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Musterklage CASTOR

Termin am 25.01.2011 beim OVG Lüneburg

Hannover 24.01.11:.

In der von der GdP im Jahr 2006 initiierten Musterklage findet am 25.01.2011 der Verhandlungstermin beim OVG Lüneburg statt.

Nachdem anlässlich des Castortransportes im Jahr 2005 erstmalig zwischen Einsatz- und Bereitschaftszeiten differenziert wurde und letztere nur noch zu 25% angerechnet wurden, hat die GdP eine Musterklage mit dem Land Niedersachsen vereinbart. Danach musste nur eine Klage geführt werden, deren Ausgang inhaltsgleich auf alle Betroffenen zu übertragen ist.

Diese Klage befindet sich jetzt im Berufungsverfahren vor dem OVG Lüneburg und wird am 25.01.2011 verhandelt. Zu klären ist letztlich die Rechtsfrage, ob während des Transportes angefallene Bereitschaftszeiten zu 100% in Freizeit auszugleichen sind, oder ob eine Faktorisierung rechtlich nicht zu beanstanden ist.

Bereits im Vorfeld hat es ein starkes Medieninteresse an diesem Verfahren gegeben.

Ihre, mit der Durchführung dieser Klage zum Ausdruck gebrachte, Rechtsauffassung hat die GdP Niedersachsen auch in Bezug auf andere Einsätze weiter verfolgt und den Innenminister im Anschluss an den Castor-Einsatz 2010 wiederum zu einer 100%-Vergütung des gesamten Einsatzes aufgefordert.

Über den Ausgang des Verfahrens wird die GdP Niedersachsen berichten.
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