Zum Urteil des LG Magdeburg vom 13.12.2012 im Oury-Jalloh-Prozess
Magdeburg.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Gewerkschaft der Polizei hat gemeinsam mit den Anwälten des betroffenen Kollegen gegen das am 13.12.2012 vom Landgericht Magdeburg verkündete Urteil Revision sowie Beschwerde gegen die ergangene Kostenentscheidung eingelegt.