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Landtagswahl 2011

Unsere Fragen zur Polizeiverwaltung

Magdeburg.

Nachdem uns die Parteien unsere Fragen zur Landtagswahl beantwortet haben, hat sich der Fachausschuss "Polizeiverwaltung" ebenfalls mit 5 Fragen an die Politiker gewendet. Hier sind die Antworten.


1. Welche Bedeutung hat die Polizeiverwaltung im Rahmen der Gesamtaufgabenwahrnahme in der Landespolizei?

CDUDie Polizei hat nicht nur Vollzugsaufgaben zu erledigen. Neben den operativen Dienststellen arbeitet im Hintergrund einer Polizeidienststelle ein Verwaltungsap¬parat. Dieser ist für die effektive Aufgabenerledigung unerlässlich. U, a. hat die Verwaltung Fachgebiete - wie das Personal, Stellenbewirtschaftung, zentrale Beschaffungsmaßnahmen und Gesamthaushalt im Auge zu halten - hiermit kommt der Verwaltung eine maßgebliche Aufgabe zu und übernimmt eine wesentliche Rolle zum Funktionieren des polizeilichen Gesamtbetriebs. Ohne Verwaltung kann der Polizeiapparat seine Funktionsfähigkeit nicht aufrecht erhalten.
Die LinkeDIE LINKE vertritt die Auffassung, dass die Polizeiverwaltung keine Verwaltung im klassischen Sinn ist. Aufgrund dessen kommt ihr im Rahmen der Gesamtwahrnahme der polizeilichen Aufgaben eine nicht zu unterschätzende und vor allem von der Aufgabenrangigkeit gleichwertige Bedeutung zu.
Sie umfasst zum einen die allgemeinen Querschnittsbereiche einer öffentlichen Verwaltung - wie Personal, Haushalt, Beschaffung, Liegenschaften und innerer Dienst. Zum anderen sind jedoch eine Reihe von spezifischen Sonderbereichen Bestandteil der Polizeiverwaltung, wie die Polizeidirektionen, das Technische Polizeiamt, die Landesbereitschaftspolizei und das Landeskriminalamt.
Damit erfüllt die Polizeiverwaltung eine Reihe von spezifischen vollzugsnahen Tätigkeiten.
Dieser Besonderheit muss in jeglicher Hinsicht Rechnung getragen werden.
Aus Sicht der LINKEN braucht die Polizei weiterhin eine starke und kompetente Verwaltung, die in den polizeilichen Strukturen organisatorisch integriert bleiben muss.
SPDDie Polizeiverwaltung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Landespolizei.
FDPDie Polizeiverwaltung hat für die FDP eine gleichwertige Bedeutung wie der Polizei¬vollzug, insbesondere die Tatsache, dass in Sachsen-Anhalt unter anderem auch die Bereiche der Fachhochschule der Polizei und der Zentralen Bußgeldstelle zur Polizeiverwaltung gerechnet werden. Folglich ist die Polizeiverwaltung schon heute im Vergleich zu anderen Bundesländern unterrepräsentiert.
Besonders weil neben klassischen Querschnittsaufgaben auch in einem großen Maß Spezialaufgaben wahrgenommen werden, muss auch weiterhin die Aufgaben¬wahrnehmung in hoher Qualität durch eine maßvolle Anpassung des Personals ge¬währleistet werden.

