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Angestelltenlehrgänge

Umgehend bewerben!

Hannover.

Auch im Jahr 2008 wird es wieder einen sogenannten Angestelltenlehrgang I geben. Dieser Lehrgang ermöglicht den Zugang in die Entgeltgruppen E 6 (ehem. BAT VI) und höheren Entgeltgruppen der allgemeinen Verwaltung. Die Entgeltgruppen E 9 (ehem. BAT Vb) und höher werden über den Angestelltenlehrgang II erreicht, der für das Jahr 2009 geplant ist.

An den Angestelltenlehrgängen können nicht nur die ehemaligen Angestellten, sondern auch die ehemaligen Arbeiter teilnehmen. Deshalb ist der Begriff des Angestelltenlehrgangs nicht ganz korrekt.

Bisher wurde der Zugang zu diesem Lehrgang sehr restriktiv gehandhabt und somit nur so viele Bewerber zugelassen, wie es auch Lehrgangsplätze gab. Das hatte aber für die anderen Bewerber und Interessierten den Nachteil, dass diese sich meist nicht mehr schriftlich beworben haben, weil ihnen die Situation so vermittelt wurde, dass eine Bewerbung aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl keinen Erfolg hätte.

Nach dem derzeitig gültigen Erlass zur Zulassung zur Angestelltenprüfung werden die Kriterien der Zulassung sowie die folgenden Ausnahmen geregelt.

Danach können u. a. Bewerber ohne Angestelltenlehrgang I für Arbeitsplätze berücksichtigt werden, wenn sie sich nachweislich für einen Angestelltenlehrgang beworben haben, die Zulassungsvoraussetzung erfüllen, aber nicht an einem Lehrgang teilnehmen konnten und das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Es ist deshalb wichtig - möglichst umgehend - eine schriftliche Bewerbung an das jeweils zuständige Personaldezernat - in den Polizeidirektionen das Dez.13 – auf dem Dienstwege einzureichen, auch wenn zurzeit keine Aussicht auf die Teilnahme des Angestelltenlehrgangs aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl besteht.

Obwohl diese Ausnahmeregelung erst ab dem 50. Lebensjahr wirkt, ist es jedoch wichtig, die Bewerbung auch in jüngeren Jahren einzureichen, damit der Nachweis der Bewerbung vorliegt.
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