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Erschwerniszulage erhöhen

GdP will Anpassung an Bundesregelung

Hannover:.

Die Gewerkschaft der Polizei hat den Niedersächsischen Finanzminister und den Minister für Inneres, Sport und Integration aufgefordert, die Zulagen für Polizeibeamtinnen und -beamte entsprechend der Bundesregelung anzupassen.

Durch Änderung des Grundgesetzes (Föderalismusreform) gelten Anpassungen für Bundesbeamtinnen und -beamte nicht mehr automatisch auch für die Beamtinnen und Beamten der Länder. Die Bundesregierung plant derzeit eine Erhöhung der Erschwerniszulage. Nach Auffassung der GdP sind die dienstlichen Belastungen für die betroffenen niedersächsischen Polizeibeamtinnen und -beamten ebenso hoch wie für die des Bundes. Deswegen erwartet die GdP eine Anpassung der Erschwerniszulagen gem. § 22 Abs. 2 der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) auch für unsere Kolleginnen und Kollegen. Im Einzelnen haben wir die Zahlungen folgender Erschwerniszulagen gefordert:

Für Polizeibeamtinnen und -beamte

- in einem mobilen Einsatzkommando 300,--€
- in einem Spezialeinsatzkommando für besondere polizeiliche Einsätze 300,- €
- unter eine auf Dauer angelegten Identität (Legende) als verdeckter Ermittler 260,--€
- als Tatbeobachter in einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (neu) 150,-- €

Bernhard Witthaut: „Durch die Föderalismusreform sollten niedersächsische Beschäftigte nicht von den Bundesregelungen abgekoppelt werden. In Fragen der Kriminalitätsbekämpfung wollen wir nicht nach Beschäftigten erster und zweiter Ordnung klassifiziert werden. Terroristen und andere Kriminelle in Niedersachsen sind ebenso gefährlich wie in anderen Bundesländern.“

Über die Antwort der Landesregierung werden wir selbstverständlich informieren.
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