Auslegungen des Pkw-Fahrer-TV-L führen zu Unmut
Informationsveranstaltungen mit Kraftfahrerpool
Die derzeitige Missstimmung unter den Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern, die bereits dem Fahrerpool angehören, werden durch Unklarheiten bei der Auslegung des Tarifvertrages hinsichtlich der folgenden Schwerpunktthemen bestimmt:
In der Diskussion zu diesen Punkten wurde sehr schnell klar, dass zwischen den Beteiligten die Auslegung des Tarifvertrages unterschiedlich verstanden wird.
Die Kraftfahrer bemängelten ganz entschieden den Umgang zwischen Dienststelle und Fahrpersonal. In der Disposition kommt es immer wieder zu Terminüberschneidungen und damit zu Nachsteuerungen, die überwiegend zu Lasten des Fahrpersonals gehen. Persönliche Terminplanungen werden so gut wie nicht beachtet. Bei organisatorischen Änderungen fand bisher keine Beteiligung der Betroffenen sowie des zuständigen Personalrates statt. Die absolute Ausschöpfung der Opt-Out-Regelung (bis 15 Std. tägliche Arbeitszeit) geht an die Substanz und ist auf Dauer nicht durchzuhalten. Bei Ankündigung der Kündigung der Opt-Out-Regelung durch betroffene Kraftfahrer wurde mit Nachteilen für den jeweiligen Beschäftigten gedroht. Diese Maßregelungen sind aber ausdrücklich durch den TV untersagt.
Kollege Wilhelm Pistor sagte den GdP organisierten Beschäftigten sofort Rechtsbeistand zu, wenn es denn diesbezüglich zu Streitigkeiten aus dem Tarifrecht und rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.
Opt-out-Regelung, Ruhezeiten, Feiertagszuschläge, Überstundenausgleich, mehrtägige Dienstreisen
In der Diskussion zu diesen Punkten wurde sehr schnell klar, dass zwischen den Beteiligten die Auslegung des Tarifvertrages unterschiedlich verstanden wird.
Die Kraftfahrer bemängelten ganz entschieden den Umgang zwischen Dienststelle und Fahrpersonal. In der Disposition kommt es immer wieder zu Terminüberschneidungen und damit zu Nachsteuerungen, die überwiegend zu Lasten des Fahrpersonals gehen. Persönliche Terminplanungen werden so gut wie nicht beachtet. Bei organisatorischen Änderungen fand bisher keine Beteiligung der Betroffenen sowie des zuständigen Personalrates statt. Die absolute Ausschöpfung der Opt-Out-Regelung (bis 15 Std. tägliche Arbeitszeit) geht an die Substanz und ist auf Dauer nicht durchzuhalten. Bei Ankündigung der Kündigung der Opt-Out-Regelung durch betroffene Kraftfahrer wurde mit Nachteilen für den jeweiligen Beschäftigten gedroht. Diese Maßregelungen sind aber ausdrücklich durch den TV untersagt.
Kollege Wilhelm Pistor sagte den GdP organisierten Beschäftigten sofort Rechtsbeistand zu, wenn es denn diesbezüglich zu Streitigkeiten aus dem Tarifrecht und rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.