GdP zur Anhörung zum Gesetz zur Neuordnung des Landesbeamtenrechts
Als völlig weltfremd bezeichnete er die Beibehaltung der „5 Stunden- Regelung“ im § 63, die die Beamten ohne Anrechnung auf ihr Arbeitszeitkonto erbringen müssten.
Nach dem Hinweis, dass der Umgang mit den Heilfürsorgeakten ebenfalls im § 85 geregelt werden sollten, ging Koll. Uwe Petermann auf die Ausführungen des Präsidenten des Landesrechnungshofes ein. Dieser hatte in seinen Ausführungen zum wiederholten Maße die Einführung eines Sachbezuges in der Heilfürsorge gefordert. Zuletzt hatte das MI im Mai 2008 geplant, 1,4 Prozent der Nettobesoldung von allen Polizeivollzugsbeamten als Beitrag für die Heilfürsorge zu kassieren. Nach heftigen Protesten zog das MI diese Überlegungen damals zurück. Auch heute wird die Erweiterung der Beteiligung an der Heilfürsorge durch die GdP scharf kritisiert. Koll. Uwe Petermann wies im Innenausschuss den neuerlichen Angriff auf die Heilfürsorge zurück.