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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei August 2007 sind u.a. folgende Themen zu finden...

Redaktion:
Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,

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LBV-SITZUNG - „Lage der Polizei“ realistisch analysiert

„Wo fängt man an?“ fragte sich GdP-Landesvorsitzender Karsten Schmidt selbst und die Mitglieder des Landesbezirksvorstandes (LBV) bevor er in seiner Berichterstattung in der Sitzung des Landesbezirksvorstandes (LBV) am 29. Juni 2007 begann, die „Lage der Polizei“ zu analysieren.

DIENSTVEREINBARUNG - Freitag, der 13.–ein guter Tag für die Polizei (Teil 2)


    Fortsetzung aus DP 7/2007

GdP-STRUKTUREN - Über neue Bezirksgruppe PD Nord diskutiert

Nicht nur die Gemeinden und die Polizei strukturieren sich neu. Dazu fand am 27. und 28.April 2007 ein Seminar in Halberstadt statt, um es den südlich gelegenen Bezirksgruppen gleich zu tun.

GdP-STRUKTUREN - Gemeinsam sind wir stark

Am 11. Juni 2007 trafen sich Vertreter der GdP-Kreisgruppen Ohrekreis und Bördekreis sowie Mitglieder der Personalräte im Haus des Polizeireviers Bördekreis. Als Gäste kamen die jeweiligen Bezirksgruppenvorsitzenden dazu.

BEZIRKSGRUPPE HBS - Vorverurteilung der Beamten nicht hinnehmen

Wir alle können uns noch an die Vorfälle in der Nacht vom 9. Juni 2007 erinnern, als eine Theatergruppe in Halberstadt von mehreren Personen angegriffen und zum Teil schwer verletzt wurde.

GdP-LANDESBÜRO - Verstärkung für die Schaltzentrale

Magdeburg. Das GdP-Landesbüro ist und bleibt die Schaltzentrale unseres Landesbezirks.

DIENSTRECHT - Schicksal des Weihnachtsgeldes 2003 weiter offen

Am 25. April 2007 hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt ein wichtiges Urteil hinsichtlich der Kürzung des Weihnachtsgeldes für das Jahr 2003 gefällt.

SENIORENGRUPPE der Bezirksgruppe der Polizeidirektion Magdeburg - Terminänderung

LBV-SITZUNG - „Lage der Polizei“ realistisch analysiert

Magdeburg. „Wo fängt man an?“ fragte sich GdP-Landesvorsitzender Karsten Schmidt selbst und die Mitglieder des Landesbezirksvorstandes (LBV) bevor er in seiner Berichterstattung in der Sitzung des Landesbezirksvorstandes (LBV) am 29. Juni 2007 begann, die „Lage der Polizei“ zu analysieren.

Wie berechtigt diese Frage ist, wussten alle LBV-Mitglieder, denn in den letzten Wochen waren die Polizeiangehörigen in Sachsen-Anhalt erheblicher Kritik in den Medien ausgesetzt. Landauf landab vermutete man rechtsgerichtete Tendenzen in den Reihen der Polizei und es kam der Verdacht auf, dass viele Polizeibeamte auf dem „rechten Auge blind wären“ und nicht so genau hinsehen würden. Besonders eine Auseinandersetzung in Halberstadt, bei der mehrere Mitglieder einer Theatergruppe verletzt wurden, hatte überstürzte politische Reaktionen zur Folge. Auch der Innenminister sah sich veranlasst, in einem offenen Brief auf vermeintliche Defizite bei der Bekämpfung politisch motivierter Gewalt von rechts hinzuweisen.

Unverhältnismäßige Berichterstattung

Die unverhältnismäßige Berichterstattung in den Medien, die einseitig auf eine pauschale Verurteilung der Polizei in Sachsen-Anhalt ausgerichtet war und die politischen Reaktionen fasste Karsten in dem Satz zusammen: „Man bekommt langsam ein schlechtes Gewissen, wenn man sich öffentlich zur Polizei bekennt.“ Er berichtete, wie er erfolglos einer ZDF-Reporterin erklären wollte, wie der Einsatz in Halberstadt aus polizeilicher Sicht abgelaufen ist. Sie wollte es einfach nicht wahrnehmen. Kritisch äußerte sich der GdP-Landesvorsitzende zur Haltung der Polizeiführung in Innenministerium. Auch dort war man mit Schuldzuweisungen an die vor Ort eingesetzten Kollegen schnell bei der Hand, ohne zuvor eine klare rechtliche Beurteilung der Lage vorgenommen zu haben. Ähnlich unglücklich agierte die Polizeiführung nach den Ereignissen in Dessau, wo der Ableitungsleiter Polizei in den Verdacht der Strafvereitlung im Amt geriet. In beiden Fällen, so Karsten Schmidt, habe sich die GdP als Moderator eines Konfliktmanagements angeboten. Dieses Angebot sei nicht angenommen worden, stattdessen hätten verschiedene Äußerungen des Innenministeriums zu einem Ansehensverlust der Polizei in der Öffentlichkeit geführt. Dringend mahnte der GdP-Landesvorsitzende eine Kampagne in der Öffentlichkeitsarbeit des Innenministeriums an, um einerseits das Image der Polizei zu verbessern und andererseits dem Eindruck von Vorverurteilungen und Pauschalisierungen entgegenzuwirken.

