Föderalismusreform endgültig auf dem Weg
trotz Bedenken in SPD
Die Zustimmungsrechte des Bundesrates werden eingeschränkt.
Die zustimmungsbedürftigen Bundesgesetze werden von den Ländern ausgeführt. Bislang konnte der Bundesgesetzgeber nur mit Zustimmung des Bundesrates Behörden einrichten und das Verwaltungsverfahren für diese Gesetze regeln.
Auch künftig behalten die Länder in diesen Bereichen die bestehende Organisationshoheit. In Zukunft soll der Bundesgesetzgeber diese Fragen aber ohne Zustimmung der Länder regeln können.
Die so genannte Rahmengesetzgebung wird abgeschafft, und der Katalog der konkurrierenden Gesetzgebung wird neu geordnet. Die Rahmengesetzgebung soll sich nicht bewährt haben. Das Verfahren zweier nacheinander geschalteter Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- und Landesebene hat sich als unzweckmäßig erwiesen. Das gilt insbesondere bei der Umsetzung europäischen Rechts.
Insbesondere soll die Organisations- und Personalhoheit der Länder gestärkt werden. Sie können zukünftig die Rechtsverhältnisse der Landesbediensteten in eigener Verantwortung regeln. Einzige Ausnahme bleiben die Statusrechte der Landesbeamten und -richter. Hier erhält der Bund die konkurrierende Gesetzgebung. Entsprechende Gesetze erfordern jedoch die Zustimmung des Bundesrates.