Ab 1.7.2005 Änderungen in der Sozialversicherung
Auswirkungen des Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung
Ab dem 1.7.2005 haben die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen einen zusätzlichen Krankenkassenbeitrag in Höhe von 0,9 % zu entrichten. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Krankenkassen verpflichtet, ihre Beitragssätze um 0,9 % zu senken. Dies bedeutet, dass die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen eine Mehrbelastung von 0,45 % ihres Bruttolohns haben. Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden neben den versicherungspflichtig Beschäftigten weitestgehend alle Versicherten ebenso mit einem um 0,45 % höheren Beitrag belastet. So auch die oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienenden Beschäftigten, deren Arbeitgeberzuschuss zum freiwilligen GKV-Beitrag gleichermaßen reduziert wird.
Bis zum 30.6.2005 zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Krankenversicherung jeweils zur Hälfte. Hat zum Beispiel eine Krankenkasse einen allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 13,6 %, so tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 6,8 %.
Ab 1.7.2005 wird der allgemeine Beitragssatz um 0,9 % auf dann 12,7 % gesenkt. Der Beitragsanteil von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beträgt dann jeweils 6,35 %, für jeden der beiden also 0,45 % weniger. Gleichzeitig wird jedoch ab 1.7.2005 der Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 % eingeführt, welcher vom Arbeitnehmer allein zu tragen ist. Die Beitragsbelastung des Arbeitnehmers steigt somit von 6,8 % auf 7,25 % an. Der von Arbeitnehmer und Arbeitgeber insgesamt zu zahlende Krankenkassenbeitrag verändert sich in seiner Höhe zwar nicht, aber die Belastung der Arbeitnehmer steigt um 0,45 %, während die Belastung der Arbeitgeber um 0,45 % abnimmt.
Bis zum 30.6.2005 zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Krankenversicherung jeweils zur Hälfte. Hat zum Beispiel eine Krankenkasse einen allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 13,6 %, so tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 6,8 %.
Ab 1.7.2005 wird der allgemeine Beitragssatz um 0,9 % auf dann 12,7 % gesenkt. Der Beitragsanteil von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beträgt dann jeweils 6,35 %, für jeden der beiden also 0,45 % weniger. Gleichzeitig wird jedoch ab 1.7.2005 der Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 % eingeführt, welcher vom Arbeitnehmer allein zu tragen ist. Die Beitragsbelastung des Arbeitnehmers steigt somit von 6,8 % auf 7,25 % an. Der von Arbeitnehmer und Arbeitgeber insgesamt zu zahlende Krankenkassenbeitrag verändert sich in seiner Höhe zwar nicht, aber die Belastung der Arbeitnehmer steigt um 0,45 %, während die Belastung der Arbeitgeber um 0,45 % abnimmt.