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„Erst prügeln, dann pfeffern?????“

Magdeburg/Elmshorn/Kiel.

So könnte man ein aktuelles Urteil aus Schleswig-Holstein interpretieren. Ein Polizeibeamter ist wegen des Einsatzes von Pfefferspray verurteilt wurden (siehe Anhang).

Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Und erst recht nicht im Sinne der GdP, die sich für die Beschaffung und Ausrüstung der Kolleginnen und Kollegen mit dem Pfefferspray vehement eingesetzt hat. Nicht nur, um über ein praktikables Distanzmittel zu verfügen, sondern auch, um im Fall der Fälle milder auf den oder die Störer einzuwirken.
Und gerade nicht auf den Schlagstock oder gar die Waffe zurückgreifen zu müssen. Es kann nicht sein, dass ich mich als Polizeibeamter erst auf eine Auseinandersetzung „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ mit ungewissem Ausgang einlassen soll, um dann im Fall einer Niederlage auf mein Pfefferspray zurückzugreifen. Wenn ich dann blutverschmiert und niedergekämpft noch in der Lage dazu bin.

Diese Entscheidung reiht sich leider nahtlos in die fragwürdigen Urteilsfindungen der Justiz ein.

Neben der Absurdität wird aber noch eines sehr deutlich. Wie wichtig und unentbehrlich der Rechtsschutz der GdP und damit eine Mitgliedschaft für jeden von uns ist.

Mit freundlichen Grüßen

Guido Steinert;
Vorsitzender der BG LBP


Das Flugblatt der GdP Schlewig-Holstein gibt es hier als PDF-Datei.
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