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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei Mai 2009 sind u.a. folgende Themen zu finden...



Redaktion:

Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,

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Die komplette Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei vom Mai 2009 im PDF-Format


LBV-SITZUNG - An der GdP kommt niemand vorbei!

Halle. Die erste Sitzung des Landesbezirksvorstandes (LBV) der GdP Sachsen-Anhalt in diesem Jahr am 27. und 28. März beschäftigte sich vor allem mit dem Verlauf und den Ergebnissen des Kampfes um den Abschluss eines neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst in den Bundesländern und mit den Bemühungen des Innenministeriums des Landes Sachsen-Anhalt die Polizeistrukturreform zu optimieren.

KOMMENTAR - Wo bleiben der mittlere Dienst und die Verwaltung?

4. LANDESFRAUENKONFERENZ DER GdP - „Keine Polizei ohne starke Frauen

Das war das Motto der 4. Landesfrauenkonferenz unserer Gewerkschaft, die am 12. und 13. März im Mercure-Hotel in Halle-Peißen stattfand. Auf der Konferenz wurde Viola Wölfer aus der Bezirksgruppe PD Nord als neue Landesfrauenvorsitzende wieder gewählt.

4. LANDESFRAUENKONFERENZ DER GdP - Offener Brief an Ministerpräsidenten

DIENSTRECHT - Musterklage § 14 a BeamtVG

In vorliegendem Musterprozess wurde der Antrag auf Berufung gegen das ergangene Urteil vom Verwaltungsgericht Magdeburg abgelehnt.

DIENSTRECHT - Geänderte Rechtsprechung zur Verwendungszulage

Im Jahre 2006 sorgte ein spektakuläres Urteil des OVG Magdeburg für erheblichen Wirbel. Grund dafür war, dass ein Beamter die Zahlung einer Verwendungszulage nach § 46 BBesG einklagte, weil er dauerhaft auf einem höher bewerteten Dienstposten seinen Dienst versehen hatte. Daraufhin haben viele Kolleginnen und Kollegen und auch die GdP bei den Behörden und Einrichtungen Anträge auf Zahlung der Verwendungszulage gestellt.

SENIORENTERMINE


LBV-SITZUNG - An der GdP kommt niemand vorbei!

Halle. Die erste Sitzung des Landesbezirksvorstandes (LBV) der GdP Sachsen-Anhalt in diesem Jahr am 27. und 28. März beschäftigte sich vor allem mit dem Verlauf und den Ergebnissen des Kampfes um den Abschluss eines neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst in den Bundesländern und mit den Bemühungen des Innenministeriums des Landes Sachsen-Anhalt die Polizeistrukturreform zu optimieren.

Karsten Schmidt erstattete als Landesvorsitzender den Bericht des Geschäftsführenden Landesbezirksvorstandes (GLBV) an die Mitglieder des LBV und ging zunächst auf die Auftaktveranstaltung zur Evaluierung der Polizeistrukturreform, die einen Tag vorher im Innenministerium (MI) stattgefunden hatte, ein. Wie Karsten Schmidt sagte wurde als Leitlinie vom Abteilungsleiter (AL) 2, Klaus-Dieter Liebau vorgegeben: Es gibt keine neue Polizeistruktur, die Grundzüge bleiben erhalten. Man wolle lediglich „nachjustieren“. Für diese neue Aufgabe wurde im MI eine neue Arbeitsgruppe gebildet und als deren Leiter Ministerialrat Wolfgang Mönckmeyer bestimmt. Karsten Schmidt kritisierte die „personellen Ungleichgewichte“, die in dieser Arbeitsgruppe (AG) zum Ausdruck kommen. So arbeiten für die Probleme der Kriminalpolizei nur Mitarbeiter, die aus der Polizeidirektion (PD) Sachsen-Anhalt Nord kommen. Für die Personalfragen sind dagegen nur Abgesandte der PD Sachsen-Anhalt Ost zuständig. Karsten Schmidt bemängelte weiterhin, dass die Aufgaben der AG nicht definiert sind. Statt dessen solle nun ein vorbestimmtes Programm in der Zeit bis zum 1. September 2009 abgearbeitet werden. Die große Frage bleibe, so Karsten Schmidt, was von den Ergebnissen der Arbeitsgruppe tatsächlich umgesetzt werde. Bestimmte Äußerungen des AL 2 lassen da nicht Gutes vermuten. So sollen persönliche und menschliche Probleme komplett ausgeblendet werden. Auch gebe es Bestrebungen, die Dienstvereinbarung zur sozialen Absicherung der Polizeistrukturreform aufzukündigen, um dann das Personal verschieben zu können.

