Brief des Bundesvorsitzenden an die Justizministerin
GdP fordert besseren Schutz von Polizeibeamten
der Justizminister des Landes Saarland, Reinhold Jost, hat als Reaktion auf die immer massiveren Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten die Einführung eines gesonderten Straftatbestandes gefordert. Justizminister Jost greift damit eine Forderung der GdP nach Einführung eines § 115 StGB auf. Die Gewerkschaft der Polizei setzt sich seit Jahren dafür ein, dass über die Strafschärfung im § 113 StGB hinaus der Angriff auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte auch außerhalb einer Vollstreckungshandlung gesondert strafbar wird. Selbstverständlich ist uns bewusst, dass auch bislang im Strafgesetzbuch verschiedene kriminelle Handlungen, z. B. durch die Straftatbestände des schweren Landfriedensbruch o- der der gefährlichen Körperverletzung, strafbar sind. Wir sind aber der festen Überzeugung, dass der Gesetzgeber ein gesondertes Unwerturteil durch das Strafgesetzbuch im Hinblick auf tätliche Angriffe gegenüber Polizeibeamten und Rettungskräften formulieren muss.
Wie Sie wissen, werden immer mehr Kolleginnen und Kollegen in Uniform, sei es im Dienste der Polizei oder auch im Dienste von Feuerwehr und Hilfsorganisationen, in Ausübung ihres Dienstes angepöbelt, bespuckt, getreten oder geschlagen. Wir möchten erreichen, dass die mit diesen Attacken zum Ausdruck gebrachte feindliche Willensrichtung des Angreifers und die Rechtsgutverletzung auf Seiten des Angegriffenen strafrechtlich geahndet werden.
Ich bitte Sie im Namen der 175.000 Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaft der Polizei um Unterstützung der Initiative des saarländischen Justizministers.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Malchow
Darüber berichtete die MZ am 4.4.2015 wie folgt, siehe hier...
Hier gibt es den Brief als PDF-Datei.