"Gut, dass es uns gibt!"
Schutzwestenprogramm durch MI aufgelegt, Chipkarte noch in diesem Jahr
Forderungen der GdP auf gutem Weg
Ziel ist es, neben dem weiteren Vorhalten in einem Pool, jedem Polizeibeamten im Streifendienst, im Verkehrsdienst, im KDD und weiteren FK´s seine persönliche Unterziehschutzweste zur Verfügung zu stellen.
Gleichfalls informierte das MI, dass noch in diesem Jahr (voraussichtlich ab 1.10.) für die heilfürsorgeberechtigten Polizeivollzugsbeamten die Krankenversichertenkarte in analoger Anwendung des § 291 SGB V eingeführt wird.
Gleichfalls informierte das MI, dass noch in diesem Jahr (voraussichtlich ab 1.10.) für die heilfürsorgeberechtigten Polizeivollzugsbeamten die Krankenversichertenkarte in analoger Anwendung des § 291 SGB V eingeführt wird.
Nach einem Zwischenfall am 2. November 2005 bei dem auf den Wagen einer Zivilstreife geschossen wurde, forderte der GdP-Landesvorsitzende, Karsten Schmidt, den Innenminister auf, den Weg für die vollständige Ausstattung mit ballistischen Schutzwesten freizumachen und dafür zu sorgen, dass alle Polizeibeamten den notwendigen Schutz endlich erhalten.
Für die Einführung der Chipkarte hatte sich die GdP auf ihrem letzten Landesdelegiertentag stark gemacht und immer wieder gefordert.