Karsten Schmidt ging auch kurz auf die Tarifauseinandersetzung ein, deren Ergebnis unter den Kollegen diskutiert wurde. Er teilte mit, dass die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes dieses Ergebnis vor wenigen Tagen akzeptiert hätten und der Tarifvertrag nunmehr unterschrieben sei. Unklar ist, in welcher Form das Tarifergebnis auch auf die Beamtenbesoldung übertragen wird, denn plötzlich gibt es hier gegensätzliche Informationen. Gleich nach dem Abschluss der Tarifverhandlungen habe die Landesregierung eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der man versprach, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich zu übernehmen. Nun, so Karsten Schmidt, sehe alles ganz anders aus. „Denn Ministerpräsident Böhmer hat nach Gesprächen in Niedersachsen einen schon fertiggestellten Gesetzentwurf des Finanzministeriums zurückstellen lassen. In Hannover, so war zu hören, hatte sich der niedersächsische Finanzminister Möllring verwundert gezeigt, dass Sachsen-Anhalt seinen Beamten einen Sockelbetrag von 40 Euro zahlen wolle. Dies wird es in Niedersachsen nach den Worten von Möllring nicht geben. Wie es in Sachsen-Anhalt nun weitergeht, weiß im Moment niemand.“

Positiveres konnte Karsten Schmidt dagegen aus dem Landtag berichten. Hier wurde eine Gesetzesvorlage zu 404 Stellenhebungen in der Polizei vorgelegt, die ausschließlich den gehobenen Polizeivollzugsdienst betreffen. Die Kehrseite der Medaille: Für den mittleren Dienst, und in die Verwaltung gibt es keine Stellenhebungen, obwohl hier große Beförderungsprobleme bestehen. Auch die Tarifbeschäftigten bleiben trotz der Umstrukturierung und den Veränderungen der Aufgabenverteilung im Tarifbereich unberücksichtigt.

Verschiedene LBV-Mitglieder forderten, die Gesetzesvorlage zu verändern und auch den mittleren Dienst und das Verwaltungspersonal einzubeziehen. Uwe Petermann regte an, die Stellen in den Behörden zu analysieren und zu überprüfen, wo Verwaltungsarbeiten von Vollzugsbeamten erledigt werden.

In den Berichten aus den Bezirksgruppen spiegelten sich die Ereignisse der letzten Monate in der GdP-Arbeit wider. Im Mittelpunkt standen dabei die Gewerkschaftsaktionen anlässlich der Tarifkämpfe vom Dezember 2008 bis zum Februar 2009. Die Kolleginnen und Kollegen analysierten besonders die Bereitschaft der Gewerkschaftsmitglieder, sich zu beteiligen und zogen Schlussfolgerungen für die künftige Arbeit. Lothar Faßhauer, Vorsitzender der GdP-Bezirksgruppe Sachsen-Anhalt Süd regte an, einen „harten Kern“ von Vertrauensleuten zu bilden, um wieder einen besseren Kontakt zur Basis zu bekommen. Auch die Diskussion während der Tarifauseinandersetzung über die Beteiligung an den Warnstreikaktionen wurde erörtert. Einen Blick hinter die Kulissen vermittelte Anke Günther, die als Mitglied der Großen Tarifkommission der GdP an den Tarifverhandlungen teilgenommen hatte. Sie beschrieb die Taktik, die die Arbeitgeber bei den Verhandlungen amgewandt hatten. Nach Verhandlungsrunden ohne Angebot legten sie plötzlich einen Vorschlag auf den Tisch und kündigten an, dass es keine weiteren Angebote geben werde. „Das waren keine Verhandlungen, sondern Erpressung,“ schätzte Anke Günther ein. Auf diese Weise hatten die Arbeitgeber die Gewerkschaften vor die Alternative gestellt, entweder zu unterschreiben, oder zu Arbeitskampfmaßnahmen zu greifen. Deshalb, bei aller Kritik am Tarifabschluss, sei das Ergebnis unter den gegebenen Umständen noch akzeptabel gewesen. Wer sagt, er hätte mehr erreichen können, hätte es mit einem Streik beweisen müssen.

