Eine Forderung der JUNGEN GRUPPE (GdP) wird umgesetzt
Minister für Inneres, Bauen und Sport kündigt die Einführung der Erfüllungsübernahme an
Dank an unseren Innenminister
Der Landesjugendvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Florian Irsch, begrüßt die Einführung der Erfüllungsübernahme: „Unsere zahlreichen Gespräche in den letzten Wochen und Monaten mit den Verantwortlichen der beiden Regierungsfraktionen sowie im Innenministerium tragen Früchte. Wir sind froh, dass unsere Forderung nach der Erfüllungsübernahme noch in diesem Jahr umgesetzt wird. Neben dem finanziellen Aspekt spielt auch die Wertschätzung und der Rückhalt für unsere Kolleginnen und Kollegen eine große Rolle, die sich bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche der Hilfe des Staates sicher sein können.“
Mit der Einführung der Erfüllungsübernahme reagiert der Dienstherr auf den seit Jahren erkennbaren Anstieg an Übergriffen auf Polizistinnen und Polizisten. Die daraus resultierenden titulierten Schmerzensgeldansprüche gegen die Täter können oftmals nicht vollstreckt werden, da diese zahlungsunfähig sind. Mit der Einführung der Erfüllungsübernahme haben die verletzten Beamtinnen und Beamten nun die Gewissheit, dass sie für den ihnen entstandenen Schaden entschädigt werden. Der Dienstherr wird den verletzten Beamten nach Verkündung des rechtskräftigen Urteils das volle Schmerzensgeld auszahlen und anschließend den verantwortlichen Täter regressieren, sofern der Versuch der Vollstreckung nachweislich erfolglos war und die Bagatellgrenze von 300,- Euro überschritten wurde. Somit sind jahrelange Wartezeiten für zustehende Entschädigungen, wenn sie denn überhaupt gezahlt werden, vom Tisch.
Die neue Regelung soll für alle Beamtinnen und Beamte gelten, die Opfer eines tätlichen rechtswidrigen Angriffs werden, egal ob sie sich in Ausübung ihres Dienstes befinden oder außerhalb ihres Dienstes in Bezug auf ihre dienstliche Stellung erleiden. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport teilte mit, dass folgende Voraussetzungen für die Erfüllungsübernahme durch den Dienstherrn vorgesehen sind:
Ø ein rechtskräftig festgestellter Schmerzensgeldanspruch gegen einen Dritten,
Ø das Überschreiten einer Bagatellgrenze von 300,- Euro,
Ø der nachweislich erfolglose Versuch der Vollstreckung,
Ø ein schriftlicher Antrag der geschädigten Beamtin oder des geschädigten Beamten und
Ø die Erfüllung einer Ausschlussfrist von zwei Jahren nach Wirksamkeit des Vollstreckungstitels.
Großer Dank gilt hier unserem Innenminister für die zügige Umsetzung unseres wichtigen Anliegens.
Der Landesjugendvorstand