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Musterantrag §11 TVÜ-L
Aktuelles Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
Es wird eingeschätzt, dass die Erfolgschancen sehr gering sind. Diejenigen die jedoch ggf. zustehende Ansprüche geltend machen möchten sollten den Musterantrag an dieser E-Mail ausfüllen und absenden.
Nach dem neuen Tarifrecht (ab Oktober 2006) sind familienbezogene Entgeltbestandteile nicht mehr vorgesehen. Tarifbeschäftigte, die nach dem 31.10.2006 neu eingestellt worden sind bzw. werden, erwerben keine Anspruch auf solche Entgeltbestandteile. Lediglich die übergeleiteten Tarifbeschäftigten "Altbeschäftigte" (vor Okt. 2006 bereits beschäftigte Arbeitnehmer/innen) haben bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen einen Anspruch auf die Besitzstandszulage gemäß § 11 TVÜ-L/TVÜ-Bund/TVÜ-VKA/TVÜ-H. Die Zahlung der Besitzstandszulage ist an das Kindergeld gekoppelt und endet mit der Berechtigung auf den Bezug des Kindergeldes.
Betroffen können also nur Tarifbeschäftigte sein:
- die bereits vor dem Oktober 2006 angestellt waren bzw. sind ("Altbeschäftigte") und
- aufgrund der Herabsetzung der Altersgrenze vom 27. auf das 25. Lebensjahr kein Kindergeld und somit auch keine Besitzstandszulage mehr nach § 11 TVÜ-L/TVÜ-Bund/TVÜ-VKA/TVÜ-H erhalten haben.
Es wird empfohlen den Antrag noch dieses Jahr zu stellen.
Hier gibt es den Musterantrag als PDF-Datei.