Brief an den Innenminister
Umgang mit Dienstunfällen in der Polizei
Polizeibeamte müssen bis zur Anerkennung eines Dienstunfalls die unter Umständen anfallenden Krankenhauskosten und weitere Zuzahlungen verauslagen. Mit dieser Verfahrensweise wird das nach dem § 26 SGB VII festgeschriebene Prinzip der Gewährung von Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte durch die Unfallkasse bei Arbeitsunfällen vollständig konterkariert.
Die jetzt geltende Verfahrensweise berücksichtigt dabei nicht die besondere Situation der Polizeivollzugsbeamten und führt dazu, dass die Betroffenen über viele Monate auf die Rückzahlung der verauslagten Gelder warten müssen. Nach unseren Recherchen bei betroffenen Kollegen dauert die Anerkennung eines Dienstunfalls in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten.
Die jetzt geltende Verfahrensweise berücksichtigt dabei nicht die besondere Situation der Polizeivollzugsbeamten und führt dazu, dass die Betroffenen über viele Monate auf die Rückzahlung der verauslagten Gelder warten müssen. Nach unseren Recherchen bei betroffenen Kollegen dauert die Anerkennung eines Dienstunfalls in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten.
Ich bitte Sie, dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig die Betroffenen sofort von unter Umständen anfallenden Krankenhauskosten und weitere Zuzahlungen befreit werden.
In Erwartung einer positiven Reaktion
verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Uwe Petermann
Landesbezirksvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei
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