Neue Tagesverpflegungssätze
Abfindungen bei Einsätzen und Übungen neu geregelt
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport will unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren festzustellenden Preis-steigerungen den seit 1994 unveränderten Tagesverpflegungssatz um rund 50 % anheben. Seit 1994 beträgt dieser Verpflegungssatz 3,40 € und wird ab Haushaltsjahr 2008 auf 5,00 € festgesetzt. Bei Anwendung der sogenannten Erhöhungstatbestände des Runderlasses des MI vom 15.08.1998 steht dann den Teilnehmern an Einsätzen und Übungen ein Verpflegungssatz für die Eigenversorgung in Höhe von 11,10 € zur Verfügung.
Niedersachsen rückt damit vom letzten (17.) Platz im Bundesvergleich auf den 11. Platz vor. Gegenüber dem Durchschnitt von über 12,00 € ist immer noch ein Nachholbedarf für unsere niedersächsischen Einsatzkräfte festzustellen und sollte in absehbarer Zukunft ausgeglichen werden.
Niedersachsen rückt damit vom letzten (17.) Platz im Bundesvergleich auf den 11. Platz vor. Gegenüber dem Durchschnitt von über 12,00 € ist immer noch ein Nachholbedarf für unsere niedersächsischen Einsatzkräfte festzustellen und sollte in absehbarer Zukunft ausgeglichen werden.