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Neuigkeiten zum Thema Strukturausgleich

Hannover, 18.01.2011:.

Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg vom 22.10.2008 – 13 Sa 77/08 – aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das LAG Baden-Württemberg zurück verwiesen hatte, ist das LAG am 16. Dezember 2010 - 13 Sa 73/10 - nun endlich unserer Auffassung gefolgt.

Der seit dem 01.11.2006 geltende Tarifvertrag sieht keine Bewährungsaufstiege mehr vor. Unter verschiedenen Voraussetzungen konnten lediglich bereits nach den Regelungen des BAT begonnene Aufstiege vollendet werden. Um die finanziellen Verluste des Wegfalls von Entwicklungsmöglichkeiten zu kompensieren, hat der Überleitungstarifvertrag (TVÜ) die Zahlung eines Strukturausgleichs festgelegt, dessen Höhe nach festen Kriterien in einer Tabelle hinterlegt ist. Hierbei war ein Kriterium „ohne Aufstieg“. Streitgegenständlich war die Frage, ob unter diesen Punkt nur diejenigen fielen, deren Aufstieg nach den Regelungen des TVÜ weggefallen ist oder auch die, für die bereits der BAT keinen Aufstieg mehr vorgesehen hatte.

Das LAG Baden-Württemberg hatte im Jahr 2008 entschieden, dass diejenigen, die bereits vor der Überleitung keine Aufstiegsmöglichkeiten mehr hatten, nicht durch einen Strukturausgleich zu begünstigen seien. Das BAG hingegen sah auf Grund des nicht eindeutigen Wortlautes des Tarifvertrages auch hier einen Zahlungsanspruch und hat die Sache an das LAG zurückverwiesen. Nunmehr ist das LAG dem BAG gefolgt, hat allerdings die Revision zugelassen. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, wobei aber zu erwarten ist, dass das BAG es bestätigt.

Obwohl in dem Verfahren über die Regelungen des TVÖD zu entscheiden war, sind auch die Beschäftigten der Länder davon betroffen. Die Beschäftigten, die zum 01.11.2006 in den TV-L übergeleitet wurden und für die im Vorfeld kein Aufstieg mehr vorgesehen war, sollten vorsorglich die Zahlung eines Strukturausgleichs schriftlich geltend machen und ihren Anspruch überprüfen lassen. Ein Musterschreiben kann von der Internetseite der GdP www.gdp-niedersachsen.de unter Service heruntergeladen werden.

Musterschreiben Strukturausgleich.doc
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