Zum Inhalt wechseln

Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte

Präsident des Bundesgerichtshofs: „Das Strafensystem ist in eine gefährliche Schieflage geraten“

" ... Urteil lädt zur Gewalt ein"

Magdeburg.

Die GdP bezeichnet das aktuelle Urteil gegen einen Flaschenwerfer vom 1. Mai 2010 als völlig falsches Signal. Das Urteil ist nicht abschreckend, sondern lade zu Gewalttaten gegen die Beamten regelrecht ein.

Die Berliner Justiz hat einen Flaschenwerfer der Maikrawalle 2010, der einen Polizeibeamten am Hals und einen Passanten in den Rücken getroffen hatte jetzt mit Bewährung nach Hause geschickt.

Besonders brisant: Der Täter hatte sich nach der Tat noch mit den Worten gebrüstet: „Den Bullen hab ich voll getroffen.“.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten gefordert.

Man bedenke, der Strafrahmen bei einem besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs beträgt „sechs Monate bis zu zehn Jahren“. Die geforderte Strafe war also noch im unteren Bereich angesiedelt.

Das Urteil reiht sich in die fragwürdigen Entscheidungen des Amtsgerichts Halle vom Oktober 2010 ein. Auch da wurden anlässlich der Randale im Zusammenhang mit dem Regionalligaspiel Hallescher FC – VFC Plauen aus dem Jahre 2009, bei dem eine Vielzahl von Beamten unserer Landesbereitschaftspolizei verletzt worden, nur Bewährungsstrafen ausgesprochen.

So wird die Polizei mehr und mehr zum Freiwild der „aggressiven Spaßgesellschaft“.

Selbst der Präsident des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf hat sich in einem anderen Fall jetzt zu Wort gemeldet und geäußert: „ Hauptproblem sei, dass die Strafen nicht mehr der Schuld angemessen seien. Das Strafensystem ist in eine gefährliche Schieflage geraten.“

Es bleibt zu hoffen, dass bei den Justizbehörden bald ein Umdenken stattfindet und vorhandene Strafrahmen auch zumindest ansatzweise ausgeschöpft werden.

Guido Steinert
Mitglied im GLBV
This link is for the Robots and should not be seen.