Sachsen-Anhalt sucht ausgebildete PolizistInnen
Ständige Stellenausschreibung
Der Dienstort und die Verwendung im Polizeivollzugsdienst richten sich nach den dienstlichen Belangen der Landespolizei.
Es handelt sich nicht um eine Ausschreibung für eine Tätigkeit als Hilfs- oder Wachpolizeibeamter!
Einstellungsvoraussetzungen:
Gesucht werden Personen (ehemalige Polizeivollzugsbeamtinnen / Polizeivollzugsbeamte), die:
- über eine bereits vorhandene Befähigung für die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt oder für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des Landes Sachsen-Anhalt oder eine vergleichbare Laufbahnbefähigung für den Polizeivollzugsdienst eines anderen Landes oder des Bundes verfügen,
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 GG oder Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der EU, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, sind,
- zum Zeitpunkt der Einstellung das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- gerichtlich nicht bestraft sind,
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben,
- polizeidiensttauglich sind,
- mindestens 160 cm groß sind,
- eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen
- schwimmen können,
- nach der Gesamtpersönlichkeit für den Polizeidienst geeignet sind und
- ihre Bereitschaft zur uneingeschränkten Verwendung innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt erklären.
Eine Einstellung bei der Landespolizei Sachsen-Anhalt kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn zum Zeitpunkt der Einstellung bereits länger als 12 Monate kein aktives Dienstverhältnis bei einem anderen Land oder dem Bund in einer Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes bestanden hat.
Für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, die zum Zeitpunkt der Bewerbung in einem aktiven Dienstverhältnis bei einem anderen Land oder dem Bund stehen, kommt eine Einstellung nur in Betracht, wenn ein Nachweis über die Freigabe des jeweiligen Dienstherrn vorgelegt werden kann. Das zwischen den Ländern und dem Bund abgestimmte Verfahren zur länderübergreifenden Versetzung (sogenannte Tauschversetzungen) bleibt unberührt.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Frau Regener Tel. 0391 567 5216
Frau Griemsmann Tel. 0391 567 5288
Eine Übersicht über die mit Ihrer Bewerbung einzureichenden Unterlagen können Sie den beigefügten Anlagen entnehmen. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an das:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 25
Az. 25.112-03041/Neueinstellungen
Halberstädter Str. 2 / am „Platz des 17. Juni“
39112 Magdeburg
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Auf die Verwendung von Bewerbungsmappen und Klarsichthüllen etc., bitte ich zu verzichten. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Hier gibt es weitere Infos vom MI-LSA: