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Sitzung des Innenausschusses am 14.01.2010 zum Thema „Gewalt bei Fußballspielen“

Forderung nach einen eigenen Paragraphen, bei Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte

Magdeburg.

Am heutigen Tage fand im Ausschuss für Inneres des Landtages von Sachsen-Anhalt eine umfassende Beratung zum Thema „Gewalt bei Fußballspielen“ statt. Die Beratung resultierte aus den Vorkommnissen aus dem vergangenen Jahr in Halle, bei denen Polizeibeamte der Landesbereitschaftspolizei gezielt angegriffen und verletzt wurden.

Der Ausschuss für Inneres hatte u.a. alle mit dem Fußball in Sachsen-Anhalt in Berührung kommenden Institutionen, Vereine und Fanprojekte sowie die Vertreter der betroffenen Städte zu dieser Sitzung geladen.
Unter der Leitung des Ausschussvorsitzenden, Holger Stahlknecht, der anwesenden Justizministerin Kolb und unseres Innenministers Hövelmann sowie der weiteren Mitglieder des Innenausschusses konnte eine sehr umfassende Betrachtung des Themas erfolgen.

Unter Beteiligung der Vertreter aller in das Thema involvierten Personen wurde die „Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen“ auf den Prüfstand gestellt und teilweise kontrovers diskutiert. Jeder Vertreter, sei es von den beteiligten Behörden als auch die Verantwortlichen der Vereine und Fanprojekte, machte seinen Standpunkt deutlich. Es wurde gemeinsam nach Lösungen zur Gewalteindämmung bei Fußballspielen gesucht.

So standen u.a. die Verbesserung des Schutzes der Polizeibeamten im Einsatz als auch die intensivere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Vereinen / Fanprojekten zur Debatte.

Der Landesvorsitzende der GdP Uwe Petermann führte in seinem Redebeitrag aus, dass die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen ein Schlaglicht auf ein gesellschaftliches Problem werfen, mit dem unsere Kolleginnen und Kollegen, nicht nur bei Auseinandersetzungen mit und zwischen links- und rechtsextremistischen Gruppen, sondern auch im normalen polizeilichen Streifendienst täglich konfrontiert werden.

Er forderte alle demokratischen Parteien, gesellschaftliche Institutionen und auch die öffentlichen Medien auf, daran mitzuwirken, dass wieder ein gesellschaftlicher Konsens zur Anerkennung unserer Rechtsordnung und den Regeln eines zivilen Zusammenlebens erreicht wird.

Die GdP hatte die Forderung aufgestellt, einen eigenen Paragraphen, der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte unter eine Strafandrohung zwischen drei Monaten bis zu fünf Jahren stellt einzuführen.

Der tätliche Angriff auf Polizeivollzugsbeamte soll künftig deutlich härter bestraft werden, als die bisherige Widerstandshandlung.

Wir setzen auch auf die abschreckende Wirkung einer solchen Strafandrohung, denn in erster Linie kommt es uns darauf an, dass unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem täglichen Dienst gesund und unversehrt nach Hause kommen.

Rede_Gewalt_PVB_Position_Innenausschuss_LT_LSA_14.1.2010.pdf

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