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Tarifvertrag für Bund und Kommunen abgeschlossen

- Länder verweigern Beteiligung -

Hannover,.

Die Tarifbeschäftigen im öffentlichen Dienst stehen vor der umfangreichsten Tarifreform der letzten 50 Jahre. Nach gut zweijährigen Verhandlungen ist gestern in Potsdam ein tragbarer Kompromiss erzielt worden. Er gilt leider vorerst nur für das Tarifpersonal des Bundes und der Kommunen.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit in Ost und West wird auf einheitlich 39 Stunden festgelegt, d. h. im Westen eine halbe Stunde mehr, im Osten eine Stunde weniger. Bei den Kommunen kann durch landesbezirkliche Tarifverträge die Arbeitszeit auf bis zu 40 Stunden verlängert werden.

Einmalzahlungen für West und Ost (Bund)
300,- € in 2005 (je 100,- € zum 1.4., 1.7.. und 1.10.)
300,- € in 2006 und 2007 (je 150,- € zum 1.4. und 1.7.)

Weitere Anpassung der Ostentgelte (VKA) an das Westniveau in Höhe von je 1,5 % in den nächsten 3 Jahren

Weihnachts- und Urlaubsgeld
werden in einer Jahressonderzahlung 2005 und 2006 auf der bisherigen Grundlage gezahlt, ab 2007 dynamisierte Jahressonderzahlung unterschiedlich nach den Entgeltgruppen

Urlaub
Besitzstandsregelung für Beschäftigte
für neu Eingestellte bis zum 30. Lebensjahr = 26 Arbeitstage
bis zum 40. Lebensjahr = 29 Arbeitstage
ab dem 41. Lebensjahr = 30 Arbeitstage

Unkündbarkeit
Diese langumstrittene Regelung bleibt unverändert bestehen.

Laufzeit
Die Mindestlaufzeit des neuen Tarifvertrages gilt bis zum 30. 12. 2007.
    Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Bernhard Witthaut forderte in einer Presseerklärung das Land Niedersachsen, insbesondere den Finanzminister Möllring - gleichzeitig als Vorsitzenden der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) - auf, seine Verweigerungshaltung zu beenden.

    Die GdP erwartet ein einheitliches Tarifrecht für Bund, Länder und Gemeinden.
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