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Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2010

Auszahlung erst ab Februar (auch rückwirkend) möglich

Saarbrücken.

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 4.12.2009 als Teil des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes u.a. auch eine Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro je Kind zum 1. Januar 2010 beschlossen. 

Bei Erhalt ihrer Gehaltsmitteilungen für Januar 2010 haben die beim Saarland bediensteten Beamtinnen und Beamten im Saarland jedoch feststellen müssen, dass auf dem „Gehaltszettel“ und auf dem Konto unverändert noch das „alte Kindergeld aus 2009“ auftauchte.

Auf Rückfrage der GdP ist hierzu von der Zentralen Besoldungsstelle (ZBS) mitgeteilt worden, dass der Beschluss des Bundestages wegen seiner Kurzfristigkeit (Dezember 2009) nicht mehr rechtzeitig schon für die Berechnung und Anweisung der Gehälter „Januar 2010“ umgesetzt werden konnte, dies aber für die Februar-Gehälter (nebst Nachzahlung für Januar) erfolgen soll.

Die beim Land bediensteten Kindergeldberechtigten müssten folglich auch Ende Januar von der ZBS erneut eine Gehaltsmitteilung erhalten, auf der dann die (Nach-)Zahlungen der ZBS auch von jedem selbst überprüft werden können.

Carsten Baum, Vorsitzender des Bundesfachausschusses Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht der GdP
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