Bereitschaftszeit = Dienstzeit!
Wir können getrost von einem großen Erfolg der GdP sprechen. Das Urteil des OVG Lüneburg bestätigt unsere Auffassung und erkennt die Bereitschaftszeiten als Dienstzeit an. Die Entscheidung des Gerichts wurde in einem Musterprozess von einem Kollegen über den Rechtsschutz der GdP durchgesetzt (siehe gesonderter Aushang).
Es ist eine lange überfällige Entscheidung im Sinne der Familienfreundlichkeit.
Es ist eine lange überfällige Entscheidung im Sinne der Familienfreundlichkeit.
Die Stunden, die unsere Beamtinnen und Beamten für den Dienstherrn im Einsatz verbringen, sollen sie im Anschluss auch mit ihren Familien verbringen können.
Jetzt gilt es, den Urteilstenor auch in Sachsen-Anhalt umzusetzen. Wir haben den Innenminister schon angeschrieben und gebeten, sich der Sache anzunehmen.
Nach meinem Dafürhalten müssen die Dienstzeiten aller mehrtägigen Einsätze, bei denen zwischen Dienstzeit und Bereitschaftszeit unterschieden wurde, rückwirkend neu berechnet werden.
Guido Steinert
Vorsitzender der BG