GdP-Initiative zeigt Erfolg
Bereitschaftsdienstzeiten im geschlossenen Einsatz ist Volldienst
Jetzt auch in Sachsen-Anhalt
Das wurde vom MI festgelegt:
- Anerkennung aller bisherigen nicht ausgeglichenen Bereitschaftsdienststunden in den Einsätzen der Jahre 2008 – 2014 für alle eingesetzten Kräfte
- Abgeltung ausschließlich in Freizeit
- keine zeitliche Begrenzung des Abbaus der angefallenen Stunden
- Grundsätzliche Anrechnung der Bereitschaftsdienstzeiten aller geschlossenen Einsätze in der Zukunft
Diese Regelung gilt auch für ehemalige Kolleginnen und Kollegen der LBP, die jetzt in anderen Behörden Dienst versehen oder gar schon in Pension sind.
GDP - gut, dass es sie gibt!
Hier gibt es das Flugblatt als PDF-Datei.