GdP gegen jede Form des Rechtsextremismus

Darüber hinaus machte Karsten Schmidt klar, dass sich die GdP gegen jede Form des Rechtsextremismus wendet und den Kampf dagegen mit rechtsstaatlichen Mitteln befürwortet. Klar muss aber auch sein, dass dieser Kampf vor allem mit politischen Mitteln von allen gesellschaftlichen Kräften geführt werden muss. Auch in diesem Problemfeld darf die Politik die Polizei nicht allen lassen. Klare rechtliche Vorgaben sind hier gefordert.

In Sachen des Frühpensionierungskonzeptes für Polizeivollzugsbeamte konnte Karsten Schmidt nichts Positives berichten. Die vom Innenminister für den Monat Juli angekündigte Vereinbarung zwischen dem Finanz- und dem Innenministerium scheint nicht vom Fleck zu kommen. Zu unterschiedlich sind zurzeit die Ansichten, wie eine solche Regelung aussehen könnte. Wie die GdP erfahren hat, scheint das Finanzministerium (MF) die Vorgaben

- Freiwilligkeit

- Beibehaltung der Heilfürsorge

- Anrechnung als Dienstzeit

- Besoldung von 85 Prozent

- keine Berücksichtigung des höheren Dienstes

- Alter 55 bis 60 Jahre

- Zeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2008

nicht akzeptieren zu wollen. Bis zum 29. Juni war noch keine Rückantwort auf die Vorschläge des Innenministeriums (MI) eingegangen. Der Abteilungsleiter 2 wird nun schriftlich beim Finanzministerium anfragen, um den Stand der Vorbereitung der Gesetzesvorlage zu erfragen. Wie weiter zu erfahren war, wird es, unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen zwischen MI und MF, keine Rückabwicklung bereits bestehender Altersteilzeitverträge geben.

Positive Signale gibt es dagegen vom Finanzministerium bei der Anerkennung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zur Anerkennung des Mindestversorgungssatzes als Berechnungsgrundlage (DP berichtete). „Nachdem im Bundesbereich dieses Urteil akzeptiert wurde, könnte es in den nächsten Wochen auch bei uns Bewegung geben,“ meinte Karsten Schmidt. Eine rückwirkende Zahlung sei allerdings derzeit nicht zu erwarten, sagte der Landesvorsitzende.

Dank an Betreuungsteam

In seinem Bericht wertete der GdP-Landesvorsitzende auch die Einsatzbetreuung durch die GdP anlässlich des G 8-Gipfels in Heiligendamm aus (DP berichtete in Heft 7/2007). Karsten Schmidt bedankte sich bei den Kolleginnen und Kollegen, die als GdP-Betreuungsteam die Einsatzkräfte vor Ort aufsuchten, für das überdurchschnittliche Engagement. Wie unbürokratisch unser GdP-Landesbezirk dort dienstliche Probleme löste, erläuterte Karsten Schmidt am Beispiel der Basecaps, mit denen die Diensthundführer ausgestattet werden sollten. Hier fehlte ein Betrag von 120 Euro für die Mützen, der dienstlich nicht so schnell aufzutreiben war. Von der GdP Sachsen-Anhalt wurde dieser Betrag vorgestreckt und die Kollegen bekamen ihre Basecaps.

