Beamtenversorgung
Versorgungsabschläge 1984 – 1991 mit unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen - Widerspruch einlegen!
Muster zum Downloaden
In § 14 Beamtenversorgungsgesetz alte Fassung(!) ist ein Versorgungsabschlag geregelt, der die Beamten betrifft, die in der Zeit von 1984 bis 1991 aus familienpolitischen Gründen beurlaubt oder teilzeitbeschäftigt waren. Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit dieser Regelung gibt es jedoch unterschiedliche Gerichtsentscheidungen. Während die Verwaltungsgerichte Frankfurt und Hannover diese Bestimmung für rechtswidrig halten, hat das Bundesverwaltungsgericht diesen Abschlag in ständiger Rechtsprechung als rechtmäßig beurteilt. Jetzt muss das Bundesverwaltungsgericht diesen Sachverhalt erneut entscheiden. Da der Europäische Gerichtshof in diesem Abschlag jedoch eine Form mittlerer Diskriminierung sieht, ist das Bundesverwaltungsgericht möglicherweise gezwungen, von der bisherigen Einschätzung abzuweichen.
Daher sollte gegen die auf den Versorgungsbescheiden ausgewiesene Kürzung Widerspruch eingelegt werden.
Betroffene Kolleginnen und Kollegen können in der Geschäftsstelle der GdP Niedersachsen Musterwidersprüche anfordern oder gleich hier downloaden: