Presse - INFO
Neuer Griff in die Taschen der KollegInnen
Änderung in den Heilfürsorgebestimmungen
Die GdP sieht keinen kausalen Zusammenhang zwischen Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Erhöhung der Beteiligung der PolizeibeamtInnen an den Kosten der Heilfürsorge. Be-sonders die Pflicht zur vollen Hingabe des Polizeibeamten sollte den besonderen Schutz des Dienstherrn in vollem Umfang zur Folge haben.
Wir betrachten die Neufassung der Heilfürsorgebestimmungen als neuerlichen Eingriff in die finanzielle Situation unserer KollegInnen.
Wir betrachten die Neufassung der Heilfürsorgebestimmungen als neuerlichen Eingriff in die finanzielle Situation unserer KollegInnen.
Nachdem im Dezember 2004 ein tiefgreifender Einschnitt in die Besoldung mit dem fast vollständigen Wegfall der Sonderzahlung erfolgte, findet nur einen Monat später ein erneuter Einschnitt statt. Das ist für unsere KollegInnen nicht zumutbar.
Die GdP fordert den Innenminister auf , die Änderungen der Heilfürsorgebestimmungen auszusetzen und auf eine weitere Belastung unserer KollegInnen zu verzichten.