An den Verhaltenskodex zwischen den Berufsvertretungen der Polizei musste Karsten Schmidt neulich den Landesvorsitzenden der DPolG erinnern. Im Zusammenhang mit der Diskussion über den G 8-Einsatz hatte diese Berufsvertretung einen Brief verbreitet, in dem der GdP-Bundesvorsitzende beschimpft wurde. Für die GdP ist dies Anlass zu fragen, wie ernst die DPolG die Zusammenarbeit der Berufsvertretungen in der Polizei Sachsen-Anhalts nimmt, wenn sie immer wieder in billige Polemik und Stimmungsmache verfällt. Auch für den BDK scheinen Gespräche mit der GdP nicht so wichtig zu sein, wie er immer beteuert. Denn sonst hätte der BDK-Landesvorsitzende wohl kaum die Termine „aus dienstlichen Gründen“ mehrfach verschoben. Karsten Schmidt stellte an dieser Stelle die Frage, ob es im BDK-Landesvorstand nicht auch noch andere Mitglieder gibt, die ein Gespräch mit der GdP führen könnten. Auf alle Fälle steht die GdP nach wie vor zu ihrem Angebot, konstruktive Gespräche mit allen Berufsvertretungen zu führen.

„Stundenberge“ nach Gipfeleinsatz

Selbstverständlich spielten auch die Themen, die Karsten Schmidt angesprochen hatte, in den Berichten aus den Bezirksgruppen ein Rolle. Jürgen Lorenz, Bezirksgruppe Bereitschaftspolizei, knüpfte an die Informationen über den G 8-Gipfel an und bedankte sich beim Landesbezirksvorstand für die Betreuung der Einsatzkräfte, die vor allem aus seiner Bezirksguppe kamen. Gleichzeitig machte er darauf aufmerksam, dass jeder Beamte nach diesem Einsatz noch etwa 250 bis 800 Mehrarbeitsstunden hat, obwohl auch schon Stunden abgebaut wurden. Jürgen Lorenz schätzte die Möglichkeiten, diese „Stundenberge“ abzubauen, als sehr gering ein. In anderen Bundesländern werde vom Innenminister den G 8-Einsatzkräften ein dienstfreier Tag gewährt, bemerkte der Bezirksgruppenvorsitzende.

Michael Wiegert, Vorsitzender der Bezirksgruppe (BG) Halberstadt kam in seinem Beitrag auf den Polizeieinsatz vom 9. Juni 2007 zu sprechen, der in den Medien kritisiert wurde. Er setzte sich dafür ein, keine Vorverurteilungen der beteiligten Kollegen zuzulassen. Die BG Halberstadt hatte diesen Standpunkt auch in einem Gespräch mit dem Halberstädter Oberbürgermeister Henke (Siehe Bericht in dieser Ausgabe.) vertreten. Das Gespräch war auch eine gute Gelegenheit, Missverständnisse auszuräumen und auf rationaler Ebene zu diskutieren.

Volker Kaatz, Mitglied im Vorstand der GdP-Bezirksgruppe Dessau, thematisierte die Ereignisse in der Polizeidirektion Dessau, die schon seit Wochen die Medien nicht nur in Sachsen-Anhalt beschäftigten. Er stellte klar, dass keine GdP-Mitglieder betroffen sind und man die Angelegenheit zurückhaltend betrachten müsse. Schon allein deshalb, weil es Widersprüche gebe und nicht alle Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Auch in den anderen Bezirksgruppen wird der Umgang mit Rechtsextremisten und die polizeiliche Einsatzbewältigung in diesem Zusammenhang diskutiert.

In den Bereichen der neuen Polizeidirektionen Sachsen-Anhalt Nord und Sachsen-Anhalt Süd arbeiten die GdP-Mitglieder konzentriert am Zusammenschluss der Bezirksgruppen. Wie Heiko Krause, BG Heide-Altmark berichtete, läuft die Gewerkschaftsarbeit trotz der Strukturänderungen ausgezeichnet weiter. Ziel ist es, die Kreisgruppen zu stärken und für die neue Struktur fit zu machen. Als „schleppend“ bezeichneten die meisten Kollegen den Beginn der praktischen Umsetzung der Polizeistrukturreform. Während im Süden mit der Besetzung des Polizeipräsidenten (Herr Schumann) und der Verwaltungsleiterin (Frau Marschalk) personell fast alles geklärt scheint, ist im Norden noch einiges unklar. Hier ließ der neue Polizeipräsident Johann Lottmann in einer Tageszeitung verbreiten, dass er „nun drei Schreibtische in Stendal, Magdeburg und Halberstadt habe“. Auch im Osten des Landes bleibt Frau Scherber-Schmidt noch ein bis zwei Monate im Amt der Polizeipräsidentin, wie aus dem Innenministerium zu hören war.

Sporterlass wird evaluiert

Diese Nachrichten veranlassten Jürgen Naatz, Vorsitzender des Polizeihauptpersonalrates (PHPR) zu der Feststellung, dass es bei der Umsetzung der Polizeistrukturreform „jetzt reichlich knirscht“. Zurzeit werde vom MI die Besetzung der Dienstposten im höheren Dienst im Land organisiert.

