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Modernisierung des Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsgesetzes

Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor!

Hannover,.

Das Bundesinnenministerium hat den 224-seitigen Gesetzentwurf zur Reform der Strukturen des öffentlichen Dienstes vorgelegt. Es greift damit in den wesentlichen Punkten das Eckpunktepapier des Beamtenbundes (dbb) und der Gewerkschaft ver.di auf.

Die Kernpunkte des Gesetzes lassen sich auf eine einfache Formel bringen: Mehr Leistung bei weniger Einkommen und weniger Versorgung. Beurteilungen werden eine noch zentralere Rolle spielen. Der Entwurf beinhaltet mehr problematische Vorschriften, als aufgrund des Eckpunktepapiers zu erwarten waren. Neben einem Basisgehalt soll es vier Leistungsstufen geben, die jederzeit wieder gestrichen werden können. Jedes Jahr sollen die Leistungen neu bewertet werden. Dies wird nach unserer Meinung nur anhand von Beurteilungen erfolgen können.

Die meisten der Polizeibeamtinnen und –beamten wissen noch gar nicht, welche Folgen dieses Gesetz hat. Ob die Diskussion im Beamtenbund all diese Punkte auch analysiert hat? Der BDK hat sich auf die Seite der GdP geschlagen und lehnt den Entwurf ebenfalls ab. Dadurch ist die „Arbeitsgemeinschaft“ zwischen BDK und DPolG zerbrochen.

Wir haben heute eine Information mit einer Beispielrechnung für die Zusammensetzung der künftigen Besoldung ins Internet gestellt: www.gdpnds.de, GdP-Niedersachsen, Service. Diese Beispielrechnung ist für das Amt A 9 vorgenommen worden. Eine Grafik unterstreicht das Chaos, das auf uns zukommen wird.

Der Gesetzentwurf befindet sich in Originalfassung unter der gleichen Internetadresse
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