Beihilfeänderung in Niedersachsen zum 01.01.2005
- Angebot der GdP-Partnerin Signal-Iduna -
Das bedeutet, dass nach der ersten Kürzung im Jahre 2002 nunmehr auch für alle übrigen Beihilfeberechtigten und deren Angehörige nur noch ein Beihilfeanspruch für die so genannten stationären Regelleistungen besteht, dagegen nicht mehr für Wahlleistungen, d.h. Chefarztbehandlung und Unterbringung im Zweibettzimmer.
Wer auch künftig nicht auf seinen bisher gewohnten Leistungsumfang bei stationärer Behandlung verzichten möchte, kann bis zum 28.02.2005 seinen privaten Versicherungsschutz bei seiner privaten Krankenversicherung für die Wahlleistungen ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten auf 100 % erhöhen. Nach diesem Termin kann eine Änderung nur noch mit normaler Risikoprüfung beantragt werden.
Die SIGNAL IDUNA Gruppe sendet ihren Versicherten entsprechende Angebote, mit denen die Erhöhung der Leistungen für jede versicherte Person angenommen werden kann. Aber nicht in jedem Fall ist das sichergestellt, da nicht immer erkennbar ist, ob die Beihilfevorschrift Niedersachsen gilt (Umzug, Wohnort nicht in Niedersachsen usw.).
Sofern privat Versicherte von ihrem Krankenversicherer kein Angebot erhalten, sollten sie sich umgehend bei ihm melden, damit sie die Frist nicht versäumen.
der SIGNAL IDUNA Gruppe >>> bzw. der PVAG (Polizeiversicherungs-AG) >>>, gern zur Verfügung.
Zusätzliche Informationen über Beihilfevorschriften und aktuelle Meldungen gibt es beim NLBV >>>
Personalratswahlen 12./13.04.2005
Wer auch künftig nicht auf seinen bisher gewohnten Leistungsumfang bei stationärer Behandlung verzichten möchte, kann bis zum 28.02.2005 seinen privaten Versicherungsschutz bei seiner privaten Krankenversicherung für die Wahlleistungen ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten auf 100 % erhöhen. Nach diesem Termin kann eine Änderung nur noch mit normaler Risikoprüfung beantragt werden.
Die SIGNAL IDUNA Gruppe sendet ihren Versicherten entsprechende Angebote, mit denen die Erhöhung der Leistungen für jede versicherte Person angenommen werden kann. Aber nicht in jedem Fall ist das sichergestellt, da nicht immer erkennbar ist, ob die Beihilfevorschrift Niedersachsen gilt (Umzug, Wohnort nicht in Niedersachsen usw.).
Sofern privat Versicherte von ihrem Krankenversicherer kein Angebot erhalten, sollten sie sich umgehend bei ihm melden, damit sie die Frist nicht versäumen.
der SIGNAL IDUNA Gruppe >>> bzw. der PVAG (Polizeiversicherungs-AG) >>>, gern zur Verfügung.
Zusätzliche Informationen über Beihilfevorschriften und aktuelle Meldungen gibt es beim NLBV >>>
Personalratswahlen 12./13.04.2005