Auch die Privatisierung der Zentralen Kfz-Werkstatt (ZKW) scheint nun in die Endphase zu kommen. Wie Jürgen Naatz mitteilte, ist das Werkstattgebäude in Schönebeck im August fertig. Die Ausschreibung der Stellen soll in Kürze erfolgen.

Etwas überrascht wurde der PHPR vom neuen Sporterlass, vor allem, wie schnell er vom Innen-Staatssekretär in Kraft gesetzt wurde. Inzwischen wurde abgesprochen, dass dieser Erlass nach einem Jahr evaluiert und durch ein Aktiv-Fitness-Programm ergänzt werden soll.

Abschließend informierte Jürgen Naatz über die künftigen Personalratswahlen, die nach den Strukturänderungen notwendig werden. Eventuell werden Wahlen auch in den Dienststellen durchgeführt, die nicht von Strukturänderungen betroffen sind. Auf alle Fälle sollen die Wahlvorstände am 1. Januar 2008 ihre Arbeit aufnehmen.

Unfaire Medienberichte, schlechtes Ansehen der Polizei Sachsen-Anhalts, keine guten Nachrichten für die Personalentwicklung aus dem Finanzministerium des Landes. Das sind Themen, die in den letzten Wochen keinen Polizeibeschäftigten kalt gelassen haben. Über alles wurde diskutiert. Auch im GdP-Landesbezirk wurden Argumente ausgetauscht. Im Gegensatz zu vielen anderen bot die GdP Problemlösungen an und rief zum Handeln auf. Handeln, um Defizite aufzuarbeiten sollte auch die Polizeiführung in Sachsen-Anhalt, damit niemand mehr ein schlechtes Gewissen haben muss, wenn er sich zur Polizei bekennt.

Lothar Jeschke

DIENSTVEREINBARUNG - Freitag, der 13.–ein guter Tag für die Polizei (Teil 2)

Fortsetzung aus DP 7/2007

Einzelne inhaltliche Regelungen der DV PSR

Im § 1 ist der Geltungsbereich dieser Dienstvereinbarung fixiert. Es werden nur Maßnahmen von dieser DV erfasst, die aus Anlass der PSR durchgeführt werden oder damit im ursächlichen Zusammenhang stehen.

Beteiligungsrechte der Personalvertretungen, der Gewerkschaften, der Schwerbehindertenvertretungen und der Beschäftigten

Neben der Verankerung regelmäßiger Treffen aller an dieser Reform beteiligten Akteure und der Verpflichtung des MI den PHPR, die Gewerkschaften, die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung rechtzeitig und umfassend über den Stand der PSR zu informieren, bilden die Regelungen im § 2 Absatz 3 einen wichtigen Schwerpunkt. Hiernach haben die zuständigen Personalräte, ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten und Schwerbehindertenvertretungen das Recht, in den zu bildenden Arbeitsgruppen bei allen Planungsaufgaben der Neustrukturierung in vertrauensvoller Zusammenarbeit mitzuarbeiten. Durch die Benennung von mindestens zwei beauftragten Mitgliedern der Personalräte der bisherigen Polizeidirektionen werden die Mitbestimmungstatbestände sichergestellt.

Beschäftigungssicherung, Besetzung von Dienstposten und Arbeitsplätzen

Bei der Besetzung von Dienstposten und Arbeitsplätzen ist, soweit möglich, auf vorhandenes Personal aus der Landespolizei zurückzugreifen. Maßnahmen der PSR werden so gestaltet, dass niemand den Wegfall seiner Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb der Polizei befürchten muss.

Im Zuge der PSR werden keine Privatisierungen durchgeführt. Vor dem Hintergrund der Neustrukturierung der Landespolizei werden bereits durchgeführte Privatisierungen auf ihre Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit hin bis Ende 2008 überprüft. Von der Möglichkeit, Beamte nach § 36a BG LSA gegen ihren Willen in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, wird kein Gebrauch gemacht. In den Verhandlungen haben wir großen Wert auf die Regelungen zur Besetzung von Dienstposten und Arbeitsplätzen gelegt. Die Regelung , dass vor der Entscheidung amtsangemessener Verwendung Personalgespräche zu führen sind, halten wir für besonders wichtig. Diese Regelung betrifft alle Laufbahngruppen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes werden die Gespräche durch einen leitenden Beamten des MI geführt. Für die anderen Laufbahngruppen durch Vertreter der zu bildenden Arbeitsgruppen auf der Ebene der neuen PDen. In diesen Gesprächen haben die Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Verwendungsvorstellungen vorzutragen. Auf der Grundlage der Dienstposten-und Bewertungspläne wird in jedem Fall eine amtsangemessene Verwendung angestrebt. Dem gemäß erfolgt auch erst eine Ausschreibung gleichartiger Dienstposten und Arbeitsplätze, deren Gesamtzahl von Synergieeffekten als Folge der PSR betroffen sind. Im Vordergrund steht in jedem einzelnen Fall das Bemühen, eine amtsangemessene Verwendung zu finden.

