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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei April 2013 sind u.a. folgende Themen zu finden...



Redaktion:

Jens Hüttich (V.i.S.d.P.) Walter-Kersten-Straße 9

Telefon: 03473/802985, Fax 0321/21041561, Mobil: 01520/8857561





Die komplette Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei vom April 2013 im PDF-Format



Die aktuelle Wahlperiode 2010 – 2015 hat die Halbzeit knapp überschritten. Dies möchte ich zum Anlass nehmen, ein kleines Resümee der Arbeit zu ziehen.

RENTENRECHT - Durch die Anrechnung des Verpflegungsgeldes zu höheren Renten!?

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. August 2007 (B 4 RS 4/06) über die Einbeziehung von Zulagen wie der Jahresendprämie in das Entgelt nach § 8 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) gab es auch für ehemalige Volkspolizisten die Frage und vor allem die Hoffnung, dass auch das Verpflegungsgeld bei der Ermittlung des Entgeltes berücksichtigt wird.

FACHAUSSCHUSS KRIMINALPOLIZEI - Wohin geht die Kriminalpolizei?

Nachdem der Geschäftsführende Landesbezirksvorstand (GLBV) seine Räumlichkeiten eine Etage nach unten verlegt hat, durften auch wir am 08.01.2013 erstmalig den neuen Konferenz-/Beratungsraum nutzen. Ich muss sagen, wir haben uns da wohl gefühlt.

FACHAUSSCHUSS KRIMINALPOLIZEI - Hände weg von der Rechtsmedizin!

Wenn schon keine CORONER, dann Hände weg von der Rechtsmedizin! Gedanken der GdP zum Erhalt der rechtsmedizinischen Institute.

TARIFRUNDE 2013 - Die GdP ist immer vor Ort

Für den 5.3.2013 hatten die Gewerkschaften auf den Alten Markt in Magdeburg gerufen und 15.000 kamen.

TARIFRUNDE 2013 - Die GdP ist immer vor Ort

Bereits am 26.02.2013 kamen um 09.30 Uhr ca. 400 KollegInnen der GEW, unterstützt durch KollegInnen der Kreisgruppe Anhalt-Bitterfeld der GdP, aus den Schulen in Köthen, Bitterfeld-Wolfen und Wittenberg nach Bitterfeld-Wolfen, um auf dem Markt für die Tarif-Forderungen zu demonstrieren.

GEMEINSAMER EINSATZ - Senioren-Sicherheitsberater unterstützen die Polizei auf der LBA

„... ich habe auch schon überlegt, ob ich mein Haus irgendwie besser sichere – aber wenn die wollen, kommen sie doch rein“. Das war die Meinung so manch eines Besuchers des Informationsstandes der Polizei auf der Landesbauausstellung (LBA).

SENIORENTERMINE

FORTBILDUNG

Auch in diesem Jahr bietet die GdP wieder ein eine Vielzahl von Seminaren an, die hier nur kurz genannt werden.


GEWERKSCHAFTSARBEIT AKTUELL - Was macht eigentlich der Polizeihauptpersonalrat?

Die aktuelle Wahlperiode 2010 – 2015 hat die Halbzeit knapp überschritten. Dies möchte ich zum Anlass nehmen, ein kleines Resümee der Arbeit zu ziehen.

Neben einer großen Zahl von Mitbestimmungen in Personalangelegenheiten, auf die hier aus verständlichen Gründen nicht näher eingegangen werden kann, hatte sich der PHPR mit einer Reihe von Mitbestimmungstatbeständen in sozialen Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten der Arbeitnehmer und Beamten zu beschäftigen. Leider begann auch diese Wahlperiode wieder mit einigen Nichteinigungsverfahren, von denen nicht alle erfolgreich verliefen. Wobei aber auch Erfolge, das heißt zum Beispiel eine Weiterbeschäftigung der Kollegen, erreicht werden konnte.

GdP-Initiativanträge

Auf Anregung der Mitglieder der GdP-Fraktion hat der PHPR sehr häufig von seinem Initiativrecht Gebrauch gemacht. Auf einige ausgewählte Beispiele möchte ich im Nachfolgenden eingehen.

- Änderung der Arbeitszeit für die Beschäftigten des Polizeiärztlichen Zentrums. Nach einem Einigungsstellenverfahren konnte eine einvernehmliche Regelung erzielt werden.

- Schaffung einer Regelung zur Gewährleistung eines planbaren, störungsfreien Wochenendes alle drei Wochen für alle Polizeivollzugsbeamte. Dieser Vorschlag wurde leider noch nicht durch das MI aufgegriffen.

