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GdP fordert Anerkennung der geleisteten Bereitschaftsdienste als Volldienst

Castor 2011: 100 % Dienstzeitberechnung ist alternativlos

Magdeburg.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Castoreinsatz 2011 ist Geschichte. Nun gilt es die außergewöhnlichen Arbeitsbedingungen aller eingesetzten Beamtinnen und Beamten zu würdigen. Wie schon im letzten Jahr haben die Einsatzkräfte unter teils widrigen Umständen hervorragende Arbeit geleistet. Der Einsatz war von unregelmäßigen Diensten und wechselnden Aufträgen geprägt.


Die Unterbringung in Containern und alten, verschlissenen und zum Abriss anstehenden Baracken ließ nur unzureichende Ruhe- und Regenerationsmöglichkeiten zu. Die wenigen Ruhezeiten waren von ständigem, teils unvermeidbarem Lärm durchwachsen und wurden durch auftretende Sofortlagen unterbrochen.

Der Castor–Transport war 125 Stunden unterwegs. Die Beamtinnen und Beamten der Landesbereitschaftspolizei waren zum Schutz des Transportes bis zu 190 Stunden von ihren Familien und Freunden getrennt.

Die Anrechnung der gesamten Einsatzdauer als Arbeitszeit ist alternativlos.

Wir haben den Minister auf diesen Umstand hingewiesen und gebeten, allen Einsatzkräften auch die Bereitschaftszeiten zu 100 % als Arbeitszeit anzurechnen (Brief an Minister – siehe Anhang als PDF-Datei).


Sehr geehrter Herr Minister,

am gestrigen Tage sind die Beamtinnen und Beamten der Landesbereitschaftspolizei aus dem Einsatz rund um den vorläufig letzten Castor-Transport nach Gorleben zurückgekehrt. Zum Teil waren unsere Kolleginnen und Kollegen eine Woche lang im Wendland im Einsatz.

Der Castor-Transport war nicht nur von friedlichen Demonstrationen geprägt, sondern leider auch wieder von Gewaltausbrüchen. In Teilen der Protestszene war eine exzessive Gewaltbereitschaft vorhanden. Den eingesetzten Kolleginnen und Kollegen ist Hass und Gewalt entgegen geschlagen.

Trotz widriger Umstände haben die sachsen-anhaltischen Einsatzkräfte mit einem Höchstmaß an Professionalität teils bis zur physischen und psychischen Erschöpfung ihre Aufgaben gemeistert.

Wir, die Gewerkschaft der Polizei – Bezirksgruppe LBP bitten Sie, die erbrachten Leistungen der eingesetzten Beamtinnen und Beamten zu würdigen, und ihnen die im Einsatz verbrachte Zeit voll anzurechnen.

Am 25.01.2011 hat das OVG Lüneburg konstatiert, dass Zeiten des Bereitschaftsdienstes im Rahmen geschlossener Einsätze in vollem Umfang als Arbeitszeit gelten. Aufgrund der Revision des Landes Niedersachsen lässt eine höchstrichterliche Entscheidung des BVerwG jedoch noch auf sich warten. Niedersachsen handelt daher weiter nach geltender Rechtslage und rechnet Bereitschaftszeiten nur im Verhältnis 1:3 an (Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen).

Entgegen der niedersächsischen Regelung lässt die Arbeitszeitverordnung Sachsen-Anhalts eine Anerkennung von Bereitschaftsdienst als Volldienst zu. Zuletzt ist dies bei der Sicherung des Castor-Transportes im Jahre 2010 geschehen.

Der Einsatz war auch in diesem Jahr wieder von unregelmäßigen Diensten und wechselnden Aufträgen geprägt. Die Unterbringung der Einsatzkräfte erfolgte in Containern und alten Baracken, die nur unzureichende Ruhe- und Regenerationsmöglichkeiten zuließen. Erschwerend kam hinzu, dass die Kolleginnen und Kollegen in ihren kurzen Ruhephasen u.a. durch ständig in das Unterkunftsobjekt ein- und ausfahrende Einsatzeinheiten und durch Baulärm gestört, Ruhezeiten durch auftretende Sofortlagen unterbrochen worden.

Der Castor-Transport war 125 Stunden unterwegs. Die Beamtinnen und Beamten der Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt waren zum Schutz des Transportes bis zu 190 Stunden von ihren Familien und Freunden getrennt. Um ihnen eine angemessene Zeit mit ihren Familien und Freunden zu gewähren ist es erforderlich, den gesamten Einsatz als Arbeitszeit anzurechnen.

In der Hoffnung auf eine positive Entscheidung verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

Guido Steinert
Vorsitzender der BG LBP

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