Zum Inhalt wechseln

Umsetzung zweigeteilte Laufbahn „JA“

- aber auch Beförderungen im mittleren Dienst -

Hannover,.

Derzeit befinden sich noch ca. 1.500 Kolleginnen und Kollegen im mittleren Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen.

Trotz der von uns durchgesetzten Erhöhung der Beschulungskapazität in den letzten Jahren war schon lange voraussehbar, dass nicht alle bis zu dem in der Übergangsregelung der Lauf-bahnverordnung genannten Termin 31.12.2005 in den g. D. aufsteigen können. Es ist auch nicht so, dass die Kolleginnen und Kollegen nicht zum Lehrgang wollen, sondern viele erfüllen die Voraussetzungen einfach nicht. Auch wenn auf unsere Initiative die Zulassungsvoraussetzungen verbessert werden, werden nicht alle bis Ende dieses Jahres in den g. D. aufsteigen können.

Wir fordern den Innenminister auf:

1. Schaffung von Beförderungsmöglichkeiten für den mittleren Dienst von A 8 nach A 9 m. D. auch für Kolleginnen und Kollegen, die den Immaturenkurs
machen oder sich auf der Fachhochschule befinden.

2. Klare Aussage zur zweigeteilten Laufbahn und damit zur Weiterführung der Beschulung auch in den nächsten Jahren.

3. Klares Bekenntnis zur gerechten Bewertung der polizeilichen Arbeit mit Verbesserung der Perspektive für den gehobenen Dienst.


12./13. April 2005 Personalratswahlen
This link is for the Robots and should not be seen.