- Dienstkleidung – Die Beschaffung von Schutzhüllen für die ballistischen Unterziehschutzwesten. Hierzu gibt es bisher nur eine Kompromisslösung, die Beschaffung über das Bekleidungskonto.

- Der PHPR hat einen Vorschlag zur strategischen Ausrichtung des Landesarbeitskreises (LAK) Gesundheitsmanagement in der Polizei unterbreitet. Der Landesarbeitskreis sollte vordergründig folgende Ziele verfolgen: Verbesserung des Führungsverhaltens, Arbeitsschutz, präventive Gesundheitsfürsorge, Suchtprävention, Stressmanagement und Sport in der Polizei.

In einem ergänzenden Beschlussvorschlag regte der PHPR an, den Focus der zukünftigen strategischen Ausrichtung des Landesarbeitskreises auf das Dezentrale Schichtdienstmanagement (DSM) zu richten.

Auswirkung des Schichtdienstes

Ziel muss es sein, die tiefgreifenden Auswirkungen des DSM auf den Gesundheitszustand zu minimieren. Dazu sollte untersucht werden, welche konkreten sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen und Folgen die Schichtarbeit z. B. auf die biologische Desynchronisation hat und wie sich Störungen des sozialen Lebens bemerkbar machen.

Gleichzeitig sollten Vorschläge zur Minimierung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen unterbreitet werden. Dazu gehören insbesondere Vorschläge für eine wissenschaftlich gestützte, moderne Schichtplanung unter Beachtung des Biorhythmus, die nicht alleine den Anforderungen des polizeilichen Einsatzes untergeordnet ist.

Der PHPR wird auch weiterhin die Arbeit des LAK kritisch begleiten. Insbesondere den neuerlichen Versuch der flächendeckenden Pilotierung der Einführung eines Bonussystems. Einen aktuellen Schwerpunkt sehen wir in der sachgerechten Umsetzung des Eingliederungsmanagements. Hier konnten wir bisher noch keinen Konsens mit der obersten Dienstbehörde erzielen.

Der Landesarbeitskreis Gesundheit werden weiter kritisch begleitet.

Im April 2011 hat der PHPR dem Innenministerium den Abschluss einer Dienstvereinbarung (DV) über die Nutzung des Digitalfunks BOS und der Einsatzleitstellen bei der Landespolizei Sachsen-Anhalt vorgeschlagen. Nach intensiven Diskussionen konnte die DV am 17.12. 2012 unterzeichnet werden.

Diese Dienstvereinbarung konzentriert sich darauf, Grundsätze und Verfahrensfragen festzuschreiben, die mit der Einführung der neuen Technologien im Zusammenhang stehen. Sie regelt Grundsätze der Einführung und Nutzung dieser Technik unter dem Gesichtspunkt ihrer Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sowie deren Persönlichkeitsrechte.

Mit der Aktualisierung des Erlasses zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes im Wechselschicht- und Schichtdienst der Polizei (DSM) ist es auf Initiative des PHPR erstmals gelungen, die so genannte Rüstzeit von 15 Minuten pro Schichtdienst einzuführen.

Im März 2011 wurde ein neuer Landtag gewählt. In der neuen CDU/SPD-Koalition besetzt die CDU wieder das Innenressort. Eine der ersten Amtshandlungen des neuen Innenministers war die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Bildung einer Polizeidirektion „Zentrale Dienste“.

Mittlerweile gibt es das Projekt „Polizei 2020“. Wir warten gespannt auf die für Ende März angekündigten Ergebnisse zu den strukturellen Veränderungen in der Polizei. Der PHPR wird diese Ergebnisse kritisch beleuchten.

Ergebnisse des Projekts „Polizei 2020“ wird kritisch beleuchtet.

Wir werden darauf achten, dass mit der vorgeschlagenen neuen Struktur eine flächendeckende hohe polizeiliche Präsenz gewährleistet wird. Ein auf diese Struktur abgestimmtes Liegenschaftskonzept und die Aufrechterhaltung einer arbeitsfähigen Verwaltung sind weitete Schwerpunkte, auf die der PHPR achten wird.

Trotz vieler aktueller Probleme in der Polizei, bedingt durch den fortschreitenden Personalabbau, die Überalterung unserer Polizei und die nicht geringer werdenden Aufgaben, blicken wir optimistisch in die Zukunft und hoffen weiterhin auf eure aktive Unterstützung, in Form von Anregungen aber auch kritischen Hinweisen.

