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Das Ministerium der Finanzen trifft neue Regelung

„Urlaubsanspruch für Kolleginnen und Kollegen unter 40 Jahren für die Jahre 2011 und 2012“

Magdeburg.

Nach dem wir am 23. August 2012 über die Regelungen des Urlaubsanspruchs für den Tarifbereich berichteten, hat heute das MF auch die Staffelung der Urlaubsdauer für Beamte geregelt.

Unter Verweis auf ein Urteil des BAG zum Anspruch auf 30 Tage Urlaub, beabsichtigt das MF, für Beamtinnen und Beamte eine dem Tarifbereich entsprechende Regelung zu übernehmen.
Im Sinne einer Gleichbehandlung der Statusgruppen hat das MF keine Bedenken, im Vorgriff auf eine Änderung der Urlaubsverordnung (§ 4 Abs. 1 Satz 1 UrlVO) einen einheitlichen, altersunabhängigen Urlaubsanspruch für die Jahre 2011 und 2012 zu gewähren.

Dabei ist vorgesehen, den zusätzlichen, über § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 UrlVO hinausgehenden Urlaub für das Urlaubsjahr 2011 dem Urlaubsjahr 2012 hinzurechnen.

Das MF weist darauf hin, dass mit dieser Regelung keine Vorentscheidung hinsichtlich der im Rahmen der Neufassung der Urlaubsverordnung neu zu bestimmenden Höhe des Urlaubsanspruchs für die Urlaubsjahre ab 2013 verbunden ist.

Für den Tarifbereich gelten die Schnellbriefe des MF vom 26. April 2012, Az.: 1411-9026 und vom 31. Juli 2012, Az.:1412-9026.


Hier gibt es unser Flugblatt (als PDF-Datei)

und hier den Erlass des MF (als PDF-Datei)

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