In verschiedenen Bezirksgruppen sind auch schon Vorbereitungen für die Beförderungsrunde 2009 bekannt geworden. So sollen Ende April in der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord Beförderungen stattfinden. 46 Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes könnten hier mit einbezogen werden. Unklar ist noch, inwieweit sich die vom Landtag geplanten Stellenhebungen auswirken werden.

Als Gast nahm an der LBV-Sitzung auch Frank Schröder, Fachanwalt für Arbeitsrecht teil. Frank Schröder vertritt den GdP-Landesbezirk in verschiedenen Verfahren. Er berichtete, dass die Verfahren zur Verwendungszulage und die Klagen gegen die Berechnungsgrundlage nach § 14 a Beamtenversorgungsgesetz bisher nicht im Sinne der GdP entschieden wurden. (Siehe Beiträge in diese Ausgabe).

Ein wichtiger Punkt der Tagesordnung waren die Ergebnisse der Personalfindungskommission, die den LBV-Mitgliedern vorgestellt wurden. Eine Kandidatenliste enthält die Namen der Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, im Geschäftsführenden Landesbezirksvorstand zu arbeiten.

Die Ergebnisse der Beratungen des GdP-Landesbezirksvorstandes zeigten, dass unsere Gewerkschaft auch unter schwerer werdenden politischen Bedingungen in der Lage ist, für die Belange der Polizeibeschäftigten zu kämpfen und die sozialen Bedingungen zu verbessern. Das zeigen die Anstrengungen zur Evaluation der Polizeistrukturreform, zu der die GdP wesentliche Anstöße gegeben hat und auch der Tarifabschluss, der von den GdP-Mitgliedern mit erkämpft wurde. Dies beweist einmal mehr: An der GdP kommt niemand vorbei!

Lothar Jeschke


KOMMENTAR - Wo bleiben der mittlere Dienst und die Verwaltung?

Am 8. April 2009 informierte der Abteilungsleiter 2 des Innenministeriums den Polizeihauptpersonalrat, dass mit dem Nachtragshaushalt 404 Stellen des g.D. in der Polizei angehoben werden und sich daraus über 1000 Beförderungsmöglichkeiten ergeben. Diese Stellenhebung beruhen auf der Ausschöpfung der Stellenobergrenzenverordnung.

Nach Aussage des AL 2 ergeben sich durch den Stellenabbau in der Polizei und die Aufstiegslehrgänge in den g.D. auch Beförderungsmöglichkeiten im m.D.. So könn(t)en 2009 noch mindestens 130 Beförderungen vorgenommen und bis 2011 weitere Stellen in A 7 abgebaut werden.

Leider wurden in diese Überlegungen die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung überhaupt nicht einbezogen.

Zur Erinnerung: ca. 2.700 Polizeibeamte sind im g.D. und 4.300 Polizeibeamte sind im m.D.!

Wir halten diese Verfahrensweise mindestens für unverständlich.

BDK enttarnt

Mit dem Flugblatt Kripo - Aktuell Nr. 17/09 zeigt der Bund der Kriminalbeamten (BDK) Sachsen-Anhalt wessen Interessen er wirklich vertritt. Nichts ist zu spüren von: „Wir sind für alle da!“.

Nein, Zitat: „der BDK begrüßt ausdrücklich, dass die Landesregierung diesen Weg beschritten hat. Gebetsmühlenartig wurde in den letzten Jahren eine entsprechende Vorgehensweise gefordert. Das Innenministerium, und das soll hier ausdrücklich herausgestellt und gelobt werden, hat offensichtlich eines der wesentlichen Probleme in der Polizei erkannt und eine entsprechende Lösung vorbereitet.“ Zitat Ende.

Welches wesentliche Problem haben denn BDK und Innenministerium erkannt? Dass in der Polizei immer noch 485 Kolleginnen und Kollegen in A 7 Dienst tun und dies zum großen Teil länger als 10 Jahre, manche auch mehr als 15 Jahre? Einige gehen leider auch mit diesem Amt in die Pension. Dieses Problem hat der BDK mit Sicherheit nicht erkannt.

Wir gönnen jedem im gehobenen Dienst, auch den Kolleginnen und Kollegen in der Kriminalpolizei, eine Beförderung. Aber, wenn man die Maßstäbe für Beförderungsmöglichkeiten so verschiebt und das auch noch lobt, halte ich das für eine Fehlleistung.

