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Wichtige Informationen für Beamtinnen und Beamte

Haushalt trotz GdP-Protest beschlossen

Magdeburg.

Nach monatelanger Spardebatte ist das Haushaltsgesetz 2014 und das Haushaltsbegleitgesetz (Drs. 6/2652) verabschiedet worden. Alle Aktionen der GdP konnten dies leider nicht verhindern. Durch die Änderungen des Reisekosten- und vor allem im Beihilferecht wird nun schon wieder in die Besoldung eingegriffen.

In der Beihilfe kommen durch die Kostendämpfungspauschale folgende Kürzungen im Jahr auf die Beihilfeberechtigten zu:

A 7 bis A 9

80 Euro
A 10 bis A 11140 Euro
A 12 bis A 15200 Euro
Ab A 16320 Euro und mehr
Siehe dazu auch unter: Widerspruch wegen altersdiskriminierenden Besoldung?

Manche Gewerkschaften sind einfach später dran.

Bereits am 28.12.2009 hat der Landesvorstand für alle GdP-Mitglieder, wegen altersdiskriminierenden Besoldung Widerspruch eingelegt.

Da auch das neue System der Besoldung möglicherweise altersdiskriminierend sein könnte, wurde am 29. Dezember 2012, durch den Landesvorstand der Widerspruch gegen die Besoldungsüberleitung eingereicht.

Deshalb ist es für Mitglieder der GdP nicht notwendig, die jetzt durch andere Gewerkschaften in Umlauf gebrachten Antragsformulare auszufüllen und abzusenden.


Hier gibt es die GdP-Info als PDF-Datei

Hier findet ihr das Haushaltsbegleitgesetz 2014 auf den Seiten des Landtages.

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