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Stellungnahme der GdP zum Entwurf eines Landesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2011/2012

Magdeburg.

Die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Sachsen-Anhalt begrüßt die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Beamtinnen, Beamten und weiterer Beschäftigte im öffentlichen Dienst an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse durch die inhalts- und zeitgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) vom 10. März 2011.

Mit dem Gesetzentwurf werden alle Punkte des Tarifergebnisses zeit- und inhaltsgleich übernommen.
Die GdP kritisiert allerdings, dass die neugewählte Landesregierung von ihrem selbst postulierten Vorhaben, der besseren Beteiligung der Beamtinnen und Beamten an den erhöhten Steuereinnahmen abweicht.

Die GdP Sachsen-Anhalt schlägt deshalb vor, dass die Regelungen im § 18a (Sonderzahlungen) des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2009/2010 in den Gesetzentwurf übernommen werden.

Nach unseren Kenntnissen erhalten die Beamtinnen und Beamten in den meisten Bundesländern und des Bundes Sonderzahlungen bzw. sind diese Bestandteil des Gehaltes geworden. Diese Ungleichbehandlung zwischen den Beamten und den Tarifbeschäftigten des Landes bzw. den BeamtInnen des Bundes und der Länder kritisieren wir auf das schärfste.

Die GdP fordert die Landesregierung an dieser Stelle auf, dass sofort mit der Zahlung der angestrebten Erhöhung, vorbehaltlich des durch den Landtag zu beschließenden Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen, begonnen wird.

Gewerkschaft der Polizei,
Landesvorsitzender

Die komplette Stellungnahme gibt es hier als PDF-Datei.

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