Uwe Petermann


4. LANDESFRAUENKONFERENZ DER GdP - „Keine Polizei ohne starke Frauen

Das war das Motto der 4. Landesfrauenkonferenz unserer Gewerkschaft, die am 12. und 13. März im Mercure-Hotel in Halle-Peißen stattfand. Auf der Konferenz wurde Viola Wölfer aus der Bezirksgruppe PD Nord als neue Landesfrauenvorsitzende wieder gewählt.

Zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden (Abwesenheitsvertreterin) und verantwortlich für DGB- und Gleichstellungsarbeit wurde die Kollegin Beate Berndt gewählt. Weitere Stellvertreterinnen sind:

- Martina Bader, verantwortlich für Seminare und Veranstaltungen,

- Marion Herrmann, verantwortlich für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,

- Kerstin Pfrepper, verantwortlich für die Bezirksfrauengruppen und die Arbeitsgruppen Bund/Land.

Allen gewählten Kolleginnen die herzlichsten Glückwünsche, viel Erfolg und Schaffenskraft für die anstehenden Aufgaben.

In ihrem Geschäftsbericht machte die Landesfrauenvorsitzende deutlich, dass die letzten fünf Jahre die konstruktivsten in der fünfzehnjährigen Geschichte der Landesfrauengruppe waren. Im Berichtszeitraum wurden vier Frauenseminare durchgeführt, die sich mit recht umfangreichen Themen beschäftigten. In jedem Jahr wurde eine zentrale Frauentagsveranstaltung ausgerichtet. Weiterhin beschäftigte sich die Gruppe mit den unterschiedlichsten Themen und bei vielen Projekten der GdP und vor allem auf Personalratsebene waren Frauen aktiv.

Ein wichtiges Thema in der letzten Zeit war die Stellung der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Polizeibereich. Die Beschlüsse, die auf der Konferenz gefasst wurden, sprechen ihre Sprache. Die Landesfrauenkonferenz fordert die Wahl von ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in den Stufenvertretungen. D. h. dass es auch Ansprechpartner in Fragen der Gleichstellung für die Stufenpersonalvertretung und für den Hauptpersonalrat gibt. Kollegin Wölfer forderte in Ihrer Rede auch die Bestellung von hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten für unsere Behörden und Einrichtungen. Es könne nicht angehen, dass Behörden mit über dreitausend Beschäftigten keine Ansprechpartner für die Gleichstellung besitzen.

Dass die Frauen- und Gleichstellungsarbeit in Sachsen- Anhalt keine Lobby hat, sieht man daran, dass seit Monaten die Stelle „Landesfrauenbeauftragte für Gleichstellung und Frauenpolitik“ im Ministerium für Gesundheit und Soziales nicht besetzt wird.

Somit wurde folgender Dringlichkeitsantrag formuliert:

Der Landesfrauenvorstand wird aufgefordert, den Ministerpräsidenten unseres Landes anzuschreiben, umgehend die Stelle der Landesfrauenbeauftragten zu besetzen.

Der Antrag wurde auf der Landesfrauenkonferenz einstimmig durch die Mandatsdelegierten angenommen.

Auf der Landesfrauenkonferenz wurde ebenfalls der Frauenförderplan der GdP beschlossen. Er schreibt fest, dass Möglichkeiten geschaffen werden sollen, Frauen für die GdP- und Personalratsarbeit zu interessieren und zu gewinnen. Der Anteil der Frauen im gesamten Polizeibereich wächst, somit muss gesichert sein, dass auch die Interessen von Frauen vertreten werden.

Wer kann das besser als die Frauen selbst?

Kollegin Wölfer rief alle anwesenden Frauen auf, sich aktiver in die Arbeit der Gewerkschaft und auch der Personalräte einzubringen und weitere Frauen zur Mitarbeit zu begeistern.

Diskussionsbeiträge zum Geschäftsbericht kamen von der stellvertretenden Landesvorsitzenden und Verantwortlichen für Tarif, Anke Günther. Sie machte Ausführungen zu den vorangegangen Tarifverhandlungen, an der sie persönlich teilgenommen hatte. Sie berichtete über die Tarifverhandlungen zur sozialen Absicherung hier in unserem Lande, bei der sie die Hartnäckigkeit unseres Landesvorsitzenden Karsten Schmidt lobte, de die Verlängerung des Kündigungsschutzes ohne Absenkung bei den Tarifverhandlungen erstritt. Ausführungen machte sie ebenfalls zu den gerade abgeschlossenen Tarifverhandlungen mit der TDL. Hier brachte sie zum Ausdruck, dass es sehr schwierige Verhandlungen waren und sie sehr mit der Arroganz der Arbeitgeber zu kämpfen hatten. Das Ziel der Arbeitgeber war eindeutig eine geringe Gehaltssteigerung und eine Spaltung Ost- West. Das wurde verhindert, musste jedoch hoch erkauft werden.

Redner auf der Landesfrauenkonferenz war Kollege Uwe Petermann. Er berichtete über die Arbeit aus dem Polizeihauptpersonalrat und würdigte das Engagement der Frauen, hier im Besonderen bei der Erarbeitung der verschiedenen Dienstvereinbarungen. Ebenfalls berichtete er den Teilnehmerinnen von Vereinbarungen und Abschlüssen, die nur auf Grund von Initiativen und Anträgen der GdP zu Stande kamen. Alle anderen Gewerkschaften haben sich da nicht eingebracht.

Als Referentin konnte die Verantwortliche für Gleichstellung und Frauenpolitik beim DGB, die Kollegin Petra Richter, begrüßt werde. Petra Richter äußerte sich zufrieden über die inzwischen gute Zusammenarbeit mit den Frauen in der GdP. Ihre Themen waren die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die schlechteren Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen und die immer noch schlechtere Bezahlung der Frauen. Weiterhin unterstützte sie Forderungen unserer Landesfrauenvorsitzenden, weibliche Gewerkschaftsmitglieder für die Arbeit zu gewinnen. Ihren Ärger brachte die Kollegin Richter zum Ausdruck, indem sie über die Nichtbesetzung der Landesbeauftragten für Gleichstellung und Frauenpolitik sprach. Für die Unterstützung seitens der Landesfrauengruppe der GdP ist sie hier sehr dankbar.

Zum Geschäftsbericht sprach weiterhin Kollege Michael Wiegert, Bezirksgruppenvorsitzender der PD Nord. Er lobte einige aktive Frauen aus seiner Bezirksgruppe, kritisierte jedoch, dass es im Bereich der Bezirksgruppe PD Nord keine weibliche Kreisgruppenvorsitzende gibt.

Frauenforderungen

Der zweite Tag der 4. Landesfrauenkonferenz begann mit dem Vortrag der Landesfrauenvorsitzenden Viola Wölfer zum Thema „Keine Polizei ohne starke Frauen“. Aus dem Vortrag ergaben sich folgende Forderungen:


    Gender Mainstreaming in der Polizei

    Bessere Förderungen für die Frauen im Polizeibereich

    Umsetzung der Dienstvereinbarung Beruf und Familie

    Personalentwicklungskonzept mit Frauenspezifik


Wir wollen nicht besser behandelt werden als Männer- nur anders!

Gleichzeitig übte sie Kritik an der Verfahrensweise bei der Umsetzung der Dienstvereinbarung „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ und wie in Einzelfällen mit Schwangeren umgegangen wird.

Nochmals sprach sie die Stellung der haupt- und ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Polizeibereich an und kritisierte die Verantwortlichen im Ministerium für Gesundheit und Soziales. Bereits im Februar 2008 haben wir ein Unterstützungsschreiben an die Ministerin gesandt, welches sie in keiner Weise beachtet hat.

Als Gastrednerin überbrachte die Referentin für Gleichstellung und Frauenpolitik aus dem Ministerium für Gesundheit uns Soziales, Frau Astrid Heinrich, die Grußworte der amtierenden Landesbeauftragten für Gleichstellung und Frauenpolitik Frau Isolde Hofmann.

In ihrer Rede machte sie auf die sehr dürftig vorhandenen Entwicklungschancen für Frauen in Deutschland aufmerksam. Auch in Deutschland sind die Vergütungsunterschiede zwischen Männern und Frauen groß und die Schere ist in den letzten Jahren noch weiter auseinander gegangen. Der öffentliche Dienst macht da keine Ausnahme, bei gleichem Bildungsstand werden typische Männerberufe besser entlohnt. Trotz 100 Jahre Frauentag und 90 Jahre Wahlrecht gibt es noch viel zu tun und von Gleichstellung kann noch lange nicht die Rede sein. Zum Abschluss versprach Frau Heinrich noch, sich unseres Schreibens aus dem Jahr 2008 anzunehmen.