Jürgen Naatz,
Vorsitzender des PHPR


RENTENRECHT - Durch die Anrechnung des Verpflegungsgeldes zu höheren Renten!?

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. August 2007 (B 4 RS 4/06) über die Einbeziehung von Zulagen wie der Jahresendprämie in das Entgelt nach § 8 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) gab es auch für ehemalige Volkspolizisten die Frage und vor allem die Hoffnung, dass auch das Verpflegungsgeld bei der Ermittlung des Entgeltes berücksichtigt wird.

In Gesprächen mit dem Dienstherrn führte dieser aus, dass aus der o. a. Entscheidung nicht abgeleitet werden kann, dass alle im Zusammenhang mit einem DDR-Beschäftigungsverhältnis stehenden „Geldzuflüsse“ – wie z. B. das Verpflegungsgeld automatisch rentenrelevante Verdienste i. S. d. AAÜG darstellen.

Dies zeigten auch die zu dieser Thematik nach dem o. g. Urteil ergangenen unterschiedliche Rechtsprechungen, so z. B. vom Sozialgericht Leipzig (Urteil vom 28. Juli 2010, S 24 R 1318/08).

Allerdings gab es am 22. November 2012 fünf Urteile1 des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, in denen das LSG feststellte, dass das gezahlte Verpflegungsgeld und der Reinigungszuschuss doch Arbeitsentgelte i.S. des AAÜG sind.

Wegen des Fehlens einer gefestigten Rechtsprechung bedarf es also noch einer ausdrücklichen höchstrichterlichen Klärung, ob diese Zahlungen, die im DDR-Versorgungsrecht keine Bedeutung für die Alterssicherung hatten, jetzt Renten erhöhend wirken.

Um nach einem positiven Urteil, möglichst rasch und vor allem rückwirkend von diesem Urteil zu profitieren, empfehlen wir allen betroffenen Mitgliedern (sofern noch nicht getan), einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Die Versorgungsstelle prüft bei entsprechenden Anträgen (Muster im Mitgliederbereich und bei den Bezirks- und Kreisgruppen) anhand der Personalakten die Anspruchsvoraussetzungen und wird ggf. neu bescheiden.

Jeder ehemalige VP-Beschäftigte könnte theoretisch Ansprüche ableiten. Es steht jedem Betroffenen frei, dieses zu prüfen und Anträge zur Abänderung des Regelbescheides zu stellen.

Uwe Petermann



Hier gibt es einen Musterantrag als PDF-Datei (GdP-Login erforderlich)


FACHAUSSCHUSS KRIMINALPOLIZEI - Wohin geht die Kriminalpolizei?

Nachdem der Geschäftsführende Landesbezirksvorstand (GLBV) seine Räumlichkeiten eine Etage nach unten verlegt hat, durften auch wir am 08.01.2013 erstmalig den neuen Konferenz-/Beratungsraum nutzen. Ich muss sagen, wir haben uns da wohl gefühlt.

Der Fachausschuss hatte sich zu seiner ersten Sitzung im neuen Jahr unseren Landesbezirksvorstand eingeladen. Ich hatte um einen gewerkschaftlichen Situationsbericht gebeten. Jürgen Naatz war deshalb unser Gast. Er gab uns einen Einblick in die momentanen Schwerpunkte gewerkschaftlicher Arbeit. Dabei hob er besonders die Tarifverhandlungen auf Bundesebene heraus. Er lenkte unsere Aufmerksamkeit auf die Hauptforderungen, die in einem Forderungskatalog aufgelistet sind.

Ein weiteres Dauerthema ist das Projekt „Polizei 2020“. Wer diese Zukunftswerkstatt interessiert begleitet, wird festgestellt haben, dass die Organisationsstruktur der Landespolizei den politisch-demografischen Veränderungen angepasst werden soll.

Wir dankten Kollegen Naatz für seine Ausführungen und kamen einmal mehr zu der Erkenntnis, dass Gewerkschaftsarbeit gegenwärtig nicht gerade leicht ist.

Aus Sicht eines Fachausschusses in der GdP sind natürlich zahlreiche Fragen aufgetreten, die wir klären wollen.

Wohin wird sich die Polizei unter den Bedingungen des einschneidenden Personalabbaus entwickeln? Welche Rolle spielt dann die Kriminalpolizei? Das bewegt uns natürlich besonders, denn wir haben schon vor Jahren mit Besorgnis auf die sinkende Lobby der Kriminalpolizei aufmerksam gemacht. Der GLBV unterstützte uns damals mit einer Sicherheitskonferenz zu diesem Thema.

