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Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

GdP begrüßt Entscheidung des Bundesfinanzhofes

Hannover.

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes, wegen der Streichung der Pendlerpauschale das Bundesverfassungsgericht anzurufen, wird von der GdP und Millionen Pendlern begrüßt, sagte der GdP-Landesvorsitzende Bernhard Witthaut.

Seit dem 01.01.2007 sind Aufwendungen von Arbeitnehmern für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine Werbungskosten mehr. Durch die Änderung des § 9 Einkommenssteuergesetz sind Millionen Arbeitnehmer erneut von Kürzungen ihrer Einkünfte betroffen. Diesen Kürzungen hat der Bundesfinanzhof und die Vorgerichte eine eindeutige Absage erteilt.

Der VI. Senat des Bundesfinanzhofes hält die Neuregelung des Einkommens-steuergesetzes, nach der seit dem 01.01.2007 nur noch die Kosten ab dem 21. Kilometer abgesetzt werden können, für verfassungswidrig! Er hat deswegen entschieden, das Bundesverfassungsgericht anzurufen und dort endgültig die Frage der Verfassungswidrigkeit festzustellen.

Die GdP Niedersachsen hofft, dass das höchste deutsche Gericht im Sinne von Millionen Arbeitnehmern entscheidet. Sie empfiehlt daher: Bei Einreichung der Einkommensteuer-Erklärung für das Jahr 2007 die Pendlerpauschale wie bisher ab dem ersten Kilometer geltend zu machen. Bei Ablehnung durch das Finanzamt sollte Widerspruch eingelegt und in diesem die Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beantragt werden.
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