Petra Richter vom DGB bedankt sich noch mal für die Einladung. Frauen sind in der Polizei angekommen und haben sich etabliert, doch das heißt nicht gleichgestellt. Auch sie ging auf die gravierenden Gehaltsunterschiede auch im öffentlichen Dienst ein.

Anerkennung von Frauen gibt es vielleicht noch in der Familie, selten im Dienst- und Arbeitsverhältnis. Kollegin Richter sprach die wachsende Anzahl von Billigjobs, vor allem für Frauen in Deutschland und, auch die dann folgenden sehr geringen Rentenansprüche an, die daraus später entstehen. Der überall angedrohte und vollzogene Stellenabbau verschärft die Situationen speziell für Frauen noch. Sie machte auf die Aktion des DGB und seiner Gewerkschaften aufmerksam: „Geh in Deiner Arbeit auf und nicht unter“.

Sie unterstrich die Forderungen nach fachspezifischer Weiterbildung für Frauen und kritisierte die Angebote über die Agentur für Arbeit. Ihre Ausführungen beendete sie mit dem Zitat von Bertolt Brecht:

“Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft – hat schon verloren“

Eine weitere Gastrednerin war die Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte aus dem Innenministerium Beate Sinz-Günzel. Sie stellte überzeugend in Zahlen dar, dass im Polizeibereich nicht die Frauen tonangebend sind. Auf relevanten Dienstposten im Führungsbereich befinden sich nach wie vor nur vereinzelt Frauen.

Karsten Schmidt setzt die Reihe der Redner fort, dankte den Frauen für die hervorragende Organisation des Frauenkongresses und forderte sie auf, Verantwortung zu übernehmen und sich in alle Arbeiten aktiv einzubringen. Er kritisierte die Frauenpolitik im Polizeibereich, und wies darauf hin, dass es vor der Polizeistrukturreform drei Präsidentinnen gab, nach der Struktur keine mehr. In Richtung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales bat er die anwesende Referentin, sich unserer Anschreiben aus dem Jahr 2008 anzunehmen, denn die Probleme sind nicht aus der Welt geschafft.

Mit einem Dankeswort, vor allem an die Versammlungsleitung, die über den Zeitraum des Kongresses die Kollegin Liane Bosse übernahm, schloss die Landesfrauenvorsitzende die 4. Landesfrauenkonferenz.

Für alle Teilnehmerinnen und Gäste waren es sicher zwei stressige Tage, die aber in vielerlei Hinsicht konstruktiv waren, denn es wurden die Aufgaben der Landesfrauengruppe für die nächste Legislatur festgelegt. Zeitnah wird der Landesfrauenvorstand sich auf den 6. Landesdelegiertentag im Herbst diesen Jahres und auf das Jubiläum „15 Jahre Landesfrauengruppe in der GdP in Sachsen- Anhalt“ am 7. Dezember 2009 vorbereiten.

Vielen Kolleginnen wurde durch die Konferenz die Frauenarbeit in unserer Gewerkschaft nahe gebracht. Es fanden umfangreiche Gespräche am Rande der Veranstaltung statt und vielleicht wurden daneben Freundschaften geknüpft oder Ansprechpartner für die Zukunft gefunden.

Vera Ruppricht


4. LANDESFRAUENKONFERENZ DER GdP - Offener Brief an Ministerpräsidenten

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident

Die Frauen in der Gewerkschaft der Polizei führten am 12. und 13. März 2009 ihren 4 Landesfrauenkongress durch.

Der Landesfrauenkongress nahm mit Unverständnis zur Kenntnis, dass die Stelle der Landesbeauftragten für Gleichstellung und Frauenpolitik immer noch nicht besetzt ist.

Die Abteilungsleiterin 1, Frau Isolde Hofmann, besetzt im Augenblick die Stelle kommissarisch, das halten die Teilnehmer unserer Landesfrauenkonferenz für völlig unzureichend.

