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GdP zur Anhörung zum Gesetz zur Neuordnung des Landesbeamtenrechts

Magdeburg.

Koll. Uwe Petermann war am 30.3.2009 zur Anhörung im Innenausschuss des Landtages. Die öd- Gewerkschaften im DGB hatten sich auf eine gemeinsame Stellungnahme im Vorfeld verständigt, die auch den Abgeordneten zur Verfügung stand. In der Anhörung nahmen die Vertreter des DGB, der GEW, von Verdi und der GdP zu einzelnen Fragen Stellung.

Koll. Uwe Petermann begrüßte in seiner Stellungnahme die Beibehaltung der Altersgrenze (§ 39 bzw. § 106), insbesondere für die Polizeivollzugsbeamten. Die psychischen und physischen Belastungen rechtfertigen diese Altersgrenze im besonderen Maße. Im weiteren ging er auf die Notwendigkeit einer begrenzten Dienstfähigkeit für Polizeivollzugsbeamten (§ 46 bzw. § 107) und die Übergabe der Untersuchungsergebnisse der amtsärztlichen Untersuchung (§ 49) ein.
Als völlig weltfremd bezeichnete er die Beibehaltung der „5 Stunden- Regelung“ im § 63, die die Beamten ohne Anrechnung auf ihr Arbeitszeitkonto erbringen müssten.

Nach dem Hinweis, dass der Umgang mit den Heilfürsorgeakten ebenfalls im § 85 geregelt werden sollten, ging Koll. Uwe Petermann auf die Ausführungen des Präsidenten des Landesrechnungshofes ein. Dieser hatte in seinen Ausführungen zum wiederholten Maße die Einführung eines Sachbezuges in der Heilfürsorge gefordert. Zuletzt hatte das MI im Mai 2008 geplant, 1,4 Prozent der Nettobesoldung von allen Polizeivollzugsbeamten als Beitrag für die Heilfürsorge zu kassieren. Nach heftigen Protesten zog das MI diese Überlegungen damals zurück. Auch heute wird die Erweiterung der Beteiligung an der Heilfürsorge durch die GdP scharf kritisiert. Koll. Uwe Petermann wies im Innenausschuss den neuerlichen Angriff auf die Heilfürsorge zurück.

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