Vor dem Wechsel des Arbeitsplatzes sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um von der PSR betroffene Beschäftigte entsprechend ihrer bisherigen Besoldungs-oder Entgeltgruppe am bisherigen Dienstort weiter zu beschäftigen.

Wechsel des Arbeitsplatzes/des Dienstortes

Beschäftigte, bei denen sich der Inhalt der bisherigen Tätigkeit nicht oder nur unwesentlich geändert hat, haben Anspruch auf eine angemessene Einarbeitungszeit. Diese beträgt in der Regel sechs Monate. Sollte im Zusammenhang mit der PSR ein Dienstortwechsel erforderlich werden, soll dieser sozialverträglich erfolgen. Als nicht sozialverträglich gilt ein Dienstortwechsel, wenn der neue Dienstort grundsätzlich mehr als 30 km vom Wohnort/Dienstort entfernt ist. Diese Regelung korrespondiert unmittelbar mit der Regelung des § 3 Absatz 5 –Verfahren zur Besetzung der Dienstposten und Arbeitsplätzen. Auf dieser Grundlage sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um einen Dienstortwechsel gegen den Willen der Betroffenen zu vermeiden. Sollte sich ein Dienstortwechsel erforderlich machen, sind die alternativen Regelungen im § 5 Absatz 2 – Entfernung Wohnort/Dienstort –zur Anwendung zu bringen. Im § 5 finden sich Regelungen zur Behandlung von sozialen Härtefällen. Über diese entscheidet eine paritätisch besetzte Härtefallkommission, der neben den Personalräten jeweils die Präsidenten der neuen Polizeidirektionen angehören.

Die abschließenden Regelungen beinhalten Vereinbarungen zur Fortbildung, Umschulung, Qualifizierungen sowie der Einstellung von Nachwuchskräften und der bedarfsgerechten Gestaltung der Einstellungszahlen in den Polizeivollzugs- und Verwaltungsdienst. Zum Schluss ein Zitat aus der Präambel der DV: - „…die PSR kann nur gelingen, wenn sich alle Beteiligten – Dienststellenleitungen, Beamte und Arbeitnehmer, Personal- und Schwerbehindertenvertretungen und die Gewerkschaften – konstruktiv in den Reformprozess einbringen.

Jürgen Naatz, Stellv. Landesvorsitzender und Vorsitzender des PHPR

GdP-STRUKTUREN - Über neue Bezirksgruppe PD Nord diskutiert

Nicht nur die Gemeinden und die Polizei strukturieren sich neu.

Auch die GdP-Bezirksgruppen in Sachsen-Anhalt passen sich den neuen Gegebenheiten an. Dazu fand am 27. und 28.April 2007 ein Seminar in Halberstadt statt, um es den südlich gelegenen Bezirksgruppen gleich zu tun.

Eingeladen waren GdP-Mitglieder, die aktiv in den Bezirks- und Kreisgruppen der nördlichen Region Sachsen-Anhalts arbeiten. Viele von ihnen sollen die zukünftige Bezirksgruppe Nord arbeitsfähig und zweckmäßig gestalten. Zum Einstieg wurden die aktuellen Strukturen mit den Landkreisen und Polizeirevieren vorgestellt. Die Bezirksgruppe Nord soll sich aus den jetzigen Bezirksgruppen Heide-Altmark, Magdeburg und Halberstadt zusammensetzen.

Kurz zu den dort vertretenen Landkreisen bzw. Kreisgruppen. Heide-Altmark setzt sich aus den Landkreisen Salzwedel, Stendal, dem Ohrekreis und dem Jerichower Land zusammen. Magdeburg beinhaltet natürlich Magdeburg und Schönebeck. Halberstadt besteht aus Wernigerode, Quedlinburg, Aschersleben, dem Bördekreis und Halberstadt. Eine hohe Anzahl Mitglieder will und soll in diesem großen Bereich betreut werden. Damit dies auch in der Zukunft klappt, wurden verschiedene Vorschläge zur künftigen Struktur erarbeitet und diskutiert. In verschiedenen Arbeitsgruppen mit Themen wie Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit, Wahlen und Struktur beschäftigten wir uns damit. Aus den Vorschlägen der einzelnen Arbeitsgruppen konnte nach erfolgter Vorstellung und Diskussion in großer Runde eine mögliche Struktur vorgestellt werden. Diese muss aber noch durch den Landesvorstand und die einzelnen Bezirksgruppenvorsitzenden beschlossen werden. Sobald dies geschehen ist, berichten wir nach und stellen die neue Struktur im Einzelnen vor. Aber keine Angst, jedes Mitglied wird an geeigneter Stelle auch in Zukunft einen Ansprechpartner finden. Schließlich ging es auch darum, die Arbeit für und mit unseren Mitgliedern zu verbessern.

