"Gut, dass es uns gibt!"
Wie ist der Stand zum § 14a BeamtVG?
Verweigerungshaltung des Landes ein Skandal
Die Verfahren vor dem VG Magdeburg betrafen sowohl Kollegen aus dem Bereich der Bundespolizei, als auch einen Polizisten aus Sachsen-Anhalt. In den Verfahren unter Beteiligung der Bundesrepublik (vertreten .durch die OFD Hamburg) wurden keine Rechtsmittel eingelegt und die Nachzahlungsbeträge bereits an die Kollegen ausgezahlt.
Das Urteil des VG Magdeburg für den Kollegen aus Sachsen-Anhalt ist noch nicht rechtskräftig. Das Land wird aufgefordert, wie die Bundesrepublik Deutschland zu verfahren, kein Rechtsmittel einzulegen, die Entscheidung anzuerkennen, neu zu bescheiden und entsprechende Nachzahlungen zu leisten.
Die GdP wird umgehend einen Termin mit dem Finanzminister vereinbaren, um die weitere Verfahrensweise abzusprechen und ggf. notwendige Entscheidungen treffen. Wir werden über die weitere Entwicklung zeitnah berichten.
Für die GdP ist eine weitere Verweigerungshaltung des Landes Sachsen-Anhalt vor dem Hintergrund der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte ein Skandal.
Wie viele Urteile sind noch nötig, damit Sachsen-Anhalt auf den Boden der Rechtsstaatlichkeit zurückkehrt und das Urteil des BVerwG anerkennt und umsetzt? Das Verhalten des Landes ist an Arroganz nicht zu übertreffen.