Seit geraumer Zeit versuchen wir Einfluss auf die Neugestaltung des Frauenfördergesetzes, dergestalt zu nehmen, ein besseres Netzwerk von ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Polizeibereich zu etablieren. Wir benötigen dringend eine kompetente Ansprechpartnerin für Frauen- und Gleichstellungsfragen ansonsten treten wir weiter auf der Stelle. Unsere Ideen und Maßnahmen finden anderweitig keine Unterstützung.

Wir sehen darin einen Ausdruck der Politik in diesem Land für uns Frauen.

Wir, die Frauen der Gewerkschaft der Polizei fordern Sie hiermit auf, sich für die Besetzung des Landesbeauftragten für Gleichstellung und Frauenpolitik einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Vera Ruppricht

Verantwortliche für die Landesfrauengruppe


DIENSTRECHT - Musterklage § 14 a BeamtVG

In vorliegendem Musterprozess wurde der Antrag auf Berufung gegen das ergangene Urteil vom Verwaltungsgericht Magdeburg abgelehnt.

Das OVG erschöpfte seine Ausführungen in der Ablehnung eher mit floskelhaften und nichts sagenden Formulierungen. Beeindruckend und für mich sehr erschreckend ist ein Satz in der Begründung des OVG.

„Es ist nicht Sache der Fachgerichte, eine gesetzgeberische Besoldungs- oder Versorgungsentscheidung darauf zu überprüfen, ob die gerechteste, zweckmäßigste oder vernünftigste Lösung gewählt wurde.“

Das sah das Bundesverwaltungsgericht in seiner damals positiven Entscheidung ja wohl völlig anders. Leider hilft uns das im Moment aber nicht wirklich weiter. Denn die hiesige Entscheidung ist, laut Beschluss des OVG, grundsätzlich unanfechtbar. Es ist insofern eine letztinstanzliche Entscheidung gegen die nun lediglich nur noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde blieb. Da die GdP natürlich weiterhin zu Gunsten der betroffenen Kolleginnen und Kollegen an einer grundsätzlichen Klärung zwingend interessiert ist, wurde am 18.12.2008 Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OVG Magdeburg eingereicht. Die Verfassungsbeschwerde ist am 18.12.2008 beim Bundesverfassungsgericht eingegangen und wurde unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2552/08 eingetragen. Über weitere Entwicklungen in der Sache werden wir euch informieren.

Sachsen-Anhalt hat seit August 2008 nun leider seinen eigenen § 4 a. Betroffen von der eventuell noch positiv ausgehenden gerichtlichen Entscheidung sind also nur diejenigen Beamtinnen und Beamten bis Besoldungsgruppe A 12, die vor September 2008 in den Ruhestand getreten sind. Denn im August 2008 hat das Land eine Gesetzesänderung vorgenommen und eine eigene Landesregelung zum Problem alt § 14a Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) als neuen § 4 a Landesbesoldungsgesetz eingeführt. Danach wird grundsätzlich u.a. nur das erdiente Ruhegehalt vorübergehend erhöht. Für alle betroffenen Beamtinnen und Beamten, die ab September 2008 in den Ruhestand versetzt worden sind und zukünftig in den Ruhestand gehen, galt und gilt nun nur noch der neue § 4 a Landesbesoldungsgesetz.

Tatsache ist natürlich, dass für die meisten Kolleginnen und Kollegen, die in der zweiten Hälfte des Jahres 2009 ihre Altersgrenze erreichen, der alte § 14 a nun auch nicht mehr die positivere Wirkung haben würde, da bei den meisten Betroffenen ab diesem Jahr das erdiente Ruhegehalt eh über 35 Prozent liegt und eine Besserung durch das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht nicht erfolgen würde.

Wir bleiben dran und werden Euch zeitnah über den Ausgang der Verfassungsbeschwerde informieren.

Sybille Staliwe


DIENSTRECHT - Geänderte Rechtsprechung zur Verwendungszulage

Im Jahre 2006 sorgte ein spektakuläres Urteil des OVG Magdeburg für erheblichen Wirbel. Grund dafür war, dass ein Beamter die Zahlung einer Verwendungszulage nach § 46 BBesG einklagte, weil er dauerhaft auf einem höher bewerteten Dienstposten seinen Dienst versehen hatte. Daraufhin haben viele Kolleginnen und Kollegen und auch die GdP bei den Behörden und Einrichtungen Anträge auf Zahlung der Verwendungszulage gestellt.

