Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2010
Auszahlung erst ab Februar (auch rückwirkend) möglich
Auf Rückfrage der GdP ist hierzu von der Zentralen Besoldungsstelle (ZBS) mitgeteilt worden, dass der Beschluss des Bundestages wegen seiner Kurzfristigkeit (Dezember 2009) nicht mehr rechtzeitig schon für die Berechnung und Anweisung der Gehälter „Januar 2010“ umgesetzt werden konnte, dies aber für die Februar-Gehälter (nebst Nachzahlung für Januar) erfolgen soll.
Die beim Land bediensteten Kindergeldberechtigten müssten folglich auch Ende Januar von der ZBS erneut eine Gehaltsmitteilung erhalten, auf der dann die (Nach-)Zahlungen der ZBS auch von jedem selbst überprüft werden können.
Carsten Baum, Vorsitzender des Bundesfachausschusses Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht der GdP
Die beim Land bediensteten Kindergeldberechtigten müssten folglich auch Ende Januar von der ZBS erneut eine Gehaltsmitteilung erhalten, auf der dann die (Nach-)Zahlungen der ZBS auch von jedem selbst überprüft werden können.
Carsten Baum, Vorsitzender des Bundesfachausschusses Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht der GdP