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Beihilfeänderung in Niedersachsen zum 01.01.2005

- Angebot der GdP-Partnerin Signal-Iduna -

Hannover.

, 20.01.2005: Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2005 hat das Land Niedersachsen mit Wirkung vom 01.01.2005 seine Beihilfevorschriften dahingehend geändert, dass ab diesem Zeitpunkt der Beihilfeanspruch für stationäre Wahlleistungen auch für die so genannten “Altfälle“ entfällt. Das sind die Personen, die am 01.01.2002 bereits 65 Jahre alt waren (Geb.-Datum vor dem 02.01.1937), oder die seit dem 31.12.2001 einen festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 50 % besitzen (Schwerbehinderte).

Das bedeutet, dass nach der ersten Kürzung im Jahre 2002 nunmehr auch für alle übrigen Beihilfeberechtigten und deren Angehörige nur noch ein Beihilfeanspruch für die so genannten stationären Regelleistungen besteht, dagegen nicht mehr für Wahlleistungen, d.h. Chefarztbehandlung und Unterbringung im Zweibettzimmer.

Wer auch künftig nicht auf seinen bisher gewohnten Leistungsumfang bei stationärer Behandlung verzichten möchte, kann bis zum 28.02.2005 seinen privaten Versicherungsschutz bei seiner privaten Krankenversicherung für die Wahlleistungen ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten auf 100 % erhöhen. Nach diesem Termin kann eine Änderung nur noch mit normaler Risikoprüfung beantragt werden.

Die SIGNAL IDUNA Gruppe sendet ihren Versicherten entsprechende Angebote, mit denen die Erhöhung der Leistungen für jede versicherte Person angenommen werden kann. Aber nicht in jedem Fall ist das sichergestellt, da nicht immer erkennbar ist, ob die Beihilfevorschrift Niedersachsen gilt (Umzug, Wohnort nicht in Niedersachsen usw.).

Sofern privat Versicherte von ihrem Krankenversicherer kein Angebot erhalten, sollten sie sich umgehend bei ihm melden, damit sie die Frist nicht versäumen.
    Für die Beantwortung auftretender Fragen stehen die Mitarbeiter unseres Kooperationspartners,
    der
    SIGNAL IDUNA Gruppe >>> bzw. der PVAG (Polizeiversicherungs-AG) >>>, gern zur Verfügung.
    Zusätzliche Informationen über Beihilfevorschriften und aktuelle Meldungen gibt es beim
    NLBV >>>


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