GdP-Mitgliedschaft zahlt sich aus!
Altersdiskriminierende Besoldung der Beamten
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Nachgang entschieden, dass deshalb jüngere Beamte unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 100 € pro Monat haben. Der EuGH und das BVerwG sehen allerdings keine Diskriminierung in dem seit dem 01.04.2011 bei uns geltenden Systems der Erfahrungsstufen und deren Überleitung.
Während eines Gespräches mit dem MF wurde neben der grundsätzlichen Anerkennung unseres Widerspruchs und der Zahlung einer Entschädigung für die GdP-Mitglieder, der betroffene Zeitraum für die Entschädigung und weitere Formalitäten besprochen.
Heute möchte ich dich über die weitere Verfahrensweise informieren.
Um die GdP-Mitglieder weiter in dieser Sache vertreten zu können, benötigen wir dringend eine Vollmacht und weitere Angaben. Dazu haben wir jedes Mitglied angeschrieben und eine Vollmacht übersandt.
Wir bitten, diese zu kopieren und ausgefüllt, mit Unterschrift, im Original direkt an das Landesbüro zu senden oder uns über die Kreis- bzw. Bezirksgruppe in den nächsten 14 Tagen zuzuleiten. Die Gesamtsumme der Entschädigung wird danach individuell berechnet. Nach Auffassung des MF beträgt diese maximal 1.600 € für den Zeitraum der Geltendmachung (Dez. 2009 bis März 2011).
Um die Auszahlungen nicht unnötig zu verzögern, haben wir diesen Weg gewählt und gleichzeitig den MF aufgefordert seine Rechtsposition zu überdenken. Sollte es uns nicht gelingen, dass MF von unserer Auffassung zu überzeugen, werden wir wohl noch einmal den Klageweg beschreiten müssen.
Aber dann hat zumindest jeder Betroffene 1600 Euro in der Tasche.
Siehe auch GdP-Info vom 06.01.2015 und GdP-Info vom 23.04.2015
Hier gibt es die Vollmacht als PDF-Datei.