Jens Isensee

GdP-STRUKTUREN - Gemeinsam sind wir stark

Die Umsetzung der neuen Polizeistrukturreform wirft ihre Schatten voraus und wir wollen nicht den richtigen Zeitpunkt verpassen.

Am 11. Juni 2007 trafen sich Vertreter der GdP-Kreisgruppen Ohrekreis und Bördekreis sowie Mitglieder der Personalräte im Haus des Polizeireviers Bördekreis. Als Gäste kamen die jeweiligen Bezirksgruppenvorsitzenden dazu.

Ziele dieser Veranstaltung sollten das erste Kennen lernen und ein Gedankenaustausch zur weiteren Arbeit unserer gemeinsamen, mitgliederstarken Kreisgruppe sein In dieser Runde ist die Idee entstanden, mit Hilfe des Landesvorstandes ein Plakat zu entwickeln, auf dem alle Vertrauensleute und Funktionäre der jetzigen Kreisgruppen zu sehen sind. Damit soll den Mitgliedern die Möglichkeit gegeben werden, sich einen Überblick über die Ansprechpartner zu verschaffen. Am Ende der Zusammenkunft stand fest, dass das Treffen im Polizeirevier Ohrekreis wiederholt werden muss.

Gesagt, getan und am 20. Juni 2007 trafen wir uns in Haldensleben. Gefreut hat es uns, dass auch Mitglieder ohne Funktion aus Interesse an der Veranstaltung teilnahmen. Alle waren sich nach der Diskussion einig, dass die Defizite in der Mitgliederbetreuung der Kreisgruppe Ohrekreis beseitigt werden müssen. In einem ersten Schritt soll der Informationsaustausch verbessert werden. Warum sollen wir nicht die vorhandene Technik nutzen und alle neuen Informationen per E-Mail an jedes Mitglied steuern? Doch dies ersetzt nicht das persönliche Gespräch mit jedem einzelnen Mitglied, um es wachzurütteln und zu zeigen, dass etwas passiert.

In diesem Zusammenhang soll erreicht werden, dass noch mehr Mitglieder für die aktive Arbeit in der gemeinsamen Kreisgruppe gewonnen werden.

Viel Arbeit erwartet uns in den nächsten Wochen, da u. a. die Wahlen vorbereitet werden müssen. Der Vorschlag, zuvor die Vertrauensleute und Personalratsmitglieder zu beschulen, wurde von allen positiv aufgenommen und wird vom Landesvorstand geprüft.

Als Symbol unserer beginnenden Zusammenarbeit im Rahmen der Zusammenlegung der Kreisgruppen wollen wir jedem Mitglied ein persönliches Präsent überreichen, das die Fusion der Kreisgruppen widerspiegeln soll. Dabei ist es wichtig, dass dieses Präsent von den Vertretern der Kreisgruppen vor Ort persönlich an die Mitglieder übergeben wird, um die persönlichen Gespräche zu fördern.

Es gibt noch viel zu tun, packen wir es gemeinsam an, dann wird es uns auch gut gelingen.

Peggy Walter

Im Auftrag des KG-Vorstandes Bördekreis und Ohrekreis

BEZIRKSGRUPPE HBS - Vorverurteilung der Beamten nicht hinnehmen

Wir alle können uns noch an die Vorfälle in der Nacht vom 9. Juni 2007 erinnern, als eine Theatergruppe in Halberstadt von mehreren Personen angegriffen und zum Teil schwer verletzt wurde.

Auch wir als Bezirksgruppe der Gerwerkschaft der Polizei verurteilen diesen Übergriff auf das Schärfste.

Wenige Stunden später warfen die Medien der Polizei vor, viele Fehler begangen zu haben und auf dem rechten Auge blind zu sein - die Berichterstattung ist sicherlich jedem hinlänglich bekannt.

Schnell waren die Schuldigen gefunden.