Für den Fachausschuss Kriminalpolizei stellt sich insbesondere eine Kernfrage: Wie können wir den GLBV beraten und unterstützen, was erwartet man von uns? Deshalb haben wir beschlossen, eine Klausurtagung vorzubereiten. Ziel ist die Erarbeitung eines Thesenpapiers, das wir dem GLBV zur Verfügung stellen wollen.

Natürlich beobachten wir mit Sorge einige Entwicklungen, die aus unserer Sicht für das Gesamtspektrum kriminalpolizeilicher Arbeit nicht gerade förderlich sind. Dazu werden wir uns noch detaillierter äußern.

Wir haben aber auch darüber diskutiert, warum in diesen schwierigen Zeiten kein Schulterschluss der Gewerkschaften bei konkreten Themen möglich ist. Ich denke schon, dass gemeinsame Interessen und Probleme den Konkurrenzkampf in den Hintergrund rücken sollten.

Kurzfristig will unser Fachausschuss dem GLBV ein Positionspapier vorlegen, das sich mit den Sondereinheiten befasst. Es liegt im Entwurf bereits vor und es geht dabei u. a. um die Dauer von Verweilzeiten, um Perspektiven für ausscheidende Beamte und um Nachwuchs für die Sondereinheiten.

Außerdem haben wir beschlossen, zu einigen ausgewählten kriminalpolizeilichen Standardmaßnahmen, fachliche Handreichungen im Jackentaschenformat zu erarbeiten. Diese Unterlagen wollen wir den Kollegen in der Praxis zur Verfügung stellen.

Rolf Strehler,
Vorsitzender der FA Kriminalpolizei


FACHAUSSCHUSS KRIMINALPOLIZEI - Hände weg von der Rechtsmedizin!

Wenn schon keine CORONER, dann Hände weg von der Rechtsmedizin! Gedanken der GdP zum Erhalt der rechtsmedizinischen Institute.

Die amtliche Todesbescheinigung ist Basis für die statistische Erfassung des jeweiligen Todesfalls. Mit ihrer Ausstellung legt der Arzt die Grundlage für alle weiteren Schritte. Das heißt im Klartext: Er stellt die Weichen, ob Ermittlungen zu den Umständen des Todesfalles aufgenommen werden oder ob der Tod als natürliches Ende des Lebens angesehen wird. Im letzteren Fall kommt die Polizei nicht ins Boot. Sie ist nicht zuständig

Als ausgebildeter Mediziner legt der Arzt (und nur er) sozusagen gutachterlich die Todesursache fest. Wenn er dabei Fehler macht, kann das weitreichende Folgen haben. Jeder approbierte Mediziner ist zur Leichenschau verpflichtet und legt dadurch die Todesursache fest. Im Bestattungsgesetz LSA ist eine fachliche Spezialisierung nicht vorgesehen.

Im Jahre 2011 sind bundesweit für 852.328 Verstorbene, in Sachsen Anhalt für 30.183, Todesbescheinigungen ausgestellt worden.

Wenn bei der Leichenschau ein natürlicher Tod ausgeschlossen bzw. angezweifelt wird, werden Ermittlungen eingeleitet. Es werden Fragen aufgeworfen und geklärt. Gemäß Nr. 33 ff RiStBV ist festgelegt, dass eine Leichenschau unter der Aufsicht der Staatsanwaltschaft zu veranlassen ist, „…wenn eine Straftat als Todesursache von vornherein nicht ausgeschlossen werden kann“.

Der Staatsanwalt trifft auch die Entscheidung, ob eine Obduktion zu veranlassen ist oder nicht. Das wird er regelmäßig veranlassen, wenn diese Leichenschau weiterhin eine Straftat als Todesursache nicht ausschließen kann oder wenn damit zu rechnen ist, dass die Feststellungen der Leichenschau angezweifelt werden. In der Praxis wird in nahezu allen diesen Fällen die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig. Sie ermittelt am Leichenfundort, legt einen Ermittlungsvorgang an, der dann die Grundlage für die staatsanwaltschaftliche Entscheidung bildet. Dabei unterliegt sie gem. Nr. 36 Abs. 1 RiStBV dem Beschleunigungsgebot.

Was passiert aber, wenn durch den zuerst herbeigerufenen Arzt vorschnell oder fehlerhaft ein natürlicher Tod bescheinigt worden war? Dann findet diese Prozedur nicht statt!

