Amtsblatt zu veröffentlichende Artikelgesetz wieder die ursprüngliche, noch im 1. Entwurf enthaltene, dann aber im 2. Entwurf aufgrund von Einwänden des Finanzministers entfallene und letztlich von uns (Anhörung Innenausschuss am 10.04.2008) wieder "hineingedrückte" Regelung enthalten, wonach künftig auch

- Beamtinnen und Beamte bei Sicherheitsdiensten (LfV) die Zulage "Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ)" erhalten,

da der Ausschlusstatbestand aus § 5 Abs. 1 Nr. 5 EZulV nicht mehr in Anwendung gebracht wird.

EIN SCHÖNER ERFOLG - auch unter Berücksichtigung einer schon 6 Jahre alten gewerkschaftlichen und bundesweiten GdP-Beschlusslage (Beschluss D 40, 22. Bundeskongress der GdP, Magdeburg 2002), die nun im Saarland als erstem Bundesland umgesetzt werden konnte.

In diesem Sinne auch ein herzliches Dankeschön an alle, die mitgewirkt haben, sowie die Bitte an Dich, lieber Eugen, diesen Dank "in den parlamentarischen Raum" weiterzureichen.


Gutes Wochenende!
Carsten Baum, Vorsitzender des GdP-Bundesfachausschusses Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht

P.S.:
Unser Fachmann für Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht, Carsten Baum, berichtet hierüber für die Juli-Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei.
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