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MP Wulff erteilt Sonderzahlung endgültige Absage

Hannover.

„Die Fortsetzung des Haushaltskonsolidierungs- kurses genießt für die Landesregierung weiterhin absolute Priorität. Die Wiedereinführung einer regelmäßigen jährlichen Sonderzahlung kommt daher nicht in Betracht.“

Dieses Zitat kann einem Schreiben der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 03. Januar 2008 an den Personalrat beim Nds. Ministerium für Inneres und Sport entnommen werden. Dieser Personalrat hatte anlässlich einer Personal- versammlung vom 21.11.2007 einen entsprechenden Beschluss an MP Wulff übersandt.

Die GdP hat im vergangenen Jahr u. a. eine Erhöhung der seit vielen Jahren unveränderten DUZ und Wechselschichtzulage und die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage gefordert. Auch diese mehr als berechtigten Forderungen wurden mit dem Hinweis auf die Haushaltskonsolidierung abgelehnt.

Wie lange sollen unserer Kolleginnen und Kollegen auf die Erfüllung ihrer berechtigten Forderungen warten? Diese dürfen nicht auf dem Altar des Haushalts geopfert werden. Die Beschäftigten der Polizei haben einen Anspruch darauf, von den höheren Steuereinnahmen und der verbesserten Haushaltslage zu profitieren. Nach der Föderalismusreform ist alleine die Landesregierung und ihr Ministerpräsident zuständig und verantwortlich.
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