Es gibt Erhebungen, die von jährlich etwa 11.000 Fällen ausgehen, wo fälschlich ein natürlicher Tod bescheinigt worden ist. Davon sollen etwa 1.200 Tötungsdelikte sein, die so nicht entdeckt worden sind!

Es wurde wiederholt beobachtet, dass eingesetzte Ärzte bei der Todesursachenentscheidung unsicher waren. Unsicherheiten im Gesamtauftreten am Leichenfundort deuteten darauf hin, dass nur gelegentlich oder äußerst selten Todesursachenfeststellung durch diesen ArztIn vorgenommen werden. Es gab z. B. Fälle, wo der Arzt die Verletzungen (Pulsaderschnitte) nicht gesehen hat. Auch das vollständige Entkleiden der Leiche ist durchaus nicht selbstverständlicher Standard.

Ausländische Ärzte hatten Probleme mit dem Ausfüllen des Totenscheines. Ärzte trauten sich nicht „natürlichen Tod“ zu bescheinigen, obwohl äußerlich sichtbare Merkmale klar darauf hingedeutet hatten. Auch die Professionalität in kleineren Polizeidienststellen hat nachgelassen!

Den „Leichensachbearbeiter“ kann man sich kaum noch leisten. In der Struktur ist ein solcher Dienstposten nicht vorgesehen. Routine und know how gehen verloren. Der Lehrgang „Todesursachenermittlung“ ist zwar sehr gut, kann jedoch nicht jedem K-Sachbearbeiter zeitnah angeboten werden. Außerdem setzt der Lehrgang nur ein Wissensfundament. Berufserfahrung durch häufige Einsätze ist bei TUE aber unverzichtbar!

Absolventen der FH Pol sind nicht bzw. nicht ausreichend auf Leichensachen vorbereitet. Ähnlich wie bei den Ärzten kommt es auch bei der Polizei häufig dazu, dass Mitarbeiter zur TUE gerufen werden, die ansonsten andere Kriminalitätsfelder bearbeiten.

Die psychische Belastung (beispielsweise bei Bahnleichen oder starker Verwesung etc.) wird sehr unterschiedlich verkraftet und verbirgt ein großes Fehlerpotential (z. B. Ekel/Brechreiz dürften kaum der intensiven Untersuchung einer Leiche förderlich sein) Das betrifft auch Ärzte!

Es ist nicht jedermanns Sache, professionell am Leichenfundort zu arbeiten!

Der „staatlich bestellte Leichenbeschauer“ für genau zu definierende Fälle ist aus unserer Sicht eine alternativlose Notwendigkeit. (Das Problem ist ähnlich wie bei Brandursachenermittlungen durch professionelle Ermittler.)

Die fachliche Qualifikation des Arztes, der den Tod feststellt und die Todesursache „ankreuzt“, muss u. E. bei allen -nicht eindeutigen- Fällen des natürlichen Todes- an den Kriterien des § 9 Abs. 4 BestattG gemessen werden. Es kann nicht sein, dass erst der Arzt, der die Leiche vor der Kremierung als Letzter sieht, über ausreichende Fachausbildung verfügt!

Bereits seit einigen Jahren gibt es Erscheinungen in Deutschland, rechtsmedizinische Institute aus Kostengründen zu schließen.

Eine Zentralisierung der Institute in Magdeburg und Halle würde wahrscheinlich zu weiteren Wegen und somit zu mehr Transportkosten führen. Je weiter entfernt die Leiche aufgefunden wird, desto wahrscheinlicher wird ein Verzicht auf den Transport zur Rechtsmedizin und auf eine Obduktion werden.

Unter Polizeibeamten ist die Rechtsmedizin eine hochgeachtete Institution. Sie wird in vielen Fällen konsultiert und ist Garant für hohe Qualität und klare Aussagen zum Sachverhalt. Dabei geht es nicht immer nur um Todesfälle, sondern auch um die Beweisführung, -sicherung und Aufklärung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie gegen Leben und Gesundheit.

Die Zusammenarbeit ist hervorragend. Sachlich-fachliche Argumente, die gegen die Rechtsmedizin in ihrer jetzigen Form sprechen würden, werden von der GdP nicht gesehen.

Wenn die Arbeit dieser Institute nicht kostendeckend ist, weil die Stundensätze seit Jahren nicht angepasst worden sind und weil nicht ganz klar ist, aus welchen Töpfen die Leistungen der Rechtsmedizin zu bezahlen sind, so bedarf das aus unserer Sicht einer klaren Regelung. Voranzustellen ist ein klares Bekenntnis zum Erhalt der Institute!