Die Hoffnungen vieler Kolleginnen und Kollegen auf einen finanziellen Ausgleich ihrer zum Teil jahrelangen Tätigkeit auf einem höherwertigen Dienstposten wurden jedoch zum ersten Mal herb enttäuscht, als der Landtag die Anwendung von § 46 BBesG bis zum 31.07.2007 befristete. Danach war eine Zulagenzahlung nach dem alten Prinzip nicht mehr möglich.

Nunmehr wird die Durchsetzung der Ansprüche auf Zahlung einer Verwendungszulage noch schwieriger gemacht, da verschiedene Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und andere Obergerichte die Zahlung einer Verwendungszulage bei den meisten Kolleginnen und Kollegen fast unmöglich machen. So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 24.09.2008 und 23.10.2008 klargestellt, dass eine Verwendungszulage nach § 46 BBesG nicht gezahlt werden kann, wenn dem Beamten die höherwertige Tätigkeit nicht nur vertretungsweise, sondern auf Dauer übertragen wurde. Vorübergehend vertretungsweise sei nicht dauerhaft. Eine analoge Anwendung der Vorschrift von § 46 BBesG auf die Fälle einer dauerhaften Übertragung komme nicht in Betracht.

In den laufenden Verfahren bei den Verwaltungsgerichten wird nunmehr diesem Umstand Rechnung getragen, d.h. diese Gerichte schließen sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und anderer Obergerichte an.

Für die meisten anspruchstellenden und klagenden Kolleginnen und Kollegen bedeutet dies nichts Gutes. Oftmals sind die Fälle so gestaltet, dass der Dienstherr unseren Beschäftigten dauerhaft einen höherwertigen Posten übertragen hat und nur in Ausnahmefällen eine ausdrückliche vorübergehend vertretungsweise Übertragung vorliegt. Wahrscheinlich ist, dass die Verwaltungsgerichte, sollten sie sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anschließen, die meisten Klagen abweisen werden. Zu befürchten ist auch, dass damit die Rechtsprechung des OVG Magdeburg vom 06.06.2006 und 30.10.2007 überholt ist.

Damit stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit bei der Fortführung der Antrags- u. Klageverfahren. Auch unter dem Aspekt der Kostenbelastung durch die Gerichtsprozesse wird die GdP in jedem Einzelfall prüfen, ob eine Fortsetzung des Verfahrens erforderlich scheint.

Diese Entwicklung ist bedauerlich, aber leider nicht zu ändern. Die GdP hat seinerzeit die Antragstellung auf Zahlung einer Verwendungszulage wegen der viel versprechenden Urteile in Sachsen-Anhalt gefördert, um so für die Beschäftigten die Besoldungsgerechtigkeit durchzusetzen. Die jüngste Rechtsentwicklung bedeutet allerdings in dieser Hinsicht einen Rückschlag. Trotzdem werden wir auch in der Zukunft den Beschäftigten in der Polizei bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen behilflich sein und Rechtsschutz gewähren.

Frank Schröder, Rechtanwalt


SENIORENTERMINE

Am 16. Juni 2009 um 16.00 Uhr findet im Brauhaus Wittenberg, Markt 6, Restaurant „Schalander“ oder im Böttgerzimmer eine Vollversammlung statt. Kriminalhauptkommissar Schürmann wird über kriminelle Handlungen im Kreisgebiet und über Schutzmaßnahmen informieren. Außerdem werden neue Unterlagen des Polizeisozialwerkes ausgegeben.

Als eine willkommene Abwechselung des Alltags erlebten die Wittenberger GdP-Senioren den Bowlingnachmittag am 16. März 2009. Im Mittelpunkt standen an diesem Tag Spaß und Freude.

Seniorenausfahrt

Die Seniorengruppe Saalekreis führt am 27. Mai 2009 eine Saalefahrt durch. Treffpunkt ist 9 Uhr an der Schiffsanlegestelle „Kröllwitzbrücke.“ Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe sind vorhanden. Zur Durchführung der Saalefahrt ist ein Unkostenbeitrag in Höhe von 12 Euro pro Person erforderlich. Im Anschluss an die Saalefahrt besteht die Möglichkeit, in der Gaststätte „Krug zum grünen Kranze“ ein Mittagessen einzunehmen. Interessenten melden sich bitte bis zum 15. Mai 2009 bei Wilfried Grube, Telefon 01577/ 4437394


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