2. Welche Überlegungen bestehen hinsichtlich der aktuellen und perspektivischen Festsetzung der Personalstärke für die Polizeiverwaltung? Welche Position wird zum Personalabbau vertreten?
CDUEine konkrete Zahl für die Festsetzung der Personalstärke für die Polizeiverwal¬tung kann derzeit nicht beziffert werden. Personalabbau sollte wenn möglich nur erfolgen, durch den turnusmäßigen Eintritt in die Pension einzelner Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Hierdurch kann eine stetige Reduzierung erfolgen. Eine Anpassung der Personalstärke in der Polizeiverwaltung wird allerdings -auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung Im Land und die finanzielle Situation Sachsen-Anhalts - auf lange Sicht unerlässlich sein.
Die LinkeAus Sicht der LINKEN besteht in der Polizeiverwaltung sowohl ein quantitativer als auch qualitativer Personalbedarf,
Der von der Landesregierung geplante Personalabbau wird von der LINKEN äußerst kritisch betrachtet und in dieser Größenordnung abgelehnt. Denn eine deutliche Verringerung des Personals in der Verwaltung würde zur Folge haben, dass verstärkt Beamtinnen des Polizeivollzuges mit Aufgaben der Verwaltung beauftragt werden müssten und folglich für Aufgaben des Polizeivollzuges nicht zur Verfügung stehen.
Die 77 durch die Landesregierung beabsichtigten Neueinstellungen für die Jahre 2011 bis 2020 werden die schwierige Altersstruktur nur geringfügig verbessern.
Hier sind Nachbesserungen unbedingt notwendig, die aber auch nicht zu Lasten des Polizeivollzugs erfolgen dürfen.
Mögliche Nachbesetzungen müssen insbesondere in den Bereichen realisiert werden, wo spezialisierte Fachkräfte benötigt werden (Bereich der fachspezifischen/ vollzugsnahen
Verwaltung).
Eine systematische Nachwuchsgewinnung für die Polizeiverwaltung ist schließlich unabdingbar für eine nachhaltige Qualitätssicherung aller internen Verwaltungsaufgaben und damit letztlich zugunsten der Gesamtorganisation der Polizei.
SPDEs ist finanzpolitisch unumgänglich, die Stellen in der Polizeiverwaltung proportional zur Anpassung der Polizeivollzugsstellen an die demografische und finanzielle Ent¬wicklung im Land Sachsen-Anhalt zu reduzieren. Grundsätzlich muss dabei an den im Personalentwicklungskonzept (PEK) 2009 bis 2025 festgelegten Zielzahlen und Relationen für die Polizeiverwaltung festgehalten werden. Laut PEK ist beim Polizei¬vollzugsdienst bis zum Jahre 2020 die Zielzahl von 5.423 Stellen zu erreichen. Der Stellenbestand im Bereich der Polizeiverwaltung orientiert sich aus systematischen Gründen an dem des Polizeivollzugs. Eine Relation von 15,8 Verwaltungsstellen zu 100 Vollzugstellen wurde entsprechend einem Vergleich mit anderen Bundesländern als angemessen angenommen. Dementsprechend wurde für die Polizeiverwaltung eine Zielzahl von 857 Stellen errechnet.
Allerdings erfüllt die Polizeiverwaltung im Land Sachsen-Anhalt neben ihren Kern¬aufgaben wie z. B. Personal, Haushalt, Technik eine Reihe von Aufgaben, die nicht in allen Ländern zur Polizei gehören. Dazu gehören Aufgaben wie z. B. die Zentrale Bußgeldsteile, die Jugendberatungsstellen, die Zentrale Amtsärztliche Untersu¬chungsstelle für die gesamte Landesverwaltung und die Fernmeldehauptzentrale für die Landesverwaltung. Bei der Berechnung der Stellenzielzahl der Polizeiverwaltung ist dies mit dem Ziel einer besseren Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Bun¬desländern zu berücksichtigen.
Das Land Sachsen-Anhalt hat sich für einen sozialverträglichen Stellenabbau und nicht für einen Personalabbau entschieden. D. h. betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen.
Die SPD wird sich dafür einsetzen, dass dieser Weg fortgesetzt wird. Die damit ver¬bundene hohe Arbeitsplatzsicherheit ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Ar¬beitsmarktlage in Sachsen-Anhalt ein hohes Gut. Sie kann vor dem Hintergrund der zurückgehenden Einnahmen des Landes jedoch nur weiter gewährt werden, wenn die Landesbediensteten im Gegenzug zu angemessener beruflicher Flexibilität und Mobilität auch über Dienststellen- und Ressortgrenzen hinweg bereit sind. Dies ist die Geschäftsgrundlage der Tarifverträge zur sozialen Absicherung.
FDPDie derzeit von der Landesregierung geplanten Personalabbauraten im Bereich der Polizeiverwaltung würden faktisch zu einer Halbierung des Personals der Polizei¬verwaltung führen. Zwingende Folge wäre hier die Tatsache, dass die bisherigen Aufgaben der Polizeiverwaltung nicht mehr ordnungsgemäß wahrgenommen wer¬den könnten und faktisch Verlagerungen von Aufgaben auf den Polizeivollzugs¬dienst zu befürchten wären. Bisher hat die Landesregierung sich nicht dahingehend geäußert, wie die Aufgabenwahrnehmung auch in Zukunft mit deutlich weniger Per¬sonal sichergestellt werden soll. Die von der Landesregierung vorgesehenen Neu¬einstellungen reichen auf jeden Fall nicht dazu aus, dass eine qualitativ hochwertige Aufgabenwahrnehmung in der Polizeiverwaltung auch weiterhin sichergestellt wer¬den kann. Die Polizei in Sachsen-Anhalt braucht eine personell gut aufgestellte Poli¬zeiverwaltung.