Es kann nicht im Interesse einer effektiven Strafverfolgung sein, die Rechtsmedizin zu beschneiden. Das würde im System der Aufklärung von Gewaltstraftaten eine empfindliche Schwachstelle verursachen.

Personalabbau und Verzicht auf Spezialausbildung incl. der dafür notwendigen Dienstposten haben bei der Polizei zu Kompetenzverlusten geführt. Hinzu kommt, dass fachlich nicht immer ausreichend befähigte bzw. praktisch unerfahrene Ärzte, die Leichenschau durchführen und die Todesursachen bestimmen.

Es fehlt ein klarer Ausbildungsstandard. Aus unserer Sicht ist nicht nachvollziehbar, dass ein Arzt, der seit seiner Ausbildung kaum noch mit Leichen zu tun hatte, dennoch verpflichtet und berechtigt ist, die Leichenschau mit ihren weitreichenden Konsequenzen durchzuführen.

Die vorangegangenen Überlegungen führen zu dem zwangsläufigen Schluss, dass bereits bei der Leichenschau, beim Auffinden der Leiche, hinreichend ausgebildetes Personal vor Ort sein muss. Dort werden die entscheidenden Schritte unternommen. Spezialisierung der Ärzte und der Kriminalisten, die am Leichenfundort eingesetzt werden, sind unabdingbar. Das zeigt die Praxis eindeutig. Professionelles Vorgehen setzt Routine voraus. Die lernt man in keinem Lehrbuch! Nur wer schon einmal am Leichenfundort eingesetzt war, kann das wirklich nachvollziehen!

Qualität bei der Leichenschau verhindert die viel zitierten Lichter auf den Gräbern verkannter Tötungsopfer. Das Kreuz auf der Todesbescheinigung am richtigen Feld sorgt für notwendige Obduktionen, verhindert aber auch überflüssige Ermittlungshandlungen.

Die Lösung kann aus unserer Sicht nur sein, das entsprechende Fachpersonal vorzuhalten und die gesetzlichen Rahmenbedingungen, Grundstandards sowie finanziellen Mittel dafür bereitzustellen.

Die GdP verlangt auf Bundesebene schon seit vielen Jahren, „Staatlich bestellte Leichenbeschauer“! In Großbritannien gibt es diese Spezialisten schon. Sie werden „CORONER“ genannt, unterstehen der Justiz und haben das Recht, Untersuchungen einzuleiten, die Polizei hinzuzuziehen und Zeugen zu laden.

Man geht davon aus, dass deutschlandweit ca. 200 Coroner flächendeckend und in hoher Qualität für eine qualifizierte Leichenschau sorgen könnten.

Zumindest ein bundeseinheitlicher Ausbildungsstandard für Ärzte, die als Leichenbeschauer ausgebildet sind, ist eine durchaus machbare und realisierbare Forderung. Hat eine ärztliche Person Zweifel am Vorliegen einer „natürlichen Todesursache“, sollte zukünftig Standard sein, dass eine ärztliche Person mit der Qualifikation gemäß § 9 Abs. 4 BestattG hinzugezogen werden kann bzw. muss. Hierzu müsste ein Katalog von Standardvoraussetzungen erarbeitet werden.

Gestorben wird überall und zu jeder Zeit. Der Tod nimmt weder Rücksicht auf bundesweit unterschiedliche Regelwerke zur Leichenschau noch auf die Kassenlage der Länder oder auf die Befindlichkeiten der handelnden Behörden.

Der grundsätzliche Qualitätsanspruch bleibt konstant bestehen. Die rechtsmedizinischen Institute in Frage zu stellen, ist aus unserer Sicht ein Schritt in die falsche Richtung!

Rolf Strehler,
Vorsitzender der FA Kriminalpolizei



TARIFRUNDE 2013 - Die GdP ist immer vor Ort

Für den 5.3.2013 hatten die Gewerkschaften auf den Alten Markt in Magdeburg gerufen und 15.000 kamen.

Als die Kundgebung um 11.00 Uhr begann, war der Platz schon gut gefüllt, aber es kamen ständig weitere KollegInnen. Nach Vertretern von Ver.di und GEW, trat der Landesvorsitzende der GdP, Uwe Petermann, ans Rednerpult.

Er machte klar, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst endlich ein Angebot der Arbeitgeber erwarten, das auch diesen Namen verdient. Er machte klar, dass wir es Ernst meinen.