Der Innenstaatssekretär und die Behördenleitung sprachen von einer Reihe von Fehlern und einem chaotischen Einsatz der Polizei. Diese Einschätzung, welche bereits nach 48 Stunden pressewirksam kundgetan wurde, führte dazu, dass sich weitere Politiker in die Diskussion einschalteten und die Arbeit der Polizei in erheblichem Maße kritisieren.

Auch unsere Kommunalpolitiker ließen nicht lange auf eine Meinungsäußerung warten und forderten Konsequenzen für die handelnden Beamten.

Aus diesem Grunde trafen sich der Vorsitzende der Bezirksgruppe Halberstadt, Michael Wiegert, der Vorsitzende der Kreisgruppe Halberstadt, Hans-Jürgen Berens und ein weiteres Mitglied der Kreisgruppe Halberstadt mit dem Halberstädter Oberbürgermeister Andreas Henke.

In diesem Gespräch machten wir auf die Position der Gewerkschaft der Polizei aufmerksam, eine Vorverurteilung der Beamten nicht zuzulassen und erst die Ergebnisse des Verfahrens abzuwarten. Gleichzeitig erinnerten die Kollegen den OB an viele Ereignisse, wo Polizeibeamte durch ihr beherztes, engagiertes und schnelles Handeln Übergriffe zwischen Gruppierungen des rechten und linken Spektrums in Halberstadt verhindern konnten.

So wurde auf die Ereignisse vom 1.Oktober 2005 verwiesen, wo knapp 70 Polizeibeamte eine Auseinandersetzung von 100 Rechten und 100 Linken nicht zugelassen haben. Auch die Geschehnisse am Herrentag im gleichen Jahr wurden angeführt. Dort konnte die Polizei durch schnelles und energisches Eingreifen die Täter noch vor Ort festnehmen. Diese hatten einen Asylbewerber und einen Beamten der Bundespolizei tätlich angegriffen und verletzt. Bei beiden Einsätzen kamen Polizeivollzugsbeamte zu Schaden.

Viele weitere Beispiele aus dem täglichen Dienst könnten angeführt werden, die eine engagierte Polizeiarbeit widerspiegeln.

Die Situation in der Polizei, wie hoher Altersdurchschnitt, der Ausrüstungsstand, die Motivation und der beabsichtige Abbau von weit über 1000 Stellen in der Polizei, bildete einen weiteren Gesprächsschwerpunkt.

Abschließend baten wir Herrn Henke darum, die positive Arbeit der Polizei in der Öffentlichkeit darzustellen und gemeinsam mit der Polizei dafür Sorge zu tragen, dass Halberstadt weiterhin eine „Bunte Stadt“ bleibt.

Michael Wiegert

Vorsitzender BG Halberstadt

GdP-LANDESBÜRO - Verstärkung für die Schaltzentrale

Magdeburg. Das GdP-Landesbüro ist und bleibt die Schaltzentrale unseres Landesbezirks.

Hier darf sich unsere Gewerkschaft keine Lücken erlauben, denn das hätte fatale Folgen für alle GdP-Mitglieder. Aus diesem Grunde bemüht sich der Landesbezirksvorstand um rationelle Arbeitsabläufe und tatkräftige Mitarbeiter. Ein neuer Mitarbeiter konnte in den letzten Wochen für das GdP-Landesbüro gewonnen werden und er wird am 1. August 2007 seine Arbeit aufnehmen.

René Liedtke, so heißt er, ist verheiratet und hat zwei Kinder. Bevor sich der Magdeburger bei der GdP beworben hat, war der 37-jährige Bürokaufmann u. a. mit für die Organisation und Durchführung der 1200-Jahr-Feier im Magdeburg im Jahr 2005 verantwortlich. Über seine Tätigkeit im GdP-Landesbüro hat er schon ganz klare Vorstellungen: „Ich möchte den Beschäftigten des Landesbüros tatkräftig in allen kaufmännischen und organisatorischen Angelegenheiten zur Seite stehen. Meine Hauptaufgaben werden die Mitgliederbestandspflege und die Mitarbeit im Finanzbereich sein.“

Auch über die Gewerkschaft der Polizei hat sich René Liedtke seine Gedanken gemacht: „Mein Ziel ist es, einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Beschäftigten der Polizei, die einen verantwortungsvollen Beruf in Staat und Gesellschaft ausüben, gerechte Arbeits-, und Lebensbedingungen vorfinden. Das ist nur mit einer starken Gewerkschaftsorganisation wie der GdP möglich.“ Wir wünschen René Liedtke viel Glück und Erfolg für seine Arbeit bei der GdP.

Da der Arbeitsvertrag von Frau Köhne zeitlich begrenzt war, ist sie seit dem 31. Juli 2007 nicht mehr im GdP-Landesbüro tätig.

