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Weihnachtsgeld - 2003 für Beamte, Professoren und Richter

Pressemitteilung Nr.: 003/05 -  Verwaltungsgericht Magdeburg

Magdeburg.

 Das  Verwaltungsgericht  Magdeburg  hat  am  06.09.2005  als  erstes Gericht   in  Sachsen-Anhalt   Entscheidungen  zur                     Rechtmäßigkeit  der  Sonderzahlung im Jahre  2003  getroffen  und  entschieden, dass die entsprechenden bundes- und        landesrechtlichen  Regelungen  formell  und materiell nicht zu beanstanden sind. 

  Hintergrund:                                                  
 Mit  dem  Besoldungs- und  Versorgungsrechtsanpassungsgesetz  2003 hat  der   Bundesgesetzgeber   den  Ländern  die  Möglichkeit  eingeräumt,  Bestimmungen über   jährlich   zu   zahlende  Sonderzuwendungen  (sog. Weihnachtsgeld) zu treffen. Davon hat das  Land  Sachsen-Anhalt  erstmals für das   Jahr   2003   Gebrauch   gemacht   und  die    Sonderzuwendung   nach   Ämtern  gestaffelt festgelegt.                                              
 Den    von    den   Klägern   vorgebrachten  Einwendungen    insbesondere    gegen   das formelle  Zustandekommen  der  bundes-  und landesrechtlichen  Regelungen  hat sich das Gericht  nicht  angeschlossen.  So  sei das  Landesgesetz rechtzeitig, nämlich   am  Freitag,  den 28.11.2003, verkündet worden.                   
 Auch  im  Übrigen  seien  der Absenkung der  Sonderzuwendung  rechtliche  Bedenken nicht entgegen  zu halten. Für die Kläger besteht nunmehr  die  Möglichkeit, gegen das Urteil Rechtsmittel bei dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt einzulegen.                         
        
 Anmerkung:  Seit  dem  Jahr  2005 wird eine Sonderzahlung  an  Beamte,  Professoren und Richter,   bis   auf   die   Zahlung  eines "Sonderbeitrages"  pro  Kind  in Höhe 25,56 Euro, auf  Grund der  Haushaltslage des Landes Sachsen-Anhalt     nicht   mehr  vorgenommen.                                                  
 Magdeburg, den 7. September 2005                              
(VG MD) Sonderzahlung - sog. Weihnachtsgeld  - 2003 für Beamte, Professoren und Richter                    
Aktenzeichen: 5 A 57/05 MD u. a.                              
                                                              
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