Das Mikrofon übernahm dann der thüringer GdP-Chef, Marko Grosa, und zeigte an sehr anschaulichen Beispielen, wo die Ursachen der Krise liegen und was man zu ihrer Beendigung tun muss.

Jens Hüttich,
Landesredakteur


TARIFRUNDE 2013 - Die GdP ist immer vor Ort

Bereits am 26.02.2013 kamen um 09.30 Uhr ca. 400 KollegInnen der GEW, unterstützt durch KollegInnen der Kreisgruppe Anhalt-Bitterfeld der GdP, aus den Schulen in Köthen, Bitterfeld-Wolfen und Wittenberg nach Bitterfeld-Wolfen, um auf dem Markt für die Tarif-Forderungen zu demonstrieren.

Auf der Rednerbühne wurden durch den Landesvorsitzenden der GEW, Thomas Lippmann, diese Forderungen noch einmal dargelegt:

- 6,5 % Lohnsteigerung mit einer sozialen Komponente,

- zeit- und inhaltsgleiche Übernahme für den Beamtenbereich.

Um den Druck auf die Arbeitgeber vor der nächsten Verhandlungsrunde am 7. März 2013 in Potsdam zu erhöhen, haben die Gewerkschaften Ver.di, GEW, GdP und die dbb-Tarifunion zu weiteren Aktionen aufgerufen.

Nancy Emmel,
Vorsitzende der Bezirksgruppe Ost


GEMEINSAMER EINSATZ - Senioren-Sicherheitsberater unterstützen die Polizei auf der LBA

„... ich habe auch schon überlegt, ob ich mein Haus irgendwie besser sichere – aber wenn die wollen, kommen sie doch rein“. Das war die Meinung so manch eines Besuchers des Informationsstandes der Polizei auf der Landesbauausstellung (LBA).

Nicht nur in solchen Fällen war das Fachwissen der Berater des Präventionsmobils des LKA, das in einer der Messehallen in Magdeburg vom 01. bis 03.03.2013 als Anlaufpunkt für wissbegierige Häuslebauer und Häuslebesitzer stand, gefragt. Gemeinsam mit Kollegen des Landeskriminalamtes und des Polizeireviers Magdeburg standen am Wochenende jeden Tag zwei Senioren-Sicherheitsberater als Ansprechpartner für die Besucher zur Verfügung.

Das bringt Vorteile für beide Seiten und ganz besonders für die Besucher der Messe. Die Polizei kann sparsamer bei der Planung mit dem Personal für das Wochenende umgehen und die Senioren-Sicherheitsberater erfahren von den Spezialisten für Sicherheitstechnik die neuesten Trends und bekommen so manch einen hilfreichen Tipp für die wirkungsvolle Sicherung von Haus und Heim.

Wer, wie Bernd Neumann und Fred Brehmeier, schon im zweiten Jahrzehnt mit dem Präventionsmobil durch Sachsen-Anhalt reist, kennt sich mit mechanischer und elektronischer Sicherheit rund um das Haus bestens aus und weiß auch, welche Schwachstellen Einbrecher mit Vorliebe nutzen.

Die Beratungsgespräche der Spezialisten zu verfolgen und ihre Argumentationen zu hören, ist für die Senioren-Sicherheitsberater wie eine zusätzliche Schulung und hilft ihnen, solides Basiswissen für ihre Veranstaltungen vor Senioren zu erwerben.

Alles in allem eine gute Zusammenarbeit, die nicht nur bei Ausstellungen praktiziert wird. Nun noch einmal auf das Anfangszitat zurück: Sie kommen nicht so einfach rein, „... wenn sie nur wollen ...“!

Wer dafür sorgt, dass sein Haus mit vernünftiger mechanischer Sicherungstechnik ausgestattet ist, wer sich um Schwachstellen kümmert und den Täter einen Widerstand entgegen setzt, der verringert nicht unerheblich die Wahrscheinlichkeit, dass er ungebetenen Besuch bekommt. Diese Leute mit dem gestörten Verhältnis zum Eigentum anderer geben nämlich auf, wenn sie nach kurzer Zeit nicht ins Haus kommen und suchen sich ein Objekt, bei dem sie es einfacher haben – und dass sollte möglichst nicht Ihr Haus sein.