Lothar Jeschke

DIENSTRECHT - Schicksal des Weihnachtsgeldes 2003 weiter offen

Magdeburg. Am 25. April 2007 hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt ein wichtiges Urteil hinsichtlich der Kürzung des Weihnachtsgeldes für das Jahr 2003 gefällt.

Dem waren verschiedene Urteile des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 6. September 2005 vorausgegangen (DP berichtete).

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte in seiner Entscheidung vom 6. September 2005 ausgeurteilt, dass die Kürzung der Sonderzuwendung für das Jahr 2003 durch das Sonderzahlungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt formell und materiell verfassungsgemäß ist. Neben verschiedenen formell-rechtlichen Problemen stellte das Verwaltungsgericht im Wesentlichen darauf ab, dass das Beamtenrechtliche Sonderzahlungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BSZG-LSA) nicht gegen das Rechtsstaatsgebot aus Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz und daraus folgend nicht gegen die Grundsätze Rechtssicherheit und Vertrauensschutz verstoßen würde. Weiterhin sei auch nicht in den grundgesetzlich geschützten Bestand einer amtsangemessenen Alimentation eingegriffen worden. Die Gewährung einer Weihnachtszuwendung für Beamte und Richter gehört nicht zu den beamtenrechtlichen Ansprüchen, die nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentum dem Beamten bzw. dem Richter zustehen und deshalb durch Artikel 33 Abs. 5 verfassungsrechtlich garantiert sind (so auch Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 15. Juli 1977, Az: VI C 24.75 und Bundesverwaltungsgerichtsbeschluss vom 7. Dezember 1983, Az: 1 DB 30/83).

Dieser Rechtsprechung ist das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in seiner Entscheidung vom 25. April zum Az: 1 A 453/05 im Wesentlichen gefolgt.

Der Senat hat zur Begründung angeführt, dass das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 verfassungsgemäß zustandegekommen ist. Auch ist das Sonderzahlungsgesetz des Landes so rechtzeitig verkündet worden, dass es bereits für das Jahr 2003 zur Anwendung kommen konnte. Weiter hat das Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung festgestellt, dass das Weihnachtsgeld nicht zu den verfassungsrechtlich geschützten Bestandteilen der Besoldung von Beamten und Richtern gehört. Es hat allerdings zugleich geprüft, ob deren Besoldung insgesamt nach der Kürzung des Weihnachtsgeldes noch als hinreichend (amtsangemessen) angesehen werden kann. Im Vergleich zur allgemeinen Einkommensentwicklung, zur Einkommensentwicklung bei den Angestellten im öffentlichen Dienst und im Vergleich zum Sozialhilfeniveau hat das Oberverwaltungsgericht jedoch eine Unterbesoldung jedenfalls für das Jahr 2003 nicht feststellen können. Der Senat ließ in seiner Entscheidung aber ausdrücklich offen, ob dies mit Blick auf den vollständigen Wegfall des Weihnachtsgeldes ab dem Jahre 2005 auch für die Jahre 2005 und 2006 gilt.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ist die Revision an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen worden. Damit ist insgesamt immer noch nicht geklärt, ob die Kürzung des Weihnachtsgeldes im Jahre 2003 rechtmäßig ist oder nicht.

Es wird also der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bzw. eventuell auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vorbehalten bleiben, ob es für das Jahr 2003 eine ungekürzte Sonderzahlung geben wird oder nicht.

Diese Entscheidungen werden auch in großem Maße vorgreiflichen Charakter für die weitere Absenkung des Weihnachtsgeldes ab dem Jahr 2004 haben. In der nächsten Zeit werden wir also noch im Ungewissen darüber leben müssen, ob die Kürzung des Weihnachtsgeldes 2003 oder der fortfolgenden Jahre verfassungsgemäß gewesen ist. Die Gewerkschaft der Polizei wird weiterhin über den aktuellen Stand der Verfahren berichten.

Frank Schröder

SENIORENGRUPPE - Terminänderung

Achtung Seniorinnen und Senioren der Bezirksgruppe der Polizeidirektion Magdeburg!

Aus organisatorischen Gründen wird die für Montag, 17. September 2007

geplante Mitgliederversammlung auf

Montag, 10. September 2007, 14 Uhr vorgezogen.

Ort: wie bisher Alten-und Servicezentrum der Volksolidarität, Halberstädter Str. 115, 39120 Magdeburg, Straßenbahnlinien 1 und 10, Haltestelle Eiskellerplatz. Wir bitten um Beachtung des neuen Termins.

Wolfgang Jung

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