3. Wo sehen Sie Ansatzpunkte zum Aufgabenverzicht/ -Verlagerung, bei tatsächlicher Umsetzung des Personalabbaus?
CDUBei der Gesamtsituation, Überprüfung der Personalstärke und der Aufgaben die von Seiten der Polizeiverwaltung erfüllt werden müssen, muss überprüft werden, welche Aufgaben tatsächlich zu erfolgen haben und wo ggf. Aufgabenerfüllungen verlagert werden können. Dieses kann nicht ad hoc gesagt werden, sondern muss im Rahmen einer Überprüfung eruiert werden.
Die LinkeDa DIE LINKE den von der Landesregierung geplanten Stellenabbau in dieser Größenordnung ablehnt, stellt sich die Frage nach Ansatzpunkten zum Aufgabenverzicht/-verlagerung bei tatsächlicher Umsetzung des Personalabbaus erst an „zweiter Stelle", Diese Frage ist durch die jetzigen Koalitionspartner vorrangig zu beantworten. Für DIE LINKE ist folgende Herangehensweise entscheidend:
Ein möglicher Stellenabbau setzt zunächst eine entsprechende Aufgabenkritik bei der Polizei (Polizeivollzug wie auch Polizeiverwaltung) voraus, Ein bedarfsorientierter Personalbestand soll sich an der Gewährleistung des Jetzigen Niveaus der Aufgabenerfüllung orientieren, schrittweise die Altersstruktur harmonisieren und ein bedarfsgerechtes Qualifikationsniveau garantieren.'
Mit Hilfe der gewonnen Erkenntnisse ist ein Konzept zur Neustrukturierung der Polizeiverwaltung zu erarbeiten, In diesem Zusammenhang Ist zu prüfen, inwieweit vollzugsnahe Aufgaben der Polizeiverwaltung möglicherweise auch dem Polizeivollzug (bei entsprechender Personalausstattung) zugeordnet werden können. Einen völligen Aufgabenverzicht sieht DIE LINKE nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht. Aufgabenverlagerungen, Auslagerungen von polizeilichen (hoheitlichen) Aufgaben mit Bück auf die Kommunen oder private Dienstleister lehnt DIE LINKE grundsätzlich ab.
SPDDie Funktionsfähigkeit der Polizeiverwaltung kann vor dem Hintergrund des deutli¬chen Stellenabbaus nur gewährleistet werden, wenn die Aufbau- und Ablauforgani¬sation der Polizeiverwaltung grundlegend verändert wird. Einzelheiten müssen dazu durchzuführenden Organisationsuntersuchungen vorbehalten bleiben. Generell wird eingeschätzt, dass insbesondere Aufgaben aus dem Bereich Personal/Technik/ Recht zunehmend zentralisiert erledigt werden sollten.
FDPMöglichkeiten zum Aufgabenverzicht bzw. zur Aufgabenverlagerung bei der Polizei¬verwaltung sehen wir derzeit nur in sehr begrenztem Maße. Zwar kann man ergeb¬nisoffen beispielsweise diskutieren, ob etwa eine Aufgabenverlagerung bei der Be¬kleidungskammer möglich erscheint. Die FDP ist sich aber bewusst, dass hierbei im Einzelfall nur ein sehr geringer Personalkörper betroffen wäre und somit das grund¬sätzliche Problem der personellen Unterbesetzung im Bereich der Polizeiverwaltung nicht gelöst wäre. Wir setzen uns deshalb dafür ein, bei allen Gesetzesänderungen eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen und somit die Zunahme von Aufgaben in der Polizeiverwaltung zu begrenzen.