Lothar Schirmer,
Senioren-Sicherheitsberater


SENIORENTERMINE

Seniorengruppen der PD Ost


    Bereich Bitterfeld
      am 26.03.2013 Bowling von 10.00 bis 12.00 Uhr und am 16.04.2013 Versammlung und Bowling von 10.00 bis 12.30 Uhr im Sportzentrum Union Sandersdorf in Sandersdorf
    Bereich Wolfen
      am 09.04.2013 und am 04.06.2013 um 15.00 Uhr in der Gaststätte „Am Rodelberg“ in Wolfen
    Bereich Dessau-Roßlau
      am 27.03.2013 und am 26.06.2013 um 17.00 Uhr in der „Sportlerklause Kunze“ in Dessau-Roßlau, Kreuzbergstr. 179
    Bereich Wittenberg
      am 18.03.2013 von 15.45 bis 18.00 Uhr Bowling mit Ehepartner (melden bis zum 10.03.2013*) und im Mai 2013 Besichtigung des Flugplatz Holzdorf oder des Schaugarten Kleindröben (melden bis zum 05.05.2012*). *Peter Lembke: 03491/403741 oder 01520/8857629.
Seniorengruppen der PD Ost

    Bereich Bitterfeld
      am 16.04.2013 Versammlung und Bowling von 10.00 bis 12.30 Uhr und am 30.04.2013 Bowling von 10.00 bis 12.00 Uhr im Sportzentrum Union Sandersdorf in Sandersdorf
    Bereich Wolfen
      am 09.04.2013 und am 04.06.2013 um 15.00 Uhr in der Gaststätte „Am Rodelberg“ in Wolfen
    Bereich Dessau-Roßlau
      am 26.06.2013 und am 25.09.2013 um 17.00 Uhr in der „Sportlerklause Kunze“ in Dessau-Roßlau, Kreuzbergstr. 179
    Bereich Wittenberg
      im Mai 2013 Besichtigung des Flugplatz Holzdorf oder des Schaugartens Kleindröben (melden bis zum 05.05.2012*) und am 18.06.2013 um 16.00 Uhr Vollversammlung im Brauhaus Wittenberg, Markt 6. *Peter Lembke: 03491/403741 oder 01520/8857629.
Seniorengruppen der PD Süd

    PD Süd Haus/Revier Halle
      am 10.04.2013 am 22.05.2013 um 14.30 Uhr in der Begegnungsstätte „Zur Fähre“ der Volkssolidarität in Halle, Böllberger Weg 150.
    Bereich Saalekreis
      am 19.04.2013 um 10.00 Uhr ist Treffpunkt in der Kegelhalle "Nine Pins" in Schkopau, Ladenstraße 3. Ab 12.00 Uhr gibt es Mittagessen. Die Teilnehmer melden sich bis zum 15.04.2013 bei Wilfried Grube: Tel.: 034605/45956 oder 01520/8872400.
Seniorengruppen der PD Nord

    Bereich PD Haus
      am 20.05.2013 und am 16.09.2013 um um 14.00 Uhr im Alten- und Servicecenter Sudenburg der Volkssolidarität und der Stadt Magdeburg, Halberstädter Str. 115.
    Bereich Aschersleben-Staßfurt
      08.04.2013 und 10.06.2012 um 15.00 Uhr im Hotel "Stadt Aschersleben" in Aschersleben, Herrenbreite 17.
    Bereich Bernburg
      am 09.05.2013 und am 08.08.2013 um 14.00 Uhr in "Lauf's Restaurant" in Bernburg, Zepziger Weg 3
Die Landesredaktion

FORTBILDUNG

Auch in diesem Jahr bietet die GdP wieder ein eine Vielzahl von Seminaren an, die hier nur kurz genannt werden.

SVL 1.2013: Gewerkschaften im 21. Jahrhundert – Funktion und Aufgabe von Gewerkschaften in der Demokratie, SK 2.2013: Konfliktmanagement in der Polizei (Basistraining), SK 3.2013: Konfliktmanagement in der Polizei: Aufbautraining „Konstruktiv Kommunizieren“, ST 4.2013: Tarifseminar am 31.05.2013, ST 5.2013: Tarifseminar am 20.09.2013, SAPS 6.2012: Aktivprogramm Senioren, SR 7.2013: Hilfe meine Ruhestand naht; 08. April 2013, SR 8.2013: Hilfe meine Ruhestand naht; 15. April 2013, SR 9.2013: Hilfe meine Ruhestand naht, SEGB 10.2013: Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte, SPR 11.2013: Personalratsseminar, SRR12.2013: Seminar Rentenrecht Teil II und SK 1.2014: Konfliktmanagement in der Polizei; Premiumtraining „Schwierige Kommunikationssituationen“

Der Förderverein der GdP

Das Seminarangebot im Internet


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