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Kabinett beschließt Neuausrichtung der Liegenschafts- und Gebäudeverwaltung

GdP sieht Gefahren für die Sicherheit der Polizeidienststellen und befürchtet Qualitätsverlust

Hannover.

Am 19.12.2006 hat das Kabinett einen Beschluss zur Neuausrichtung der Liegenschafts-, Bau- und Gebäudeverwaltung in Niedersachsen gefasst. Damit soll ein weiteres, im April 2005 beschlossenes Arbeitspaket der Verwaltungsmodernisierung in die Praxis umgesetzt werden.

Das Land erhofft sich durch die Umsetzung dieser geplanten Maßnahmen Einsparungen i.H.v. ca. 20 Millionen Euro ab 2015. Das Ziel dieser neuen Art der Gebäudeverwaltung ist die Privatisierung der liegenschaftsbezogenen Dienstleistungen.

Wieder einmal kurz vor Weihnachten hat die Landesregierung mit diesem Beschluss für große Unruhe innerhalb der Tarifbeschäftigten gesorgt. Fragen die aufgetaucht sind konnten weder seitens der Gewerkschaft der Polizei (GdP) noch von den Personalvertretungen beantwortet werden, da im Vorfeld überhaupt keine Informationen bekannt waren. Es bestehen Ängste über Arbeitsplatz- und Lohnverlust.

Abgesehen von der Vorgehensweise, die unsererseits scharf kritisiert wurde, sieht die GdP bei der Privatisierung Gefahren für die Sicherheit der Polizeidienststellen sowie Verschlechterungen in der Qualität der Arbeitsleistungen. Die GdP ist der Auffassung, dass alle Polizeidienststellen sicherheitsrelevante Bereiche darstellen, die von der Privatisierung und Zentralisierung der gebäudenahen Dienstleistungen auszunehmen sind. Es ist wichtig, dass die Menschen, die bei und für die Polizei arbeiten, dort auch bekannt sind und nicht jedes Mal sicherheitsüberprüft werden bzw. einen Aufpasser an die Hand bekommen müssen.

Die GdP fordert die umgehende und umfassende Beteiligung ein, um im Interesse der Kolleginnen und Kollegen intervenieren zu können.

Näheres zu diesem Thema in der Februarausgabe der GdP-Zeitung, der „Deutschen Polizei“.
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