4. Personalverwaltungen, Haushalte, funktionieren des polizeilichen Gesamtbetriebes.
CDUWir unterstützen höhere Strafen für Angriffe gegen Polizeibeamte und setzen uns für entsprechende Gesetzesänderungen ein.
Die LinkeDie Aufgaben der Polizeiverwaltung sind neben den originären Aufgaben einer klassischen öffentlichen Verwaltung von hoher Vielfalt und Spezialisierung gekennzeichnet, ihre Tätigkeiten sind oft geprägt von einem speziellen fachspezifischen, vollzugsnahen Charakter/ Der Aufwand für diese spezifischen Aufgaben wird sich in Zukunft tendenziell erhöhen. Besonderes Augenmerk Ist dabei auf die Bereiche der DNA-Analytik, der Toxikologie und der klassischen Kriminaltechnik zu richten. Ein weiterer Aufgabenzuwachs wird im Polizeiärztlichen Zentrum, und das mit besonderem Blick auf die angestrebte Einrichtung einer zentralen ärztlichen Untersuchungsstelle, zu verzeichnen sein. Auch bei den Aufgaben der Informationstechnologie (IT- Versorgungsbereiche im Technischen Polizeiamt) sowie auf dem Gebiet des BOS- Digitalfunks ist ein quantitativer und qualitativer Anstieg zu erwarten.
SPDDie Kernaufgaben sollten nicht politisch festgelegt, sondern durch aufgabenkritische Untersuchungen ermittelt werden (vgl. Antwort zu Frage 3).
FDPInsbesondere die vollzugsnahen Tätigkeiten, die von Spezialisten im Landeskrimi¬nalamt bzw. im Technischen Polizeiamt vorgenommen werden, müssen auch künftig sichergestellt werden. Außerdem setzt sich die FDP auch weiterhin für eine ausrei¬chende personelle Ausstattung der Fachhochschule der Polizei ein. Dies ist vor al¬lem auch vor dem Hintergrund der Anhebung des Neueinstellungskorridors und für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Aus- und Fortbildung notwendig.

5. Weiche Position nehmen Sie zur weiteren Privatisierung von Aufgaben der Polizei¬verwaltung ein?
CDUPrivatisierung von Aufgaben der Polizeiverwaltung sollte möglichst vermieden werden. Die Polizei Ist eine hoheitliche Aufgabe. Die Erfüllung dieser Arbeit dient der öffentlichen Sicherheit und der Sicherheit des Einzelnen und sollte durch die öffentliche Hand weiterhin getragen werden.
Die LinkeDIE LINKE lehnt grundsätzlich die Privatisierung und Auslagerung des Gewaltmonopols des Staates aus verfassungs- und polizeirechtlichen Gründen ab. Die Gewährleistung Öffentlicher Sicherheit stellt aus Sicht der LINKEN einen legitim staatlichen Handlungsauftrag dar, sie ist damit hoheitliche Aufgabe. Nur unter dieser Voraussetzung kann sie für alle Menschen gleich garantiert und demokratisch kontrolliert werden.
Aus diesen Gründen lehnt DIE LINKE jegliche Privatisierung polizeilicher Aufgaben, die auf Kosten der öffentlichen Sicherheit im Land gehen, ab. Lediglich in nur ganz wenigen, klar umgrenzten Bereichen scheinen nach gründlicher Prüfung Privatisierungen möglich.
Alle Bereiche polizeilicher Tätigkeit, die In grundrechtsrelevanten Bereichen stattfinden oder die in ihrer praktischen Umsetzung die Grundrechtssphäre von Bürgerinnen berühren, müssen als hoheitliche Aufgabe bei der Polizei verbleiben.
Das betrifft ebenso Aufgaben der Polizeiverwaltung.
Bereits realisierte Privatisierungen zeigen, dass der beabsichtigte Zweck von Effizienzsteigerung, Kostenminimierung oder Personaleinsparung In keiner Weise erreicht wurde. Auch aus sicherheitstechnischen Gründen sind Privatisierungen Im sensiblen Bereich von Polizeieinrichtungen kritisch zu hinterfragen.
Zudem führen Privatisierungen in der Regel dazu, dass in diesen Bereichen den Angestellten künftig keine Tariflöhne gezahlt werden.
SPDAlle Bereiche, die für das Funktionieren einer demokratischen und solidarischen Ge¬sellschaft notwendig sind, sollten prinzipiell dem privaten Gewinnstreben entzogen und öffentlich organisiert und finanziert werden. Weitere Privatisierungen in der Poli¬zeiverwaltung sind daher sehr kritisch zu beurteilen. Problematisch ist dabei insbe¬sondere, dass die Arbeitsbedingungen und Vergütungen der Beschäftigten privater Dienstleister nicht selten nur einem sehr niedrigen Standard entsprechen.
FDPZurzeit sieht die FDP keinen vordringlichen Privatisierungsbedarf. Wir plädieren vielmehr dafür, dass das Innenministerium bei der Erstellung eines polizeispezifi¬schen Personalentwicklungskonzeptes auch die Fragen einer Aufgabenkritik und der möglichen Aufgabenwahrnehmung durch Vollzug oder Verwaltung bzw. einer Auf¬gabenverlagerung auf andere hoheitliche Träger bzw. Private mit in die Prüfungen einbezieht.


Alle Fragen und Antworten gibt es hier als PDF-Datei.

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